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Martina Fehlner

SPD 04.02.2025 Sitzungen 19/41

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die vorliegende Petition vom 1. September 2024 richtet sich gegen die geplante Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft in der Gemeinde Leiblfing in Niederbayern. Dazu ist festzustellen, dass die Regierung von Niederbayern in Leiblfing bereits 2020 erstmalig ein Gebäude mit Grundstück als Übergangswohnheim für Spätaussiedler, jüdische Emigranten und Flüchtlinge mit Bleibeperspektive angemietet hat. Das Wohnheim bietet Platz für bis zu 50 Personen. Ziel der Petition ist es – das wurde auch von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern ausgeführt –, die Erweiterung der bestehenden Unterkunft um weitere 25 Plätze auf dem Nachbargrundstück zu verhindern. Die Petentin erhebt unter anderem Bedenken gegen den geplanten Standort und macht außerdem Sicherheitsmängel und eine hohe Verkehrsbelastung für die Anwohner geltend. Dies sind Einwände, die natürlich auch wir ernst nehmen und entsprechend auf ihre Stichhaltigkeit prüfen müssen. Das haben wir auch getan. Im Ausschuss für Eingaben und Beschwerden wurde die Petition am 4. Dezember 2024 ausführlich beraten. Es wurde mehrheitlich beschlossen, sie aufgrund der Stellungnahme der Staatsregierung für erledigt zu erklären. Unsere Aufgabe im Ausschuss ist es allein, wie auch in diesem Fall individuell zu prüfen und objektiv zu bewerten, ob möglicherweise sachliche Verfahrensfehler vorliegen oder ob es fachliche Gründe gibt, die gegen das Vorhaben sprechen. Aus unserer Sicht wurde in den Stellungnahmen der Staatsregierung und der Regierung von Niederbayern alles plausibel und überzeugend dargelegt, weshalb wir der Petentin nicht recht geben konnten und ihre Bedenken zurückweisen mussten. Einige wesentliche Punkte bzw. Einwände möchte ich nochmals kurz aufgreifen: Das Argument, das erhöhte Verkehrsaufkommen könnte zu Problemen führen, ist schon deshalb hinfällig, weil die dort untergebrachten Personen nicht in großer Zahl über ein eigenes Auto verfügen. Zum Thema Sicherheit ist zu sagen, dass nach dem Unterbringungskonzept ein Heimleiter und ein Hausmeister in Vollzeit eingestellt werden und vorgesehen ist, das 24-zu-7-Betreuungsmodell zu etablieren. Dieses Modell sieht vor, dass an jeder Gemeinschaftsunterkunft während der Nacht- und Morgenstunden ein stationärer Sicherheitsdienst mit jeweils zwei Personen vor Ort präsent ist. Der vorgesehene Mietvertrag läuft bis 2030. Der Gemeinde Leiblfing wurde zugesichert, dass in den nächsten 15 Jahren keine weiteren Flüchtlingsunterkünfte im Gemeindegebiet errichtet werden und die Unterbringungskapazität maximal 75 Personen bleibe. Der Einwand der Petentin, dass die Gemeinschaftsunterkunft nach Ablauf des Mietvertrages nicht mehr umgenutzt werden könnte, ist so nicht richtig. Selbstverständlich kann der Vermieter nach 2030 über eine andere Nutzung frei entscheiden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir alle wissen, die Suche nach geeigneten Unterbringungsmöglichkeiten ist nicht einfach. Vielerorts gibt es akute Kapazitätsprobleme. Allerdings weist der Landkreis Straubing eine deutliche Untererfüllung bei der Aufnahme von Geflüchteten auf. Die Quote liegt dort nur bei 65 %. Laut Polizeipräsidium wird die Sicherheitslage in Leiblfing als sehr stabil eingestuft. Fakt ist auch, wie die aktuellen Zahlen zeigen, dass die Asylgesuche 2024 um 34 % unter denen des Vorjahres lagen. Unabhängig davon müssen wir an diesem Thema intensiv weiterarbeiten –

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