Alexander Flierl
Geschätzter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat, unsere Bäuerinnen und Bauern und die Landwirtschaft stehen vor großen Herausforderungen. Teilweise werden sie durch Berichtspflichten mit unnötiger Bürokratie überzogen. Das Walzverbot, wie Sie es nennen, gehört sicherlich nicht dazu; denn eines ist, glaube ich, klar: Unsere Landwirtinnen und Landwirte leben mit der Natur, sie arbeiten in der Natur und setzen sich für unsere Natur ein. Schon deswegen haben wir es gar nicht nötig, Sie zu kopieren. Das tun wir sowieso nicht. (Lachen bei der AfD) Wir haben einen völlig anderen Antrag eingebracht, und Ihr Vorschlag, Ihr Gesetzentwurf, zeigt wieder einmal eindeutig, dass Sie überhaupt nicht verstanden haben, worum es beim Walzverbot geht. Unsere Landwirte, eben die Experten, auf die wir immer hören, wollen keine komplette Abschaffung des Walzverbots. Sie gehen sorgsam und schonend mit der Natur, insbesondere mit den dort lebenden Tieren um. Ich erkläre es Ihnen gerne noch einmal, warum Ihr Gesetzesvorschlag untauglich ist und uns nicht weiterführt: Sie übersehen, dass es nach dem Volksbegehren und dem Versöhnungsgesetz zwar an sich verboten ist, Grünlandflächen nach dem 15. März zu walzen; aber es gibt auch Ausnahmen. Wenn es die Witterungs- und Bodenverhältnisse nicht zulassen, dass vor dem 15. März gewalzt wird, gibt es gebietsbezogene Ausnahmen, die durch die Regierungen festgelegt werden. Die Regierungen legen eben diese Gebiete fest, die nicht Wiesenbrütergebiete sind und in denen entsprechend gewalzt werden darf. Der zweite wesentliche Grund, warum Ihr Gesetzentwurf nicht weiterführt, ist, dass damit das Kind mit dem Bade ausgeschüttet wird. Sie wollen diese Maßgabe, die immerhin von 1,8 Millionen Menschen unterstützt worden ist, die im Volksbegehren sicherlich eine Fehlkonstruktion war, die aber durch unser Begleitgesetz, durch das Versöhnungsgesetz, geheilt wurde, einfach ersatzlos streichen. Das würde bedeuten, dass auf die Wiesenbrütergebiete überhaupt keine Rücksicht mehr genommen werden müsste. Das wäre ein eindeutiger Rückschritt und würde gerade den Bäuerinnen und Bauern, die auf Artenschutz, auf Biodiversität, auf eine schonende Bewirtschaftung ihrer Flächen Wert legen, einen Bärendienst erweisen. Ich glaube, das kann nicht Sinn und Zweck sein. Im Gegenteil: Wir machen einen Vorschlag, dass das Walzverbot angemessen angepasst werden muss, dass dieses Verbot des Walzens außerhalb der Wiesenbrütergebiete nach dem 15. März aufgehoben wird und dass auch ganz klar auf den Wiesenbrüterschutz Wert gelegt werden muss. Deswegen werden wir Ihrem Gesetzesvorhaben ganz klar nicht zustimmen; wir werden es ablehnen. Wir werden unseren eigenen Antrag weiterverfolgen.
