Ruth Waldmann
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! In dem Gesetzentwurf, der uns heute vorliegt, geht es nicht um sehr viel, obwohl es für die Krankenhäuser in Bayern eigentlich um alles geht. Es handelt sich um eine kleine bürokratische Erleichterung, die richtig ist. Aber mit der Bewältigung der eigentlichen Aufgaben werden Kommunen und Klinikträger weiterhin alleingelassen. Dabei bitten sie händeringend, immer lauter und verzweifelter darum, dass die Bayerische Staatsregierung endlich ihrer Aufgabe nachkommt und eine gescheite, zuverlässige und zukunftsfähige Krankenhausplanung vorlegt. Das wäre eine Chance gewesen. Was braucht es wo? Das ist die entscheidende Frage, die Sie endlich beantworten müssen. Welche Standorte für Kliniken in Bayern sind unverzichtbar für eine schnell verfügbare und wohnortnahe Grund- und Notfallversorgung? Wer soll sich wo in bestimmte Fachgebiete vertiefen, sodass wir in Zukunft flächendeckend eine möglichst gute Versorgung bekommen? – Damit lassen Sie Klinikträger und Kommunen aber weiterhin allein. Das ist durchaus gefährlich. Sie liegen falsch, wenn Sie weiterhin meinen, die Umsetzung der Krankenhausreform den einzelnen Akteuren vor Ort aufbürden zu können. Krankenhausplanung ist Ländersache. Das ist und bleibt die gesetzliche Aufgabe der Staatsregierung. (Beifall bei der SPD) Entscheidungsträger vor Ort können doch nur dann eine sinnvolle Entscheidung treffen, wenn eine verlässliche, zukunftsfähige Versorgungsplanung vorliegt. Mit diesem Gesetzentwurf geben Sie aber auch hierzu keine Orientierung. Sie sagen heute lediglich: Wenn jemand von sich aus umstrukturiert und damit auf die heutige Bedarfslage reagiert, dann verlangen Sie nicht auch noch Fördergelder zurück. – Das ist schön. Aber ganz ehrlich: Etwas anderes wäre ja auch noch schöner! Mit den vorgeschlagenen Änderungen wird es Klinikträgern und Kommunen ein bisschen erleichtert, sich umzustrukturieren. Das ist richtig und dringend nötig, reicht aber bei Weitem nicht aus. Als Ihnen Ende des vergangenen Jahres die kommunalen Spitzenverbände aufs Dach gestiegen sind und sich über die mangelnde Krankenhausplanung der Staatsregierung bitter beschwert haben, ist Ihnen nicht mehr eingefallen als das, was heute hier vorliegt, und die Vergabe von Gutachten – für viel Geld – an Externe. Das ist nämlich der Rest des 7-Punkte-Plans. Sie bleiben stur dabei, nur eine Moderatorenrolle übernehmen zu wollen, aber keine Verantwortung. Das ist im wahrsten Sinne des Wortes verantwortungslos. Die Kliniken in Bayern brauchen eine gescheite Krankenhausplanung und keinen moderierten Stuhlkreis. Dieser Gesetzentwurf betrifft nur eine kleine, aber durchaus dringend nötige Änderung. Die Bewältigung der eigentlichen Aufgaben bleiben Sie jedoch weiterhin schuldig. (Beifall bei der SPD) In diesem Gesetzentwurf ist von "abtrennbaren Teilen eines Krankenhauses" die Rede. Es wird sicherlich interessant, wenn in der Beratung die Frage erörtert wird, wie das planungsrechtlich identifiziert bzw. definiert werden soll. Entscheidend für die Krankenhausträger sind auch künftig die Rückläufe der Planungsbehörden. Diese überschneiden sind aber möglicherweise mit der Vergabe oder dem Baubeginn. Wir werden schauen müssen, wie es mit den Interpretationsspielräumen dann aussieht, damit dies nicht doch noch zu Schwierigkeiten führt. Es wäre für die Umsetzung des Gesetzentwurfs hilfreich, wenn die Staatsregierung dafür sorgen würde, dass die jeweiligen Bezirksregierungen und die Behörden einheitliche Regelungen für das Prüfverfahren schafften. Es muss insgesamt entbürokratisiert werden, weil es zum Teil zu langsam vor sich geht und in den Behörden auch unterschiedlich gehandhabt wird. Es wäre gut, wenn Sie auch hier für Klarheit sorgen würden. Grundsätzlich geht dieser Gesetzentwurf in die richtige Richtung. Aber die große Aufgabe der Krankenhausplanung bleibt immer noch offen. (Beifall bei der SPD)
