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Susann Enders

FREIE WÄHLER 04.02.2025 Sitzungen 19/41

Sehr geehrtes Präsidium, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich zu Beginn eine ganz klare Botschaft bringen: Eine hochwertige medizinische Versorgung in Stadt und Land muss hier in Bayern, in ganz Deutschland erhalten werden – egal, was noch für ein Schmarrn und Blödsinn von dieser Bundesgesundheitspolitik kommt, mit dem wir hier dann umzugehen haben. Wir FREIE WÄHLER kämpfen auf Landesebene weiter gegen die vom Bund ins Rollen gebrachte Gefährdung von Krankenhäusern und der flächendeckenden Versorgung der Menschen. Es gibt das Recht eines jeden Bürgers auf wohnortnah erreichbare ambulante und stationäre gesundheitliche Versorgungsangebote. Wir wollen das Krankenhausgesetz auf Landesebene anpassen. Warum? – Es haben sich im Krankenhauswesen zahlreiche Hürden ergeben. Oder: Die aktuelle Regelung macht eine pragmatische Umsetzung bestimmter Themen schwierig. Ein erstes Beispiel: die Förderung von Einzelvorhaben, also besonders des Krankenhausbaus. Hier gab es komplexe und lange Regularien, die dazu geführt haben, dass ein verfrühter Baubeginn oder ein Beginn der Maßnahme ohne vorherige Zustimmung zu einem Förderausschluss geführt hat. Wenn wir im Bereich "Förderung" bleiben, dann stellen wir fest, dass im Zuwendungsrecht diverse förderrechtliche Erleichterungen getroffen wurden, unter anderem hinsichtlich der Prüfung des Vergaberechts. Die Regelungen des Zuwendungsrechts gelten aber nicht für Krankenhausinvestitionsförderungen. Die Anpassung im Gesetz bewirkt, dass der Krankenhausträger künftig bereits dann eine Maßnahme beginnen kann, wenn ihm die Förderbehörde das Prüfungsergebnis für das fachliche Prüfungsverfahren im Anhörungsverfahren übermittelt und er für sich entschieden hat, dass er mit diesem einverstanden und zur Übernahme der Vorfinanzierungskosten in der Lage ist – und dies, ohne dass die Förderung gefährdet ist oder entfällt. Die nächsten rechtsförmlichen Schritte – nämlich die Bekanntgabe des Bescheids über die fachliche Billigung und die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn – muss er dann für den förderunschädlichen Maßnahmebeginn nicht mehr abwarten. In einem solchen Fall soll die Förderbehörde die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn auch nachträglich erteilen können. Ein zweites Problem: Aufgrund der ständigen Bewegung und Veränderung im Gesundheitswesen steht die Krankenhauslandschaft unter erheblichem Anpassungs- und Umstrukturierungsdruck. Immer mehr Patienten werden ambulant behandelt. Es gibt kürzere Verweilzeiten und mangelnde Refinanzierung der gestiegenen Betriebskosten sowie Fachkräftemangel. Im Zuge der Anpassung der Strukturen der Krankenhausversorgung an die Rechtsänderungen durch das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz wird sich diese Situation noch weiter verschärfen. Durch die dadurch bedingte Schließung oder Teilschließung von Krankenhäusern ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob Investitionsfördermittel zurückgezahlt werden müssen. Die Anpassung im Gesetz lautet dazu: "Zugunsten der von einer vollständigen oder teilweisen Schließung ihres Krankenhauses betroffenen Krankenhausträger sollen mehr Möglichkeiten geschaffen werden, auf den Widerruf von Förderbescheiden zu verzichten." Dazu soll auch eine "nachträgliche ‚Abrechnung‘ von in der Vergangenheit geförderten Darlehen abgeschafft werden." (Unruhe – Glocke des Präsidenten) Eine weitere Hürde: Wird ein abtrennbarer Teil des Krankenhauses von einem anderen Krankenhausträger übernommen, kann dies bislang förderrechtlich nur durch eine Entscheidung über den Verzicht auf den Widerruf von Förderbescheiden gegenüber dem bisherigen Krankenhausträger geschehen. Dies kann nur unter der Voraussetzung der akutstationären Weiternutzung bis zum Ablauf der Nutzungsdauer der geförderten Anlagengüter durch den neuen Krankenhausträger abgewickelt werden. Nach der Anpassung heißt es dazu jetzt im Gesetzentwurf: "Bei einem Wechsel in der Trägerschaft über einen abtrennbaren Teil eines Krankenhauses soll künftig der neue Krankenhausträger die hierfür bisher erteilten Förderbescheide unmittelbar übernehmen können." Das ergibt absolut Sinn. Punkt vier betrifft die Fortschreibung des Festbetrags für Einzelvorhaben. Dies erfordert von den Krankenhäusern unter Umständen eine längere Vorfinanzierung von teilweise hohen Kostensteigerungen. Die Anpassung im Gesetzentwurf lautet: "Krankenhausträger sollen bei Einzelvorhaben […], die eine über bestimmten Schwellenwerten liegende Kostensteigerung erfahren, künftig bereits vor Erlass des Abschlussbescheids Abschlagszahlungen auf die voraussichtliche Indexfortschreibung erhalten können." Mit der Änderung des Gesetzes gehen wir einen Schritt in die richtige Richtung, nämlich die Krankenhäuser weiter zu stärken, die unter der katastrophalen Gesundheitspolitik des Bundes leiden – so wie ich es zu Beginn meiner Rede bereits erwähnt habe. Das Gesetzesvorhaben führt nicht zu zusätzlichen Belastungen für den Staat oder die Kommunen, die ja über die Krankenhausumlage die Hälfte des Krankenhausförderetats aufbringen. Darüber hinaus entstehen für die Kommunen, die Wirtschaft und den Bürger keine Kosten. Ich bitte um wohlwollende Begleitung im Ausschuss. Wir müssen unseren Häusern, die unter den irrsinnigen krankenhaus- und gesundheitspolitischen Maßregelungen des Bundes leiden, helfen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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