Alex Dorow
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Mang, meine Zitate haben Sie gerade eben schon gebracht – ich habe im Protokoll mitgelesen –, wenn auch an einigen Punkten nicht korrekt zitiert und leicht verdreht, was mich jetzt nicht wundert. Ich kann mich aber trotzdem insgesamt mit leichten Korrekturen kurzfassen. Kolleginnen und Kollegen, selbstverständlich ist uns der Zugang beeinträchtigter Personen zum medialen Angebot sehr wichtig. Das kann ich für alle Parteien hier sagen. So wurde das im Ausschuss übrigens auch kommuniziert. Das haben Sie leider weggelassen. Die Möglichkeit, das Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu nutzen, hängt aber natürlich nicht, zumindest nicht in erster Linie, von den Rundfunkbeiträgen ab. In meinen Augen – und ich glaube, nicht nur in meinen Augen – spielt die Barrierefreiheit eine viel gewichtigere Rolle, und die haben Sie geflissentlich auch weggelassen, Kollege Mang. 2022 wurden durch den Zweiten Medienänderungsstaatsvertrag in diesem Sinne wichtige gesetzliche Grundlagen geschaffen. Das Ziel ist es und muss es sein, barrierefreie Angebote im öffentlich-rechtlichen, aber auch im privaten Rundfunk kontinuierlich auszubauen. Hier wurden gute erste Schritte gemacht. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk und insbesondere auch der Bayerische Rundfunk bieten ein umfangreiches barrierefreies Angebot: Untertitel, Audiodeskription, Gebärdensprache, einfache Sprache – es gibt viele Beispiele, und das Angebot wird kontinuierlich weiter ausgebaut. So ist es schon ein positives und nachahmenswertes Beispiel, dass der BR bereits mehrfach für seine Audiodeskriptionen – das ist die Hörfilmfassung, beispielsweise für Blinde und sehbehinderte Menschen – ausgezeichnet worden ist. Die Gelder, die in diesen Bereich fließen, sind auch sehr sinnvoll angelegt. Meine Damen, meine Herren, ungeachtet aller zahlreichen Befreiungsmöglichkeiten, die wir bereits jetzt haben und die zum großen Teil passgenau sind, jetzt pauschal zu fordern, dass Menschen ab einem bestimmten Behinderungsgrad, hier 100 %, keine Rundfunkgebühren mehr bezahlen sollen, wird der Tatsache nicht gerecht, dass Behinderungen sich sehr unterschiedlich auswirken können. Da wird von Ihnen also einfach ein einzelner Punkt willkürlich herausgegriffen. Dabei gibt es bereits diese differenzierten Regelungen im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag für Menschen mit Behinderungen. Eine Befreiung oder eine Ermäßigung von der Beitragspflicht wird aber gerade nicht am Grad der Behinderung festgemacht, sondern er greift die unterschiedlichen Möglichkeiten und Merkmale auf, die typischerweise zum Rundfunkkonsum gehören und wo dieser typischerweise eingeschränkt ist. Eine generelle Befreiung, einfach festgemacht an einer Prozentzahl, würde der Systematik widersprechen; denn auch Menschen mit Behinderung können selbstredend das Rundfunkangebot nutzen. Natürlich klingt es aber sehr viel besser, wenn man pauschal sagt: Menschen mit einem GdB von 100 zahlen gar nichts mehr. – Wenn eine Nutzung aus gesundheitlichen Gründen ausgeschlossen oder wesentlich gemindert ist, dann ist eine Vergünstigung angebracht. – Kollege Mang, eine komplette Ausnahme von der Beitragspflicht ist dabei jetzt schon möglich. Ich nenne ein Beispiel: So sind taubblinde Menschen bereits vollständig von der Beitragspflicht befreit. Sollten diese Typisierungen nicht jeden Einzelfall, in welchem der Vorteil aus dem Programmangebot fehlt, berücksichtigen, dann ist auch noch eine Einzelfallprüfung möglich, beispielsweise bei einer schweren Demenzerkrankung, die Sie als Antragssteller als Beispiel angeführt haben. Das gibt es schon jetzt. Ich denke, uns allen hier im Hohen Haus ist der Zugang auch behinderter Menschen zu medialen Angeboten ein wichtiges Anliegen. Deshalb haben wir, um zum Schluss zu kommen, schon heute dieses differenzierte Angebot, das weiterhin gepflegt werden muss. Wir befinden uns in einem umfassenden Reformprozess des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Das haben Sie erwähnt. Vor zwei Wochen, am 13. Januar, hat der Bayerische Ministerrat den Reformstaatsvertrag gebilligt. Diesen werden wir voraussichtlich im Februar hier im Bayerischen Landtag behandeln. Am 13. März soll er von der Ministerpräsidentenkonferenz unterzeichnet werden. Ich komme zum Schluss. Wünschenswert bleibt natürlich eine Vereinfachung des gesamten Bezahlsystems. Jetzt aber einzelne Aspekte der Reform herauszugreifen, ist nicht konstruktiv und kein Mitwirken, sondern das ist kontraproduktiv – ich habe das wie auch Sie schon gesagt. Deswegen bleibe ich bei dieser Aussage. Deshalb haben wir auch schon im Ausschuss nicht zugestimmt und werden das auch heute nicht tun. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)
