Roswitha Toso
Sehr verehrte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Wir diskutieren über ein Gesetz, das die Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst in Bayern weiter voranbringen soll. Gleichstellung ist ein zentrales gesellschaftspolitisches Ziel. Ich bin froh, dass bei aller Diskussion über Details doch breite Zustimmung zu diesem Anliegen gegeben ist. Gleichstellung gelingt nicht mit großen Worten, sondern mit klaren Taten. Wir haben heute dazu zwei Gesetzentwürfe vorliegen: zum einen den Gesetzentwurf der Staatsregierung und zum anderen den Gegenentwurf der SPD, der sich an einem Entwurf aus der vorherigen Legislaturperiode orientiert. Beide Gesetzentwürfe setzen sich mit den Zielen und Maßnahmen auseinander, wenn auch aus unterschiedlichen Blickwinkeln. Ich möchte beide Positionen kurz zusammenfassen. Die Staatsregierung hebt hervor, dass der Entwurf wichtige Fortschritte auf dem Weg zur Gleichstellung ermöglicht. Besonders betont wird, dass die Gleichstellungsziele nicht mehr ausschließlich auf Frauenförderung ausgerichtet sind, sondern beide Geschlechter gleichermaßen berücksichtigen. Das ist ein wichtiger und zeitgemäßer Schritt, der dem Gleichstellungsauftrag aus Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes gerecht wird. Der Entwurf der Staatsregierung sieht konkrete Maßnahmen vor wie Zielvorgaben in Gleichstellungskonzepten, die stärkere Berücksichtigung von Teilzeitbeschäftigten und die Einführung eines Mediationsverfahrens. Aber gleichzeitig werden Bürokratieabbau und Effizienz durch standardisierte Mustervorlagen und gebündelte Datenerhebung erreicht. All dies zeigt, dass der Entwurf der Staatsregierung gut durchdacht ist und die Erfahrungen der vergangenen Jahre eingebracht werden. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU) Zum Entwurf der SPD hingegen sind einige kritische Punkte vorzubringen. Hier hat sich im Vergleich zum vorherigen Entwurf aus dem Jahr 2023 wenig geändert. Der gestiegene bürokratische Aufwand ist heute noch schwerer zu rechtfertigen als damals. Auch die Kosten sind weiterhin schwer abzuschätzen. Zudem kommen Fragen des Datenschutzes auf, etwa bei der Teilnahme von Gleichstellungsbeauftragten an Bewerbungsgesprächen. Viele Inhalte orientieren sich auch an den Regelungen anderer Bundesländer, in denen die Beauftragten aber anders legitimiert sind, sodass die Regelungen nicht unbedingt auf das bayerische Modell übertragbar sind. Liebe Kolleginnen und Kollegen, nicht jede Veränderung muss revolutionär sein. Oft sind es die bedachten, gezielten Verbesserungen, die die größten Fortschritte bringen. Der zu erwartende Bürokratieaufwand etwa kann durch die Einführung von Mustervorlagen sogar ganz erheblich reduziert werden. Was die Kosten betrifft, so zeigt der Entwurf der Staatsregierung klar, dass die Maßnahmen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen umsetzbar sind. Die datenschutzrechtlichen Fragen wurden ebenfalls berücksichtigt, da personenbezogene Daten nur anonymisiert und aggregiert verarbeitet werden dürfen. Nach Abwägung der Gesetzentwürfe komme ich zu dem Schluss, dass die Argumente der Staatsregierung überzeugen. Der Entwurf bietet eine klare und umsetzbare Grundlage, um die Gleichstellung von Männern und Frauen im öffentlichen Dienst zu verbessern. Die Kritikpunkte der SPD ändern nichts am grundsätzlichen Wert des Gesetzentwurfs. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Gleichstellung ist ein Ziel, das nicht verhandelbar ist. Aber wahre Gleichstellung bedeutet, Chancen für alle zu schaffen. Der Gesetzentwurf der Staatsregierung bringt uns diesem Ziel einen entscheidenden Schritt näher, und wir gehen einen weiteren Schritt in Richtung einer moderneren und gerechteren Verwaltung. Darum bitte ich um Zustimmung zum Entwurf der Staatsregierung; denn das ist moderne Politik. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)
