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Jörg Baumann

AfD 30.01.2025 Sitzungen 19/40

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Beim Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes und beim Gesetzentwurf der SPD vernachlässigen Sie das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag, kurz: das Selbstbestimmungsgesetz. Das Selbstbestimmungsgesetz wird dafür sorgen, dass die Gleichstellungsbeauftragten täglich abfragen müssen, wer sich denn aktuell als Mann, als Frau oder als sonst etwas lesen will; denn wenn der Gleichstellungsbeauftragte nicht weiß, wie viele Männer, Frauen und Diverse in seinem Wirkungsbereich arbeiten, kann er ja seiner Aufgabe nicht pflichtgemäß nachkommen, und die Lage kann sich täglich ändern. Wenn Sie jetzt einwerfen, dass die Änderung des Geschlechtseintrags keine Rolle spielt, weil sie nur von sehr wenigen Personen in Anspruch genommen wird, demaskieren Sie sich selbst. Wenn das Selbstbestimmungsgesetz Ihrer Meinung nach sowieso nur ganz, ganz wenigen Menschen wirklich nützt, dann ist es aber auch überflüssig. Also: Erst einmal weg mit dem unsäglichen Selbstbestimmungsgesetz. Dann wären wir ein ganzes Stück weiter. Nun zum Thema Gleichstellung an sich. Vor allem die SPD und die GRÜNEN haben sich unter anderem hier im Bayerischen Landtag regelrecht in das Thema verbissen. In der letzten Sitzung des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes haben diese beiden Fraktionen gemäß § 173 der Geschäftsordnung des Bayerischen Landtags eine Anhörung zu dem Thema durchgeführt. Das steht den beiden Fraktionen selbstverständlich zu. Es war aber auch sehr deutlich, dass die überwiegende Mehrheit der Mitglieder des Ausschusses gegen diese Anhörung war. Übereinstimmend vertraten wir die Meinung, dass zum Thema Gleichstellung bereits alles gesagt worden ist und eine erneute Anhörung nur viel Geld kostet und keine neuen Erkenntnisse bringt. So nimmt es auch nicht wunder, dass der SPD und den GRÜNEN der Gesetzentwurf der Staatsregierung nicht weit genug geht. Sie wollen eine weitere Aufblähung des Gleichstellungsgesetzes und das bereits bestehende Bürokratiemonster noch in viele Richtungen ausdehnen. Uns als AfD geht bereits der Gesetzentwurf der Staatsregierung viel zu weit. Es ist wie immer: Die Staatsregierung spricht von Bürokratieabbau, will im Gleichstellungsgesetz aber im Gegenteil jeden letzten Winkel erfassen und gesetzlich regeln. Doch schauen wir uns einmal die Realität an. Im letzten Gleichstellungsbericht der Bayerischen Staatsregierung wird aufgeführt, dass nur 85,5 % der verpflichteten Dienststellen Gleichstellungsbeauftragte und nur 64,5 % Vertretungen bestellt haben. Weiter haben nur 79 % der staatlichen Dienststellen, die der Verpflichtung zur Erstellung eines Gleichstellungskonzeptes unterworfen sind, ein aktuell gültiges Gleichstellungskonzept. Bei den Bezirken, Landkreisen und kreisfreien Gemeinden sind es sogar nur 55,9 %. Diese Zahlen existieren schon seit Jahren nahezu unverändert und führen bei einigen hier im Haus zu heftiger Schnappatmung. Da werden dann strenge Sanktionsmöglichkeiten gefordert, weil das Gleichstellungsgesetz sonst ein zahnloser Tiger bleibe. Begründet wird dies unter anderem damit, dass sonst die Durchsetzung von Grundrechten nicht gewährleistet werden könnte. Jetzt betrachten wir das Ganze einmal objektiv in der Realität. Herrschen dort, wo es keine Gleichstellungsbeauftragten oder kein Gleichstellungskonzept gibt, Anarchie, Chaos, Gewalt und Weltuntergang? – Nein, so ist es selbstverständlich nicht. Auch dort werden die Mitarbeiter regelkonform eingestellt, befördert, entlohnt und besoldet. Als AfD setzen wir auf das Leistungsprinzip. Wir sind selbstverständlich gegen Quoten jeder Art. Wir wünschen uns auch etwas mehr Vertrauen in die Vorgesetzten und ihre Mitarbeiter. Wer für eine Stelle am besten qualifiziert ist, sollte diese Stelle auch erhalten, egal um wen es sich dabei handelt. (Beifall bei der AfD) Das wird doch in der Praxis in der überwiegenden Zahl der Fälle auch so verwirklicht. Beim Gesetzentwurf der Staatsregierung hätten wir eigentlich schon erwartet, dass das Bayerische Gleichstellungsgesetz entrümpelt, ausgedünnt und vereinfacht wird. Aber das genaue Gegenteil ist der Fall. Darum lehnen wir als AfD sowohl den Gesetzentwurf der Staatsregierung als auch den der SPD ab. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD – Volkmar Halbleib (SPD): Kurz gefasst: Sie wollen gar keine Gleichstellung! Danke für die Information!)

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