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Simone Strohmayr

SPD 30.01.2025 Sitzungen 19/40

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Frau Staatsministerin! In Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes und in Artikel 118 der Bayerischen Verfassung steht: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Realität in Bayern sieht leider anders aus. (Beifall bei der SPD) 29 Jahre nach dem Inkrafttreten des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes ist es nicht gelungen, den öffentlichen Dienst in Bayern zu einem Vorreiter, zu einem Vorbild in Sachen Gleichstellung zu machen. Schlimmer noch: Bayern hinkt dem Bund und anderen Bundesländern erheblich hinterher. Ich möchte Ihnen ein Beispiel nennen: In Niedersachsen kommen auf 100.000 Einwohner 1,7 kommunale Gleichstellungsbeauftragte. Was meinen Sie, wie viele es in Bayern sind? – In Bayern sind es gerade einmal 0,3 kommunale Gleichstellungsbeauftragte. Das ist ein gewaltiger Unterschied. Das Bundesland Bayern, das sich gerne als bundesweiter Spitzenreiter rühmt, liegt bei der Gleichstellung von Frauen weit abgeschlagen ganz am Ende. Frauen verdienen hier immer noch weniger als Männer, nämlich durchschnittlich 234 Euro im Monat weniger. Sie haben geringere Chancen auf eine Führungsposition. 21 % der Dienststellen des Freistaates Bayern haben kein Gleichstellungskonzept und 14 % keinen Gleichstellungsbeauftragten oder keine Gleichstellungsbeauftragte. Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Zahlen entstammen dem Gleichstellungsbericht und liegen uns allen vor. Wenige Gesetze in Bayern werden so nachhaltig missachtet. Es gibt wenige Gesetze, die keinerlei Sanktionen bei Missachtung vorsehen. Frauenverbände, Gewerkschaften und Gleichstellungsbeauftragte sind sich mit uns seit Jahrzehnten einig: Das Gesetz ist ein zahnloser Tiger. Das kann doch nicht unser Anspruch sein. Das müssen wir endlich ändern. (Beifall bei der SPD) Wir leben in einer modernen Welt. Um fit für die Zukunft zu sein, brauchen wir im öffentlichen Dienst moderne, demokratische Strukturen. Ich kann Sie nur auffordern: Haben Sie den Mut, und ändern Sie mit uns das Gesetz für mehr Gleichstellung, für mehr Gerechtigkeit, für mehr Demokratie und für einen modernen öffentlichen Dienst. (Beifall bei der SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, heute ist es so weit: Nach 29 Jahren Zögern und Zaudern verschiedener Ministerinnen liegt nun ein Gesetzentwurf der Staatsregierung zum Gleichstellungsgesetz vor. Leider lässt dieser Entwurf inhaltlich und handwerklich stark zu wünschen übrig. Aber dazu später mehr. Erstmal zur Historie: Aus allen Gleichstellungsberichten der letzten Jahre und in einer Anhörung wurde deutlich, dass wir das Gleichstellungsgesetz dringend modernisieren müssen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, andere Bundesländer haben dies längst getan, nur wir konnten uns nicht dazu aufraffen. Wir geben hier wirklich kein gutes Bild ab. Meine Fraktion hat in den letzten 20 Jahren beim Gleichstellungsgesetz immer wieder Druck gemacht. Wir legen heute zum vierten Mal – ich betone: zum vierten Mal – einen Entwurf zum Gleichstellungsgesetz vor. (Beifall bei der SPD – Volkmar Halbleib (SPD): Diesmal klappt‘s auch!) In diesem Zusammenhang möchte ich mich bei den Mitgliedern der Arbeitsgruppe "Gleichstellung" beim DGB bedanken. Diese Arbeitsgruppe tagte über zehn Jahre zur Änderung des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes. Diese Arbeitsgruppe besteht aus Mitgliedern des Münchner Arbeitskreises der Gleichstellungsbeauftragten, aus der LAG der kommunalen Gleichstellungbeauftragten, aus Vertretern der Gewerkschaften, zum Beispiel von Ver.di, der IG Bau, der GEW in Bayern und aus vielen anderen Fachleuten. In dieser Arbeitsgruppe wurde über Jahre hinweg und parteipolitisch neutral – das ist mir besonders wichtig – in einem langen Abwägungsprozess ein sehr ausgewogener Gesetzentwurf erarbeitet. Ich möchte mich bei allen, die so viel Herzblut reingesteckt haben, für die gute Arbeit herzlich bedanken. (Beifall bei der SPD) Der Gesetzentwurf, der daraus entstanden ist, ist ein echter Mehrwert für die Gleichstellung im öffentlichen Dienst in Bayern. Der Gesetzentwurf macht den öffentlichen Dienst, der so sehr unter Personalnot leidet, endlich fit und attraktiv für die Zukunft. Diesen Gesetzentwurf legen wir heute noch einmal vor. Die Mehrheit sollte sich dringend überlegen zuzustimmen. In diesem Gesetzentwurf sind enthalten: Erstens. Ein erweiterter Geltungsbereich. Das bedeutet, wir werden das Gesetz auch auf Gesellschaften anwenden, an denen die öffentliche Hand beteiligt ist. Zweitens. Für die Gleichstellungsbeauftragten soll es bessere Arbeitsbedingungen geben, sodass sie endlich ihren Job ausführen können. Drittens. Zudem soll es Freistellungen geben; denn diese sind dringend notwendig. Gleichstellungsbeauftragte können dann zum Beispiel auch an einem Personalauswahlverfahren teilnehmen. Viertens. Es sind auch Sanktionen vorgesehen, wenn dieses Gesetz, wie in den vergangenen Jahren, nicht angewendet wird. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir können Sie nur auffordern: Haben Sie den Mut, und stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu. (Beifall bei der SPD) Ich möchte noch ein paar Worte an diejenigen im Saal richten, die die Gleichstellung am liebsten abschaffen wollen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Gleichstellung ist längst kein lästiges Add-on mehr. Gleichstellung im öffentlichen Dienst ist eine Grundvoraussetzung für einen attraktiven öffentlichen Dienst. Gleichstellung ist die Basis eines demokratischen Miteinanders. Gleichstellung ist eine Selbstverständlichkeit, die im Übrigen im Grundgesetz verankert ist. Gleichstellung ist mit Sicherheit kein Thema, bei dem man mit dem Bürokratieabbau beginnen sollte. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe es vorhin bereits gesagt: Der vorliegende Gesetzentwurf der Staatsregierung hat schwere inhaltliche und handwerkliche Fehler: Erstens. Der Anwendungsbereich wird nicht erweitert. Damit kann das Gesetz viel zu leicht umgangen werden. Das wollen wir doch nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen. Zweitens. Freistellungen sind nicht vorgesehen. Damit können viele Gleichstellungsbeauftragte nicht arbeiten, da sie einfach keine Zeit für ihre Arbeit haben. In der Folge findet in vielen Bereiche keine Gleichstellung statt. Drittens. Sanktionen sind nicht vorgesehen. Das Gesetz wird also weiterhin nicht wirksam angewendet werden. Viertens. Am Schluss des Gesetzes steht eine Evaluationsklausel. Da steht wirklich, das Gesetz soll abgeschafft werden, wenn die Ziele erreicht werden. Das ist eine besondere Gemeinheit. Sie wissen doch alle, dass Gleichstellung ein Prozess ist, bei dem es mal rauf und mal runter geht. Wenn die Ziele an einem Tag erreicht sind, kann dieses Gesetz abgeschafft werden, auch wenn morgen die Ziele wieder nicht erreicht werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das können wir doch nicht wollen. Ich kann Sie nur dazu aufrufen: Ändern Sie diesen Quatsch, diesen Blödsinn. In keinem bayerischen Gesetz steht ein solcher Quatsch. (Beifall bei der SPD) Liebe Frauen, wir müssen doch gemeinsam parteiübergreifend dagegen aufstehen. Es kann doch nicht sein, dass wir uns so einen Quatsch bieten lassen. Ich bitte Sie: Bessern Sie hier nach und folgen Sie unseren Vorschlägen. Der Gesetzentwurf enthält natürlich auch ein paar Kleinigkeiten, die gut sind. Das reicht aber nicht. Das ist viel zu wenig. Noch ein Punkt zum Schluss: Die bayerische Gesellschaft ist viel weiter als die CSU und die FREIEN WÄHLER. Es ist doch traurig, dass viele Vertreter der Staatsregierung immer noch um ihre männlichen Pfründe bangen. Frau Ministerin, hier müssen Sie kämpfen und mehr tun, damit wir endlich etwas erreichen.

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