Martina Fehlner
Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die vorliegende Petition vom 2. Oktober 2024 richtet sich gegen die Nutzungsänderung des ehemaligen Sheraton Hotels in München zu einem Ankunftszentrum für Geflüchtete. Es handelt sich um ein Gebäude, das viele Jahre leer stand und bereits seit dem Frühjahr 2022 als Unterkunfts-Dependance des Anker-Zentrums Oberbayern und als Übergangswohnheim genutzt wird. Das haben bereits meine Vorrednerinnen und Vorredner deutlich gesagt. Das Ziel der Petition ist es, die baurechtliche Nutzungsänderung zu verhindern. Der Petent macht für die angemietete Immobilie bauliche, baurechtliche, wirtschaftliche und soziale Bedenken geltend. Das sind alles berechtigte und legitime Fragen, die wir natürlich auch ernst nehmen. Im Ausschuss für Eingaben und Beschwerden haben wir die Petition am 6. November 2024 ausführlich beraten und einstimmig beschlossen, sie mit der Stellungnahme der Staatsregierung für erledigt zu erklären. An dieser Stelle möchte ich auch einen Dank an das Innenministerium für die umfassende und detaillierte Stellungnahme – sie umfasst neun Seiten – aussprechen. Auf alle Fragen und Einwände des Petenten wurde darin eingegangen. Unsere Aufgabe im Ausschuss ist es allein, zu prüfen und zu bewerten, ob möglicherweise fachliche und sachliche Verfahrensfehler vorliegen und ob die Regierung von Oberbayern und die Stadt München alles rechtskonform umgesetzt haben. Aus unserer Sicht wurde alles plausibel und überzeugend dargelegt, weshalb wir dem Petenten nicht recht geben konnten und seine Bedenken zurückweisen mussten. Einige wesentliche Punkte bzw. Fragen möchte ich noch einmal kurz aufgreifen. Die Vorwürfe, die Bauordnung würde nicht eingehalten, die Schadstoffbelastung mit Asbest in der Unterkunft sei zu groß, die Öffentlichkeit sei nicht ausreichend einbezogen worden, die Auswirkungen auf den U-Bahn-Tunnel in München seien nicht geprüft worden, das ehemalige Luxushotel sei viel zu teuer und mit der Nachbarschaft gäbe es Probleme, sind aus unserer Sicht in der Stellungnahme klar und detailliert widerlegt worden. Es ist auch wichtig zu wissen, dass es seit der neuen Nutzung des Sheraton Hotels als Anker-Dependance bislang keinerlei Probleme oder Beanstandungen gegeben hat, auch nicht vonseiten der Bevölkerung. Das ehemalige Sheraton Hotel ist aufgrund seiner Lage und Infrastruktur als Unterkunft gut geeignet. In der Landeshauptstadt ist die Suche nach Unterbringungsmöglichkeiten bekanntermaßen besonders schwierig und prekär. Grundsätzlich gilt es zu betonen, dass unsere Kommunen im Hinblick auf die Unterbringung von geflüchteten Menschen eine hoch anzuerkennende Arbeit leisten. Fakt ist auch: Die Asylgesuche lagen 2024 um 34 % unter denen des Vorjahres, wie die aktuellen Zahlen zeigen. Die irreguläre Migration geht durch verschärfte Grenzkontrollen weiter zurück. Wir müssen aber an diesem Thema gemeinsam weiter intensiv arbeiten. Die Position unserer Fraktion zu den Themen Migration und Flucht sind hinlänglich bekannt, und wir haben dazu bei unserer Klausurtagung ein entsprechendes Positionspapier verabschiedet, in dem unsere Haltung klar und unmissverständlich formuliert ist. Wir setzen auf eine Politik der Rechtsstaatlichkeit, der Akzeptanz, der Steuerung und der Menschlichkeit. Deshalb werden wir, wie auch im Ausschuss, mit § 80 Nummer 4 der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag votieren. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD)
