Ursula Sowa
Liebes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Petitionen werden im Petitionsausschuss sehr sorgfältig behandelt. Das kann ich sagen. Ich bin neues Mitglied im Petitionsausschuss und bin von der Arbeitsweise sehr beeindruckt. Es läuft immer sehr fair ab. Um den Fokus auf diese Petition zu richten: Ich werde mich auch an Fakten halten. Sechs Fakten möchte ich hier nennen: Die vom Petenten vorgebrachten wirtschaftlichen, sozialen, baulichen und baurechtlichen Bedenken werden in der Stellungnahme der Staatsregierung widerlegt, und das in diesem Fall sehr detailliert. Entgegen dem Vorbringen des Petenten wurden für das Vorhaben die bauaufsichtliche Zustimmung mit Bescheid der Regierung von Oberbayern vom 10. Juli 2024 auf Antrag des Staatlichen Bauamtes München 1 erteilt. Diese liegt vor. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit nach Artikel 66a der Bayerischen Bauordnung, wie vom Petenten angemahnt, war nicht erforderlich. Warum? – Weil es sich um kein der Vorschrift unterfallendes Vorhaben handelt. Darüber hinaus wurde der zuständige Bezirksausschuss durch die Regierung von Oberbayern am 11. Juni 2024 über das Vorhaben öffentlich informiert. Ich betone das Wort "öffentlich". Eine Schadstoffbelastung des Gebäudes ist nicht bekannt. Wenn hier Zweifel bestehen, kann das jederzeit nachkontrolliert werden. Die Sanierungs- und Umbaumaßnahmen umfassen die fachgerechte Umsetzung des Brandschutzes. Das ist bei diesem Gebäude der Gebäudeklasse 5 selbstverständlich. Das Baurecht gilt hier natürlich erst recht. Zur Anmietung des Gebäudes in der Garmischer Straße 2 bis 12 gab es keine Alternativen. Dies wurde geprüft. Dieser Standort hat sich bereits seit 2022 bewährt. Auch seitens der Nachbarschaft gab es keine Bedenken. Die Anmietung dieses Gebäudes hat noch weitere Vorteile: Es verfügt über eine wunderbare Infrastruktur im Umgriff, es ist geeignet, und es wird dringend benötigt. Insofern nehmen wir diese Petition ernst und lehnen das Ersuchen ab, die Eingabe mit mehr als § 80 Nummer 4 der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag zu verbescheiden. (Beifall bei den GRÜNEN)
