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Josef Lausch

FREIE WÄHLER 22.01.2025 Sitzungen 19/39

Hochgeschätztes Präsidium, hochgeschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin gar nicht weit weg vom Kollegen Dr. Schwartz. Auch ich habe mir Unterlagen vorbereitet, ein Manuskript. Aufgrund dieses für Bayern wirklich traurigen Tages und aus Respekt vor den getöteten und verletzten Menschen – Kinder – enthalte ich mich jeder politischen Aussage – ich scheue normal keine politische Aussage – und werde rein zum Sachverhalt der Petition sprechen. Es geht eben um ein ehemaliges Hotel mit rund 500 belegten Betten. Der Vorwurf des Petenten – das ist sein gutes Recht – sind baurechtliche Bedenken. Hier sind die rechtlichen Vorgaben seitens der Behörde eingehalten. Fehlende Beteiligung der Öffentlichkeit – das mag zum Teil sein. Allerdings wurde der zuständige Bezirksausschuss der Landeshauptstadt München am 11. Juni 2024 über das Vorhaben informiert. Warum der Informationsfluss dann gestockt hat, ist mir nicht erkenntlich. Die dritte Beschwerde betrifft die Schadstoffbelastung, ähnlich wie bei dem Vorhaben in Rott am Inn eine Schadstoffbelastung durch Asbest. Eine Schadstoffbelastung ist schlichtweg nicht bekannt. Allerdings wage ich zu bezweifeln, dass eine solche Belastung da ist, weil es ein laufendes Hotel war. So lange die Isolierungen oder was auch immer nicht angegriffen werden, ist die Belastung wahrscheinlich nicht hoch oder nicht vorhanden. Der Brandschutz wurde von der zuständigen Branddirektion und von Fachgutachtern geprüft und bestätigt und ist wohl im grünen Bereich. Die Statik war schon ein Thema. Dabei geht es darum, dass auf dem U-Bahn-Tunnel ein Kran aufgestellt werden muss zur Weiternutzung. Die Aufsichtsbehörden der Landeshauptstadt München haben die Statik als ausreichend und nicht gefährdet gesehen. Wirtschaftliche Bedenken: Diesen Vorwurf kann man leider wie in dem parallelen Fall in Rott am Inn nicht beurteilen, da uns keine Details über den Mietvertrag genannt wurden. Deswegen kann man sich kein Urteil erlauben. Soziale Bedenken wurden vom Petenten angeführt. Der Vorwurf war, man müsse mehr Nicht-Asylberechtigte abschieben. – Das mag wohl so sein. Wir sind alle aufgefordert, uns schlichtweg an bestehendes Recht und Gesetz zu halten. Eine Verschärfung ist nicht notwendig. Wir haben gute Gesetze. Leider sind sie aus bestimmten Gründen nicht oder nur zum Teil vollzogen worden. Das Gebäude wird schon von Flüchtlingen bewohnt. Von einer Belegung von maximal 80 % ist auszugehen. Deshalb ist das Votum nach § 80 Nummer 4 nachvollziehbar, weil ein anderes Votum de jure und de facto nicht berechtigt wäre. – Danke schön für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

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