Sabine Gross
Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Im vorliegenden Fall wendet sich der Petent gegen die geplante Nutzung des ehemaligen Sheraton Hotels in München als Ankunftszentrum. Sein Ziel ist es, die baurechtliche Nutzungsänderung zu verhindern. Hintergrund: Die Regierung von Oberbayern hat das ehemalige Sheraton Hotel bereits seit 2022 zur Unterbringung von Asylsuchenden angemietet und verwendet. Dieser Mietvertrag über 500 Betten lief ursprünglich bis zum 31.03.2024. Das bisherige Ankunftszentrum in München muss dringend saniert werden. Es braucht ein Ausweichquartier, das auch in München liegt und bereitsteht. Zu diesem Zeitpunkt war die Lage auf dem Münchner Immobilienmarkt – wie bekanntlich schon seit Längerem – schlecht. Deshalb hat sich der Freistaat am 08.02.2024 das Gebäude als zukünftiges Ankunftszentrum gesichert. Zu diesem Zeitpunkt lag die Landeshauptstadt bei der Quotenerfüllung nach der Asyldurchführungsverordnung im oberbayerischen Vergleich weit abgeschlagen auf dem vorletzten Platz. Das ehemalige Hotel war als Ankunftszentrum geeignet. Es hatte für den Bedarf ausreichende Räumlichkeiten zur Unterbringung und auch Verwaltungs- und Wirtschaftsräume inklusive einer Küche. Es stand, wie gesagt, zur sofortigen Anmietung zur Verfügung. Der Petent erhebt nun mehrere Bedenken, die ich im Einzelnen vortragen werde. Zum einen erhebt er baurechtliche Bedenken: Es fehle die Beteiligung eines Nachbarn. Entgegen Artikel 73 der Bayerischen Bauordnung sei die Leitung der Entwurfsarbeiten und der Bauüberwachung nicht einer Baudienststelle des Landes übertragen worden. Es gebe keine Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß Artikel 66a der Bayerischen Bauordnung. Insbesondere fehle es an einer Beteiligung des zuständigen Bezirksausschusses. Weiterhin erhebt der Petent bauliche Bedenken: Er vermutet eine hohe Schadstoffbelastung mit Asbest, die zu hohen Sanierungskosten führen würde. Darüber hinaus sieht er Probleme bei der Erfüllung der Vorgaben des Brandschutzes während des Umbaus sowie statische Probleme. Hier vermutet er, dass die Baustelleneinrichtung mit Kranstellplätzen und sonstigen schweren Lasten zu unberechenbaren Lasteinwirkungen auf den unter dem Gebäude befindlichen U-Bahn-Tunnel führen könnte. Schließlich hat er wirtschaftliche Bedenken: Es fehle an einer zwingend erforderlichen Wirtschaftlichkeitsbetrachtung. In jedem Fall sei die Anmietung des ehemaligen Luxushotels mit der von ihm angegebenen einer Million Euro pro Monat bedeutend teurer als die Unterbringung in einem Containerdorf. Auch soziale Bedenken werden erhoben: Nach Auffassung des Petenten ist die soziale Durchmischung des Gebiets zur Nutzung des ehemaligen Hotels als Ankunftszentrum ungeeignet. Die Nachbarschaft würde sich gegen die Umnutzung wenden. In der Stellungnahme des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 02.10.2024, die im Einvernehmen mit dem Ministerium für Wohnen, Bau und Verkehr erfolgte, werden die Bedenken des Petenten als unzutreffend zurückgewiesen. – Soweit der Sachverhalt. (Beifall bei der SPD)
