Bernhard Pohl
Ich würde das gerne allgemein beantworten. (Lachen bei den GRÜNEN) Der Freistaat Bayern kommt seiner Verpflichtung im Rahmen des Konnexitätsprinzips selbstverständlich komplett und zu hundert Prozent nach. Ihr Beispiel ist nicht in 45 Sekunden zu beantworten. (Lachen bei den GRÜNEN) Ich kann es Ihnen gerne bilateral erklären. Wenn das aber so wäre, dann müsste der Freistaat erstatten. Das muss er aber deswegen nicht, weil es eben kein originäres Recht der Kommunen zur Erhebung dieser Abgabe gibt. Deswegen ist der Freistaat Bayern hier hinsichtlich der Regelung frei. Der Freistaat Bayern kommt seiner Verantwortung gegenüber den Kommunen seit vielen Jahren mustergültig nach und hat trotz enger Haushaltssituation den Prozentsatz im Rahmen des allgemeinen Steuerverbundes von 12,75 auf 13 % erhöht. Das soll uns mal einer nachmachen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU)
