Bernhard Pohl
Herr Präsident, Herr Staatsminister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir müssen leider mit steigender Tendenz feststellen, dass der Bund immer mehr versucht, in die kommunale Ebene hineinzuregieren, obwohl er dort eigentlich nichts zu suchen hat. Wie macht er das? – Er macht von seiner Gesetzgebungskompetenz Gebrauch. Weil wir eine Aufteilung in Gesetzgebung und vollziehende Gewalt haben, müssen diejenigen, die die Gesetze vollziehen, also Länder und Gemeinden, das Ganze dann finanziell schultern. Dafür gibt es einen Finanzausgleich, der im Grundgesetz geregelt ist. Was aber im Grundgesetz nicht ausreichend geregelt ist, ist ein Schutz der Kommunen vor der lustvollen Gier des Bundes, ständig den Kommunen scheinbare Schönheiten und Verbesserungen des täglichen Lebens aufzubürden. Genau darunter haben unsere Kommunen zu leiden. Das ist ein wesentlicher Teil der finanziellen Probleme, die die Kommunen haben. Obwohl der kommunale Finanzausgleich, den der Freistaat mit den kommunalen Spitzenverbänden jedes Jahr aushandelt, ständig steigt, wird die Decke für die Kommunen immer dünner. Warum ist das so? – Weil der Bund ständig neue Ideen hat, wie er die Kommunen mit neuen Aufgaben beglückt, die dann auch bezahlt werden müssen – meistens im sozialen Bereich. Damit maßt sich der Bund faktisch Kompetenzen an, die er formalrechtlich zwar hat, aber nach dem Sinn und Zweck des Grundgesetzes eben gerade nicht haben sollte. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Der Anspruch auf die Ganztagesbetreuung ist ein gutes Beispiel. Herr Finanzminister Albert Füracker hat völlig zu Recht gesagt, es wäre sinnvoller, wenn sich die Ebenen, also Bund, Länder und Kommunen, zusammensetzen würden, um zunächst einmal für alle Vorhaben, die man so im Kopf hat, die Finanzierungs- und Zuständigkeitsfrage zu klären, bevor man kostspielige Dinge in die Welt setzt, Rechtsansprüche konstruiert und am Ende des Tages jeder sagen muss: Eigentlich können wir es gar nicht leisten. Weil aber ein Rechtsanspruch besteht, muss man es leisten, da man ansonsten Schadensersatz bezahlt. So machen wir diesen Staat kaputt. Deswegen brauchen wir auf Bundesebene eine schnelle und entschlossene Kehrtwende. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Im Freistaat Bayern haben wir das Problem vor vielen Jahren erkannt. Die FREIEN WÄHLER waren noch nicht im Bayerischen Landtag und haben die Einführung des Konnexitätsprinzips nach dem Motto "Wer anschafft, muss bezahlen" gefordert. Bevor wir unser angedrohtes Volksbegehren in die Tat umsetzen konnten und mussten, haben die Mehrheitsfraktion im Bayerischen Landtag und die Bayerische Staatsregierung – damals noch die Alleinregierung der CSU – reagiert und dies in die Bayerische Verfassung geschrieben. Wir brauchen auch im Verhältnis zwischen Bund und Kommunen ein wirksames Regulativ, um die von mir vorher beschriebene Gier einzudämmen. Es kann nicht sein, dass der Bund seine politischen Vorstellungen in die Kommunen hineinträgt und auf deren Schultern und zu deren Lasten verwirklicht. Das wollen wir verhindern. Im Übrigen ist das auch ein sehr effektiver Beitrag zum Bürokratieabbau bzw. zur Verhinderung der Entstehung neuer Bürokratie; denn wenn der Bund von vornherein weiß, dass er seine Pseudogeschenke selbst bezahlen muss und nicht den Beschenkten die Rechnung schicken darf, dann wird sich der Bund, egal, wer dort regiert, sehr genau überlegen, ob er das leisten will und leisten kann. Auch das ist ein sehr erfreulicher Nebeneffekt. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Aus diesem Grund fordern wir die Staatsregierung auf, weiterhin Druck zu machen. Bald wird eine neue Bundesregierung, werden neue Mehrheitsverhältnisse im Deutschen Bundestag vorhanden sein. Egal, welche Konstellation: Dieses Thema muss angegangen werden. Was hingegen die jetzige Regierung gemacht hat, war ein Desaster. Die GRÜNEN nennen das Zechprellerei. – Na ja, das ist ein etwas starkes Wort in Richtung Ampel. Ich hätte jetzt nicht Zechprellerei formuliert. Wenn man aber aufseiten des Bundes ernsthaft überlegt, verschuldeten Kommunen in Nordrhein-Westfalen vom Bund aus die Schulden zu bezahlen, muss ich sagen: Ihr habt den Schuss leider nicht gehört. So geht es nicht! Die verfehlte Politik in Nordrhein-Westfalen – völlig egal, wer dort wann am Ruder war – ist nicht Sache des Bundes. Eher wäre es Sache des Bundes, einen gerechten Länderfinanzausgleich zu schaffen. Auf den ungerechten Länderfinanzausgleich aber noch ein Schuldenerlassprogramm für klamme Kommunen in Nordrhein-Westfalen draufzusetzen, schlägt dem Fass den Boden aus. Deswegen: Auf jeden Fall Ablehnung des GRÜNEN-Antrags; Zustimmung zum Antrag der FREIEN WÄHLER. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)
