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Martin Stümpfig

GRÜNE 22.01.2025 Sitzungen 19/39

Herr Staatssekretär, ich wollte Sie jetzt noch einmal fragen: Sie sagen, es ist unbürokratisch. Wir finden es wirklich sehr bürokratisch, was Sie hier gemacht haben. Das sieht man auch, wenn man sich noch einmal die Stellungnahmen der Verbände ansieht. Das kann man jetzt mittlerweile alles nachlesen. Da sagt zum Beispiel auch der VKU – das habe ich jetzt gerade den Kollegen Lausch noch einmal gefragt: Wir stellen uns die Frage, wie der Gegenwert eines finanziellen Angebots in § 23, diese 0,3 Cent pro Kilowattstunde, ausformuliert werden soll. Wie soll dieser Gegenwert eines finanziellen Angebots zum Beispiel bei variablen Stromtarifen oder bei der Beteiligung einer Genossenschaft ermittelt werden? Ohne eine präzise Angabe, ohne eine präzisere Angabe hierzu werden sich die Gerichte hiermit befassen müssen. Das ist genau meine Sorge: Wie wollen Sie diesen Gegenwert von 0,3 Cent in der Beteiligungsform fassen? Dann enden doch am Schluss alle wieder im § 24, was wir nicht wollen. Darum sage ich, machen Sie das anders. Lassen Sie doch diesen Gegenwert weg. Das treibt uns in eine Richtung, bei der am Schluss alle diesen § 24 anwenden. Erklären Sie mir das mit dem Gegenwert noch einmal.

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