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Martin Stümpfig

GRÜNE 22.01.2025 Sitzungen 19/39

Sehr geehrte Frau Kollegin Schack, leider habe ich dem Staatssekretär Gotthardt bei der Einbringung laut Geschäftsordnung keine direkte Frage stellen können. Daher stelle ich nun Ihnen die Frage: Weshalb legen Sie den Kommunen solch enge Fesseln an? In Artikel 24 ist geregelt, dass die geplante Ausgleichsabgabe von 0,3 Cent von der Gemeinde entweder zur Optimierung der Energiekosten oder des Energieverbrauchs der Einwohnerinnen und Einwohner oder zur Senkung der Kosten für die Abgaben der Einwohnerinnen und Einwohner auf die gemeindlichen Leistungen verwendet werden. Meine Frage an Sie lautet: Wie kann eine Gemeinde, die in der Regel weder Stromanbieter noch Erzeuger ist, die individuellen Energiekosten eines Bürgers optimieren? Wie stellen Sie sich das konkret vor?

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