Tobias Gotthardt
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Bayern macht die Energiewende mit Hand, Fuß und Verstand. Wir machen es vor allem auch in einem Verhältnis der Raute von Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit, Nachhaltigkeit und, ganz wichtig, Akzeptanz. Akzeptanz in der Bevölkerung erhöht man durch Beteiligung der Bevölkerung. Deswegen bin ich froh, dass ich heute auf Initiative von Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger den Gesetzentwurf der Staatsregierung vorstellen kann, um die standortnahen Gemeinden und Bürgerinnen und Bürger an Erneuerbare-Energien-Anlagen zu beteiligen. Wir tun das – das ist jetzt kein Wahlkampf, sondern ein Faktum –, weil der Bund leider Gottes in dem Bereich nicht tätig geworden ist. Es wäre eine ehrenvolle Aufgabe Berlins gewesen, in diesem Bereich eine Vorlage zu machen, um den Spielraum für uns zu erhöhen und Beteiligungen vor Ort besser zu ermöglichen. Deswegen haben wir selber angepackt. Wir sorgen selber dafür, dass Gemeinden und Anwohner vom Ausbau erneuerbarer Energien profitieren. Wir tun das anders als viele andere Länder, die es in einer sehr komplexen und umfangreichen Art und Weise tun, in einer sehr schlanken, unbürokratischen und höchst flexiblen Art und Weise, um sowohl den Gemeinden als auch den Bürgern die Möglichkeit zu geben, schnell diese Karte zu ziehen. Wir verzichten bewusst auf zahlreiche Kontrollbefugnisse und Meldepflichten. Wir geben allen Beteiligten den möglichen Spielraum für passgenaue Lösungen vor Ort. Nach dem Gesetzentwurf, der Ihnen vorliegt, sind für Windkraftanlagen sämtliche Gemeinden in einem Radius von 2,5 Kilometern um die Anlagen beteiligungsberechtigt. Das sind sowohl die Standort- als auch die Nachbargemeinden. Bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen sind es die jeweiligen Standortgemeinden sowie zusätzlich die Einwohner mit dem Hauptwohnsitz in der beteiligungsberechtigten Gemeinde. Die Beteiligungspflicht gilt für Vorhabenträger von genehmigungsbedürftigen Windkraftanlagen mit mehr als 50 Metern Gesamthöhe sowie für Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 5 Megawatt. Die Vorhabenträger dieser Anlagen haben sich mit den jeweiligen Standortgemeinden über eine individuelle Beteiligungsvereinbarung zu verständigen. Wir halten das deswegen so flexibel, weil es nicht die eine Lösung gibt, also eine Beteiligungsform für alle Projekte und Regionen. Die Leute vor Ort sollen selbst entscheiden, was für sie das Beste ist. Der Freistaat macht deshalb keine festen Vorgaben. Damit erreichen wir Flexibilität und weniger Bürokratie, was sich die Kommunen und die Bürger von uns wünschen. Das anzubietende Modell muss einem Wert von insgesamt von 0,3 Cent pro Kilowattstunde entsprechen. Von diesem Modell müssen sowohl die Gemeinden als auch die Anwohner in einem flexiblen Verhältnis profitieren. Das Gesetz nennt eine Vielzahl von Beteiligungsoptionen, auf die sich die Vorhabenträger mit den Gemeinden einigen können. Wie gesagt, wir haben dafür jeglichen gesetzlichen Spielraum genutzt. Ich nenne nur ein paar Beispiele: Die Vorhabenträger können sich an einer Projektgesellschaft beteiligen oder vergünstigte Stromtarife anbieten. Die Vorhabenträger können mit dem Geld die gemeinnützige Arbeit von Stiftungen und Vereinen, also dem Ehrenamt vor Ort, unterstützen oder sich über Anlageprodukte finanziell beteiligen. Sie können auch eine Ladeinfrastruktur für Elektromobilität anbieten oder eine Zahlung nach § 6 EEG an die Kommunen leisten. Wie gesagt, das ist ein Blumenstrauß von Möglichkeiten, aus dem sich jede Gemeinde nach dem Beschluss des Gemeinderats herauspicken kann, was sie möchte. Damit haben wir vor Ort den größtmöglichen Spielraum. Die Gemeinden haben mit diesem Modell die Möglichkeit, in ihrem Haushalt das Geld dort einzusetzen, wo sie es brauchen. Kommt es mit dem Vorhabenträger zu keiner Einigung, dann ist eine Ausgleichsabgabe vorgesehen. Diese Regelung greift nach einem Jahr. Wenn es bis dahin keine Lösung gibt, kann die Gemeinde den Vorhabenträger zu dieser Zahlung verpflichten. Das ist ein Kontrollmechanismus, um den Prozess vorher ins Rollen zu bringen. Ich möchte im Brustton der Überzeugung behaupten, dass wir in Bayern alles getan haben, um die Energiewende mit den Menschen möglich zu machen und voranzubringen. Anders geht es auch gar nicht. Man kann die Energiewende nicht gegen die Menschen durchsetzen. Das wollen wir auch nicht. In diesem Sinne bin ich davon überzeugt, dass der vorliegende Gesetzentwurf ein weiterer wichtiger Baustein auf unserem Weg zur Förderung der Energiewende in Bayern sein kann. Ich verspreche Ihnen, dass wir die Energiewende in Bayern weiterhin mit den Kommunen und den Bürgern realistisch umsetzen werden. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)
