Sabine Gross
Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dem Gesetzentwurf der AfD wird die SPD-Fraktion nicht zustimmen. Er ist völlig realitätsfern. Ein kurzer Faktencheck: Artikel 44a der Bayerischen Bauordnung zur geregelten Solardachpflicht greift ab März für Gewerbe- und Industriegebäude und ab Juni 2023 für Nichtgewerbe, für Nichtwohngebäude bei Neubauten und bei kompletter Dachhauterneuerung von mehr als 50 Quadratmeter Fläche. 30 % der nutzbaren Dachfläche müssen hier mit Solarmodulen belegt werden, es sei denn, städtebauliche Vorschriften, technische Gründe – das Dach liegt im Schatten – oder wirtschaftliche Gründe stehen entgegen. Das ist immer dann der Fall, wenn sich das Ganze für den Bauherrn nicht rentiert. Bei Wohngebäuden gibt es überhaupt keinen Solarzwang, sondern die ab Januar 2025 geltende Sollvorschrift ist eine reine Empfehlung. Das kann man nachlesen in der Gesetzesbegründung, Landtagsdrucksache 18/23363, Seite 15. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Gebäude benötigen viel Energie. Etwa 35 bis 40 % des deutschen CO -Ausstoßes sind auf den Gebäudesektor zurückzuführen. Die Nutzung von geeigneten Dachflächen zur Herstellung von Solarstrom ist hier ein wichtiger Baustein zur Erreichung der Klimaneutralität im Freistaat bis um das Jahr 2040. Das ist immer noch Staatsziel. Photovoltaikanlagen auf Dächern haben darüber hinaus eine viel größere Akzeptanz in weiten Teilen der Bevölkerung als Freiflächenanlagen. Sie benötigen darüber hinaus keine Ausgleichsflächen. Ja, es entstehen höhere Kosten für den Bauherrn. Aber diese Kosten amortisieren sich innerhalb von 8 bis 15 Jahren. Dann bekommt man für die restliche Nutzungsdauer billigen Strom und Einspeisevergütung. Die Krise der Bauindustrie hat nichts mit der Einführung einer Solardachpflicht zu tun. Die Krise der Baubranche geht auf gestiegene Finanzierungskosten, Fachkräftemangel, gestiegene Kosten für Baumaterialien und vor allen Dingen den Rückgang im Wohnungsbau zurück. Die Begründung für die Abschaffung des Artikels 44a der Bayerischen Bauordnung im Antrag der AfD-Fraktion hält also einem Faktencheck nicht stand. Wir brauchen einen massiven Ausbau erneuerbarer Energien. Jede Solaranlage stellt einen weiteren Baustein der Energiewende dar, die notwendig ist. Atomkraftwerke hingegen sind nicht so geeignet. Atomkraftwerke haben den Nachteil, dass die Baukosten regelmäßig astronomisch hoch sind und die Bauzeit manchmal bis zu zwei Jahrzehnte beträgt. Aktuelles Beispiel: Flamanville 3 – 2007 begonnen, nach 17 Jahren endlich fertiggestellt. Geplante Baukosten: 3,3 Milliarden Euro. Letztendlich hat das ganze Ding 23,7 Milliarden Euro gekostet, also das Siebenfache. (Volkmar Halbleib (SPD): Hört, hört!) Strom aus Flamanville müsste zum Dreifachen des derzeitigen Industrieabnahmepreises in Frankreich verkauft werden, damit sich die Anlage für den Betreiber EDF innerhalb von 60 Jahren amortisieren würde. Dazu kommt dann noch das Problem der Endlagerung, das weltweit nicht gelöst ist. Dem Ausbau der erneuerbaren Energien gehört die Zukunft. Der Freistaat hat es zum Glück erkannt. Ihr Vorschlag hingegen ist nicht akzeptabel. (Beifall bei der SPD)
