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Jürgen Eberwein

CSU 22.01.2025 Sitzungen 19/39

Sehr geehrte Frau Präsidentin, vielen Dank für die Geburtstagsglückwünsche. Geburtstag im Kreise meiner Liebsten ist immer schön. Das freut mich. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste auf der Tribüne! Die AfD will mit ihrem Antrag die Solardachpflicht bei staatlichen und gewerblich genutzten Gebäuden abschaffen, also Artikel 44a der Bayerischen Bauordnung ersatzlos streichen. Werfen wir einen kurzen Blick auf die Genese. Artikel 44a BayBO wurde im Dezember 2022 im Rahmen der Änderung des Klimaschutzgesetzes beschlossen. Im Verfahren dazu gab es – man höre und staune – 32 Änderungsanträge von allen Fraktionen außer der AfD. AfD: null. Herr Prof. Hahn äußerte sich in der Debatte dahin gehend wörtlich: Es gibt die Einführung einer Solardachpflicht für öffentliche Gebäude und – hört, das hat er gesagt – für private Neubauten. Das steht aber überhaupt nicht drin, stand auch nicht drin und steht nicht drin. Der Gesetzentwurf wurde von der AfD dann natürlich in Gänze abgelehnt. Das war klar, weil es ja keinen Klimawandel gibt, erneuerbare Energien sowieso Teufelszeug sind und die Erde eine Scheibe ist. Also war klar, dass dies abgelehnt wurde. Im April 2024 haben dann Abgeordnete der AfD eine Schriftliche Anfrage zu Artikel 44a BayBO an die Staatsregierung gestellt. Die ersten beiden Fragen lauteten: Wie viele Wohngebäude sind von der Solardachpflicht betroffen? Welche Kosten kommen auf die Eigentümer zu? – Die Antwort der Staatsregierung war natürlich: Hallo AfD, es gibt keine Solardachpflicht für Wohngebäude. Damit war es aber noch nicht genug. Im November 2024, also ein halbes Jahr später, reichte die AfD-Fraktion einen Gesetzentwurf unter anderem mit der Begründung ein, dass dies Nichtwohngebäude und alle neuen Wohngebäude betreffen sowie den Bau dringend benötigten Wohnraums in Bayern erheblich verteuern und bremsen würde. Seit der Einführung des Solardachzwangs sei die Zahl der genehmigten Wohnungen von X auf Y zurückgegangen usw. Irgendjemand von der AfD hat dann aber wohl doch noch einmal ins Gesetz geschaut und festgestellt, dass das mit dem Wohngebäude nicht stimmt, und den Gesetzentwurf kurz vorher zurückgezogen. (Martin Wagle (CSU): Oha!) So die Genese der gesamten Vorgehensweise. Jetzt also die korrigierte Neuauflage dieses Gesetzentwurfs. Schauen wir doch einmal hinein. Darin gibt es eine Pflicht für Solaranlagen auf staatlichen Gebäuden. Klar, als Freistaat müssen wir mit gutem Beispiel vorangehen. Diese gilt für Gebäude, die ausschließlich gewerblicher oder industrieller Nutzung dienen, und für sonstige Nichtwohngebäude, und zwar nur für neu errichtete Gebäude oder dann, wenn die Dachhaut komplett erneuert wird. Diese Pflicht gilt im Übrigen auch nur für geeignete Dachflächen. Ungeeignete sind im Gesetz von vornherein ausgenommen. Dann gibt es noch weitere Ausnahmen, die explizit aufgeführt werden, zum Beispiel Schuppen, Garagen, kleine Dachflächen, vorübergehende Bauten etc. Darüber hinaus entfällt die Pflicht per Gesetz, wenn es zum Beispiel technisch unmöglich wäre oder ein unangemessen hoher Aufwand zu unbilliger Härte führen würde und sogar dann, meine Damen und Herren, wenn die erforderlichen Aufwendungen innerhalb der üblichen Nutzungsdauer nicht erwirtschaftet werden können. Das Fazit lautet, diese Pflicht gilt nur, wenn Solaranlagen sinnvoll und für den Eigentümer auch wirtschaftlich sind. Diese Vorschrift dient also nur dem Klimaschutz und der Energieversorgung und schadet letztlich niemandem; denn die Solaranlagen amortisieren sich und lohnen sich für den Eigentümer in der Regel auch innerhalb weniger Jahre. Sollte dies absehbar nicht der Fall sein – ich habe es angeführt –, greifen ohnehin die genannten Ausnahmen. Somit ist dies ein Sturm im Wasserglas und viel Wirbel um nichts. Dass deshalb die Anzahl der genehmigten gewerblichen Bauten zurückgehen würde, wie Sie vorher angeführt haben, ist einfach Humbug. Die Gründe dafür liegen, wie wir wissen, hauptsächlich in der krachend gescheiterten Wirtschafts- und Energiepolitik in Berlin. (Widerspruch bei den GRÜNEN und der SPD) Diese Vorschrift ist also ein Fingerzeig und eine Motivation für die Bauherren gewerblicher Bauten. (Tim Pargent (GRÜNE): Der nächste Wahlkämpfer!) Wegen der gegebenen Wirtschaftlichkeit, wie sie in dem Gesetz auch vorgesehen ist, wird dies jeder Gewerbetreibende und Industriebetrieb ohnehin von sich aus tun, insbesondere deshalb, weil oft auch intensiv Strom genutzt wird. Um mit dieser Mär der AfD endlich endgültig aufzuräumen: Für die Eigentümer von Wohngebäuden gilt diese Pflicht definitiv nicht. Eine solche Pflicht ist weder geplant noch vorgesehen. Für private Häuslebauer ist es oft schwierig – das wissen wir –, eine Finanzierung sicherzustellen; da wollen wir nicht zum Solardach verpflichten, selbst wenn es sich wirtschaftlich auch für private Häuslebauer rechnen würde. Natürlich könnte man jetzt sagen, dass es die Vorschrift überhaupt nicht braucht, wenn sowieso jeder Gewerbe- und Industriebetrieb schon aus wirtschaftlichen Gründen ein Solardach installieren wird. Dazu müssen wir aber reflektieren, dass im November 2022, als wir die Vorschrift verabschiedet haben, das Ampel-Chaos in Berlin schon an Fahrt aufgenommen hatte; heute hü, morgen hott, keine Planungssicherheit, keine Verlässlichkeit, keine Förderpolitik und keine Haushaltspolitik, ein Fiasko. Niemand wusste, welche Förderungen es morgen noch geben würde und welche nicht. Niemand wusste zum Beispiel verlässlich, welche Einspeisevergütungen es geben würde und ob man überhaupt einspeisen könnte, Stichwort Netzkapazität usw. usf. Da wollten wir ein Signal setzen, indem wir sagen: Liebe Bauherren, macht es; es lohnt sich, und es wird sich unter dem Strich rechnen; es schützt das Klima und trägt zur Energieversorgung bei. Wir wollen die erneuerbaren Energien weiter voranbringen, und wir tun das auch; wir liefern. Erst letzte Woche hat die "Süddeutsche Zeitung" getitelt – man höre: "Bayern mit Abstand vorn beim Ausbau erneuerbarer Energie – Der Ausbau [...] gewinnt an Fahrt. Anschub gibt es vor allem aus Bayern [...]." So dpa und "Süddeutsche Zeitung". Wir verfolgen einen vernünftigen, effektiven, ideologiebefreiten und wirtschaftlichen Energiemix aus Sonne, Wind, Biomasse, Wasserkraft und Geothermie. Die Letztgenannten sind auch grundlastfähig. Daneben brauchen wir zur Versorgungssicherheit – das sagen wir ebenfalls immer ganz klar – auch Gaskraftwerke, die von Habeck versprochen, aber noch nicht umgesetzt wurden; dafür gibt es nicht einmal Planungen, soweit ich weiß. Wir setzen in Zukunft auch auf Wasserstoff, auf langfristige Forschung zur Kernfusion und, meine Damen und Herren, auf die Nutzung der Kernkraft, zum Beispiel mit kleineren modularen Reaktoren. Das wollen wir uns offenhalten. Im Übrigen dies zur Kernkraft, meine Damen und Herren: Die Internationale Energieagentur IEA hat erst letzte Woche, ganz aktuell, eine Studie veröffentlicht. Demnach steht die Kernkraft vor einem weltweiten Comeback. Mehr als 40 Länder streben einen Ausbau der Kernenergie an, so die Studie. Nur Deutschland ist bei dem Thema aus rein ideologischen Gründen der Geisterfahrer. (Zurufe von den GRÜNEN und des Abgeordneten Florian von Brunn (SPD)) – Bitte? (Florian von Brunn (SPD): 40 Länder!) – Ja genau, 40 Länder. – Jetzt noch einmal zurück zu Artikel 44a, meine Damen und Herren, Stichwort Entbürokratisierung und Deregulierung. Walter Nussel, die Enquete-Kommission mit Steffen Vogel und zum Beispiel auch unser Bauausschuss arbeiten unermüdlich und effektiv an Deregulierung und Entbürokratisierung – siehe die Modernisierungsgesetze, die wir schon auf den Weg gebracht haben. Wenn wir nach der Bundestagswahl wieder eine vernünftige und vor allem verlässliche Wirtschafts-, Förder- und Energiepolitik in Berlin haben werden (Zuruf von der AfD: Von der AfD!) und feststellen, dass Bauherren, egal ob gewerblich oder privat, die Solarenergie ohnehin nutzen, weil sie eben wirtschaftlich ist und es verlässliche Rahmenbedingungen und Planungssicherheit gibt – das ist wichtig –, werden wir natürlich auch diesen Artikel der Bauordnung evaluieren, auf den Prüfstand stellen und ihn gegebenenfalls, wenn es sein muss, wieder abschaffen. Dazu brauchen wir aber nicht Sie, meine Damen und Herren. Das können wir selber, und vor allem muss das zum richtigen Zeitpunkt geschehen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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