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Tobias Gotthardt

22.01.2025 Sitzungen 19/39

Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir leben in globalpolitisch und wirtschaftlich herausfordernden Zeiten. Dass diese Zeiten Antworten verlangen, wissen wir alle, wie auch, dass es bayerische Eigenart ist, in herausfordernden Zeiten nicht den Kopf in den Sand zu stecken, sondern "Bavarian Mut" zu beweisen. Ich glaube, an dieser Stelle besteht Konsens in diesem Haus. Deswegen wissen wir auch, dass wir den wirtschaftspolitischen Instrumentenkasten immer wieder neu justieren müssen, um Antworten auf die Fragen geben zu können. Aufbauend auf einem Vorschlag des Ministerpräsidenten in seiner Regierungserklärung haben wir deshalb im Wirtschaftsministerium einen Gesetzesentwurf zur Schaffung eines Transformationsfonds erarbeitet, den ich im Namen der Staatsregierung kurz vorstellen darf. Unsere Forschungsstiftung soll umgewandelt werden. Ziel ist es, schnell und unaufwendig dringende Innovationen und Investitionen unserer Wirtschaft unterstützen zu können, um sie in der Zeit der Transformation bei zunehmender Digitalisierung und Dekarbonisierung auch zukünftig wettbewerbsfähig zu halten. Angesichts der Entwicklungen der letzten Tage in Amerika und anderswo ist das nicht von geringer Bedeutung. Finanzieren wollen wir diesen Transformationsfonds aus dem Kapitalstock der Bayerischen Forschungsstiftung in Höhe von 350 Millionen Euro. Das ist ein Batzen Geld, der uns helfen kann, diese schwierige Aufgabe zu bewältigen. (Unruhe – Glocke der Präsidentin) Der Gesetzentwurf umschreibt, wie wir aus der aktuell noch als Ewigkeitsstiftung angelegten Forschungsstiftung eine Verbrauchsstiftung machen. Das ist notwendig, um den Kapitalstock der Stiftung angehen zu können, der bei einer Ewigkeitsstiftung – logisch; der Name sagt es – ungeschmälert zu erhalten ist. Wir wollen ihn aber gezielt einsetzen, um schnell und unbürokratisch agieren zu können. Wir haben das Ganze so angelegt, dass entsprechend den Vorgaben eine ausreichend lange Dauer einer Verbrauchsstiftung – vorgeschrieben sind mindestens zehn Jahre – garantiert bleibt. Zugute kommt uns in diesem Fall, dass nicht reglementiert ist, wie in diesem Zeitraum der Kapitalstock ausgegeben wird. Das heißt, wir können den Kapitalstock sehr schnell mindern, um kurzfristig einen Mittelverbrauch im Sinne der bayerischen Wirtschaft zu ermöglichen. Der neue Name "Transformations- und Forschungsstiftung" umschreibt die beiden Beine, auf denen das neue Konstrukt stehen soll. Wir werden den gesamten Kapitalstock in den nächsten Jahren einsetzen. Parallel wird die Stiftung ihre erfolgreiche und über die Landesgrenzen anerkannte Forschungsförderung in verringertem Maße weiter ausüben. Ich sage an dieser Stelle allen, die in den vergangenen Jahren sowohl in der Geschäftsführung als auch in den Stiftungsgremien tätig waren, ein herzliches Dankeschön für die wertvolle und sehr erfolgreiche Arbeit der Stiftung. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Wir werden auch darauf achten, dass die Arbeit die Stiftung, die, wie gesagt, vorbildhaft und erfolgreich ist, nicht geschmälert wird. Wir werden sie aus den laufenden Vermögenserträgen sowie den jährlich fortgesetzten Zuschüssen aus dem Staatshaushalt weiter finanzieren und fortführen. Die Zuständigkeiten der Stiftungsorgane werden im Gesetz angepasst. Das hat den Hintergrund, dass wir im Bereich Transformation oder dort, wo wir Innovations- und Investitionsförderung betreiben, schlanke Verfahren benötigen, um schnell helfen und reagieren, um unseren Unternehmen Unterstützung geben zu können. Dies wird die Satzung regeln, die parallel zum Gesetz in Vorbereitung ist, aber erst verabschiedet werden kann, nachdem das Gesetz in Kraft getreten ist. Der wissenschaftliche Beirat wird seine Arbeit fortführen. Diese ist sehr erfolgreich – auch dafür ein großes Dankeschön. Er wird aber nur im Bereich der Forschung weiter tätig sein, denn im Bereich des Transformationsfonds und der Transformationsförderung braucht es diesen wissenschaftlichen Beirat in der Form nicht. Wir haben entsprechend den Regeln für die Projektauswahl jeweils einschlägige Projektträger mit entsprechender Fachkompetenz, die eingebunden sind und die Qualität der Fördermaßnahmen garantieren. In diesem Sinne bin ich überzeugt, dass wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf einen Rahmen geschaffen haben, um die Idee des Ministerpräsidenten so umsetzen zu können, dass es im Sinne unserer Wirtschaft sehr schnell und sehr zielgerichtet vorangehen kann. Ich bin überzeugt, dass wir in diesen herausfordernden Zeiten finanzpolitisch damit einen bayerischen Löwen schaffen, der unsere Wirtschaft in diesen rauen Zeiten kraftvoll verteidigen kann. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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