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Alexander Dietrich

CSU 12.12.2024 Sitzungen 19/38

Wir haben es in der letzten Sitzung der Enquete-Kommission doch gehört: Wenn ich den Betrag jetzt noch richtig im Kopf habe, dann waren es, glaube ich, 220.000 Euro, ab denen wir zwingend im EU-Vergaberecht sind. Diese Werte sind ja von der EU vorgegeben und sollen deutlich erhöht werden. Auf welches konkrete Niveau man sie letztendlich erhöht, muss natürlich auf EU-Ebene vereinbart werden. Aber mindestens 500.000 Euro oder 1 Million Euro wären hier schon die richtigen Zielgrößen; bei 200.000 Euro im EU-Vergaberecht ist, wie wir neulich gehört haben, deutlich – – (Johannes Becher (GRÜNE): 200.000 Euro bei was? Ist das als Planungsleistung gedacht?) – Ich meine, wir haben es konkret bei den Planungsleistungen diskutiert. Natürlich muss man sich die Schwellenwerte im Einzelnen anschauen. Es gibt nicht einen Schwellenwert, sondern es gibt unterschiedliche Leistungen mit unterschiedlichen Schwellenwerten. Aber sie müssen auf jeden Fall deutlich erhöht werden, damit man gerade bei kleineren Aufträgen dieses EU-Vergabeverfahren vermeidet, weil das wirklich ein ganz großer Bürokratietreiber ist. (Beifall bei der CSU)

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