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Andreas Winhart

AfD 11.12.2024 Sitzungen 19/37

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, werte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Vertreter der Bürgerinitiative! Warum haben wir diese Petition heute noch einmal zur Beratung ins Plenum hochgezogen? – Es ist ganz einfach: (Zuruf von den GRÜNEN: Um Stimmung zu machen!) Diese Petition ist mit einem Votum nach § 80 Nummer 3 "Material" nicht so entschieden worden, wie sie hätte entschieden werden müssen, nämlich mit "Berücksichtigung". Woran liegt das? Das Vorgehen des Landratsamts Rosenheim – das sehe ich anders als der Kollege Rinderspacher – war einfach grundfalsch. Man hat im Sommer 2023 mit dem Immobilieneigentümer verhandelt. Man hat einen Vertrag geschlossen, der, wie Kollege Lausch richtigerweise gesagt hat, immer noch geheim gehalten wird. Selbst für Mitglieder des Bayerischen Landtags wird er bis heute geheim gehalten. Dann hat man die Tinte trocknen lassen und bis zum Tag der Landtagswahl gewartet. Am 09.10., am Tag nach der Landtagswahl, hat man es bekannt gegeben; zuvor hat sich der Bürger in Rott richtig entschieden – für die Partei, die er bisher gewählt hat, aber in Zukunft wahrscheinlich nicht mehr wählen wird. Was ist daran jetzt schlimm? – Man hat nicht mit der Gemeinde Rott gesprochen. Man hat sich nicht Gedanken gemacht, als die Tinte noch nicht trocken war, als sie noch nicht auf dem Vertrag war: Wie schaut es aus mit dem Abwasser? Wie schaut es aus mit dem Trinkwasser? Wie viele Leute bringen wir überhaupt rein? Wie schaut es aus mit der Quecksilberbelastung? – All das kam erst im Nachhinein. Wenn man nach Treu und Glauben kaufmännisch vorgegangen wäre, hätte man erst geprüft, ob es überhaupt möglich ist, und hätte dann den Vertrag unterschrieben, meine Damen und Herren. Das ist das Verwerfliche an der Vorgehensweise des Landratsamts Rosenheim. Das muss man dem Landrat Otto Lederer wirklich vorwerfen. Das war der Fehler im Kern. Alles, was danach kam, um die Sache irgendwie zu retten, zu glätten und irgendwelche Alternativen zu finden, war recht und schön. Aber die Petition ist im Kern – an dieser Stelle im Gewerbegebiet, unter diesen Voraussetzungen, mit diesem Vertrag – mit "Berücksichtigung" nach § 80 Nummer 3 und nicht mit "Material" zu entscheiden. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der SPD) Sie haben Moro angesprochen. Die Bürgerinitiative hat sich tolle Gedanken gemacht. Ja, diesen Teil kann man der Staatsregierung für die zukünftige Gesetzgebung als "Material" mitgeben; das kann man machen. Aber das eigentliche Kernanliegen, nämlich die Asylunterkunft in Rott nicht an dieser Stelle zu schaffen, sondern vielleicht eine Alternative in einer anderen Gemeinde zu suchen oder einen alternativen Standort in der Gemeinde Rott zu bevorzugen, haben Sie vollkommen übersehen. Das ist mit "Berücksichtigung" zu bescheinigen und mit nichts anderem. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der AfD)

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