bayern.landtag.de ↗

Markus Rinderspacher

SPD 11.12.2024 Sitzungen 19/37

Herr Präsident, Hohes Haus, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei der vorliegenden Petition geht es um die Funktionalität einer geplanten Erstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete. Die Beschwerdeführer sehen sich in Sorge über die Aufnahmekapazität der Gemeinde Rott und in Bezug auf die Frage, ob der Standort im Gewerbegebiet für die Schutzsuchenden zumutbar sei. Im Gespräch mit der Bürgerinitiative im Landkreis Rosenheim, dem Landrat, dem Bürgermeister, Gemeinderäten und dem Regierungspräsidenten haben wir im Beisein von Medienschaffenden die Situation vor Ort ernsthaft, gewissenhaft und transparent für die Öffentlichkeit erörtert. Heute beraten wir erneut, inwieweit die bisherigen Planungen ordnungsgemäß, pflichtgetreu und rechtskonform sind. Das Landratsamt Rosenheim und die Regierung von Oberbayern sind die finalen Entscheidungsträger; es ist nicht der Landtag. Es geht um die konkrete Beratschlagung einer Petition und die Frage, ob die Planungen zulässig und dem Recht entsprechend sind. Der Landtag ist kein Instanzenzug der bayerischen Justiz. Wir greifen auch nicht einer Klage vor, sondern wir geben hier eine Einschätzung nach Treu und Glauben wieder. Zunächst möchte auch ich mich bei den Petenten der Bürgerinitiative für den Austausch vor Ort bedanken und für das sichtliche Bemühen um einen echten Dialog. Mein besonderer Dank gilt den Petenten für die Erarbeitung des Konzepts Moro – Modellregion Rosenheim. In diesem Schriftstück befassen sich die Autoren mit der Frage einer gerechten Verteilung von Schutzsuchenden auf die Kommunen des Freistaats Bayern. Tatsächlich hat sich seit der Einbringung des Petitionstexts eine substanzielle Veränderung ergeben. Das Landratsamt hat die Zahl der Geflüchteten für die Erstaufnahmeeinrichtung mit Senkung von 506 auf unter 300 deutlich beschränkt. Das entspricht einer Reduzierung von 60 %. Die Petenten waren also aus ihrer Sicht mit ihrer öffentlichen Beschwerdeführung bereits durchaus erfolgreich. Eine Reduktion der Aufnahme von Schutzsuchenden bedeutet natürlich auch eine deutliche Reduktion der vorgegebenen Problematiken beim Abwasser. Die Petenten sind mit Blick auf Rott am Inn der Meinung, dass der beengte Platz in der Unterkunft humanitär unzumutbar und mit den Grundsätzen von mitmenschlicher Solidarität unvereinbar sei. Das kann man subjektiv so sehen. Klar ist aber auch, dass in den bereits existierenden Erstaufnahmeeinrichtungen und Ankerzentren des Freistaats Bayern keine besseren Standards gelten, als dies für Rott am Inn vorgesehen ist. Die allermeisten Ankerzentren und Erstaufnahmeeinrichtungen beherbergen mitunter eine deutlich größere Zahl an Geflüchteten. Mit Rott am Inn haben sie den entlegenen Standort am Rande des Orts in einem Gewerbegebiet oder in einer früheren Kaserne gemeinsam. Beim Vor-Ort-Besuch haben die Beschwerdeführer gleichermaßen eingeräumt, dass das Erfordernis der Integration bei einer Erstaufnahmeeinrichtung ein gänzlich anderes ist als bei dauerhaften Unterkünften, also eine nachrangige Bedeutung hat; denn die Geflüchteten werden von dieser Drehscheibe aus wenige Wochen später auf dezentrale Unterkünfte verteilt. Eine Integration in die Schulen und Kindergärten der Gemeinde Rott am Inn ist also weder vorgesehen noch notwendig. Dies wird an anderer Stelle stattfinden. Eine unzumutbare gesundheitliche Belastung, wie sie aufgeführt wird, können wir nicht feststellen, und wir können dem Landrat und dem Regierungspräsidenten nicht unterstellen, dass sie die gesetzlichen Regelungen wissentlich und willentlich missachten und zulasten von Geflüchteten auslegen. (Beifall bei der SPD) Der Beschwerdeführung, die geplante Erstaufnahmeeinrichtung sei für die Geflüchteten humanitär inakzeptabel, kann mit Blick auf die seit Jahren gängige Praxis im Freistaat objektiv kaum Folge geleistet werden. Die Planungen entsprechen bei allen relevanten Kriterien den üblichen Standards. Das Landratsamt und die Regierung von Oberbayern setzen für Rott am Inn keine anderen Maßstäbe, Normen und Prinzipien an, als dies andernorts der Fall wäre. Die Planungen erfolgen augenscheinlich regelkonform und getreu den Bundes- und Landesgesetzen. (Beifall bei der SPD und den FREIEN WÄHLERN)

Alle Reden von Markus Rinderspacher Protokoll ↗