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Harald Meußgeier

AfD 11.12.2024 Sitzungen 19/37

Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Kollegen, liebe Gäste auf der Tribüne! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf will die Staatsregierung die tiermedizinische Versorgung in Bayern sicherstellen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Welt befindet sich im Umbruch. Die Konflikte und Risiken nehmen zu, und zwar auch im Hinblick auf die Ernährungs- und Versorgungssicherheit. Besonders die letzten Jahre haben gezeigt, wie wichtig es ist, eine solide Selbstversorgung sicherzustellen, um nicht vollständig auf andere Länder angewiesen zu sein. Unser Ziel muss sein, die Eigenversorgung mit Grundnahrungsmitteln in Bayern zu gewährleisten. Und ja, da gehört selbstverständlich Fleisch dazu, meine sehr geehrten Damen und Herren. Ohne landwirtschaftliche Betriebe als Kunden brauchen wir keine Landtierärzte. Wir alle wissen, dass die Anzahl der Betriebe mit Schweine- und Rinderhaltung stark rückläufig ist. In den letzten zwanzig Jahren haben wir mehr als 200.000 Höfe verloren. Die Eigenversorgung mit Nahrungsmitteln in Bayern ist dadurch massiv beschädigt. Immer weniger Landwirte können angesichts der harten Marktbedingungen, der Kontrollflut zu erledigender Aufgaben und der Überbürokratisierung ihre eigentliche Arbeit bewältigen. Es kann nicht sein, dass ein Landwirt mehr Zeit am Schreibtisch verbringt als auf dem Feld oder im Stall beim Vieh. Auch die zunehmenden Dumpingpreise aus der Ukraine bereiten unseren Landwirten große Kopfschmerzen. Von der EU-Kommission über den Bundestag, von den Landtagen bis hin zur kommunalen Ebene werden die landwirtschaftlichen Betriebe mit Vorgaben gegängelt. Durch die sinnbefreite grüne Agrarpolitik mit ihren absurden Vorschriften sind unsere Bauern immer mehr den Weltmärkten ausgeliefert. Diese Überregulierung betrifft auch immer mehr die Tierärzte, die unsere landwirtschaftlichen Betriebe betreuen. Meldepflichten für Arzneimittelgaben, die weit über die EU-Vorgaben hinausgehen, rauben Ressourcen und unnötige Arbeitszeit. Die Tierärztekammern rechnen allein wegen des neuen Tierarzneigesetzes mit 70 Millionen Euro Bürokratiekosten pro Jahr. Meine sehr verehrten Damen und Herren, man fragt sich, wie solche wahnwitzigen Vorgaben dem Tierärztemangel entgegenwirken sollen. (Beifall bei der AfD) Liebe Kollegen, natürlich muss der Fokus auf der tierärztlichen Versorgung unserer Agrarwirtschaft liegen. Leider geht die Versorgungsdichte in den letzten Jahren spürbar zurück. Wie die Kollegin schon angesprochen hat, hatten wir im Jahr 2014 noch 1.200 niedergelassene Ärzte für die Versorgung von Nutztieren in Bayern. Im Jahr 2024 waren es nur noch 710. Dies hat sogar Ministerin Kaniber in ihrem Agrarbericht, den sie in der letzten Woche vorgestellt hat, bestätigt. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Landtierarztquote soll diese Entwicklung aufgehalten werden. Der "Bayerische Weg", wie ihn die Ministerin nennt, soll es richten. Bewerber sollen unabhängig von der Abiturnote einen Studienplatz erhalten, wenn sie nach dem Studium für mindestens zehn Jahre im ländlichen Raum praktizieren. Das ist zwar ein guter Ansatz; doch die Quote allein ist angesichts der vielen Probleme zu kurz gedacht. Die Arbeitsbedingungen für Nutztierärzte werden immer unattraktiver, weil es immer weniger landwirtschaftliche Betriebe gibt. Zusätzlich belastet und gefährdet die aufwachsende und unnötige Bürokratie die tierärztliche Versorgung immer mehr. wie das auch bei den Landwirten geschieht. Liebe Abgeordnete der CSU, die Landtierarztquote kann und wird diese strukturellen Probleme allein nicht lösen können. Ich gebe Ihnen ein paar Anregungen hierzu: a) Der staatliche Kontrollwahn muss aus dem Arbeitsalltag der Landwirte und Tierärzte verschwinden. Wir müssen den gut ausgebildeten Bauern vor Ort mehr Vertrauen schenken. b) Wir brauchen keine Dokumentations- und Meldepflichten, sondern eine Reduzierung von Pflichten. Wir müssen von der Überbürokratisierung weg. c) Vielleicht sollten wir Flächen als Vorrangflächen für die landwirtschaftliche Nutzung definieren, die nur landwirtschaftlich verwendet werden dürfen. Natürlich werden wir – wie auch im Ausschuss schon geschehen – dem Gesetzentwurf zustimmen, weil er zumindest ein Schritt in die richtige Richtung ist. (Beifall bei der AfD)

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