Florian von Brunn
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Der Herr Lausch hat gerade mit Bundestagswahlkampf aufgehört. Darauf komme ich nachher noch zu sprechen. Ich gehe jetzt erst mal auf den Gesetzentwurf ein bzw. darauf, warum wir so ein Gesetz in Bayern überhaupt brauchen. Wir müssen die erneuerbaren Energien ausbauen, weil wir saubere und bezahlbare Energie brauchen. Da haben wir dringenden Bedarf. Das hat heute auch das Landesamt für Statistik wieder aufgezeigt. Wir haben zwar einen guten Zubau und einen guten Zugewinn an Stromerzeugung, zum Beispiel aus erneuerbaren Energien, aber es reicht halt nicht aus. Deswegen muss man von staatlicher Seite alles tun, um insbesondere die Windkraft auszubauen. Sehr interessant war an den Daten, die das Statistische Landesamt heute geliefert hat, dass wir zwar bei der Photovoltaik einen großen Zubau haben, aber der hauptsächliche Zuwachs aus der Windkraft kommt. Das zeigt, wie effektiv die Windkraft ist; die liefert eben auch dann, wenn die Sonne nicht scheint. Ein wesentliches Mittel, um die Windkraft in Bayern voranzubringen – das sehen wir auch an der Diskussion über den Windpark im Öttinger Forst –, besteht darin, die Bürger zu beteiligen, die Bürger zu gewinnen, die eine gewisse Skepsis haben. Das kann eben über ein Beteiligungsgesetz erfolgen, wie es in vielen SPD-regierten Bundesländern schon der Fall ist. In Niedersachsen, in Mecklenburg-Vorpommern, im Saarland – überall gibt es solche Beteiligungsgesetze. Wir haben schon 2021 als Landtagsfraktion so etwas vorgeschlagen. Deswegen finde ich es gut, dass die GRÜNEN, lieber Martin Stümpfig, heute so ein Gesetz vorlegen. Wir werden auch zustimmen. Aber ich will auch ein paar Punkte ansprechen. Es ist immer schwierig, Kritik zu üben, wenn man selbst keinen Gesetzentwurf vorgelegt hat, der aber von unserer Seite vielleicht noch kommt. Aber ein paar Punkte muss man schon anmerken. Ich würde die Kritik grundsätzlich ernst nehmen, dass man nur die Standortgemeinde berücksichtigt. Ich finde es besser, wie es in Niedersachsen der Fall ist und wie es auch in § 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes steht, dass man einen Umkreis von 2,5 km definiert, damit die Gemeinde, die nahe an der Windkraftanlage dran ist, aber nicht auf deren Gebiet ist, auch beteiligt wird. Außerdem muss man sich überlegen, wie kompliziert die Regelung ist, die man schafft. Man muss auch berücksichtigen, dass die Betreiber von solchen Anlagen noch genug Rendite erzielen, damit sich das alles lohnt. All das muss man berücksichtigen. Aber wir haben bei unserer Entscheidung, dem Gesetz zuzustimmen, auch berücksichtigt, dass es zwar eine Pressemitteilung des Wirtschaftsministers vom 8. Oktober gibt, wo ein großes Gesetz zur Beteiligung angekündigt ist. Aber wie man heute sieht: Sein Platz hier im Bayerischen Landtag ist leer. Der Herr Aiwanger war auch gestern nicht da. Das Gesetz liegt nicht vor. Da muss man dann eine Entscheidung treffen und sagen: Hier liegt ein Gesetzentwurf der GRÜNEN vor, um dieses Thema voranzubringen. Der Herr Aiwanger ist mit Bundestagwahlkampf beschäftigt. Er hat gesagt, wenn er gewählt wird, dann geht er in den Bundestag, ist also ein Wirtschaftsminister auf Abruf – nicht so sehr auf Abruf, wenn man sich die Umfragewerte der FREIEN WÄHLER anschaut. Er wird nicht in den Bundestag kommen. Aber was ist das eigentlich für ein Signal von einem Wirtschaftsminister, der eine Verantwortung für Bayern und für eine gelingende Transformation hat, aber sagt: Ich will gar nicht hierbleiben, ich will lieber in den Bundestag gehen? – Das ist doch total daneben! Das muss man mal ganz ehrlich sagen. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der GRÜNEN) Also: Wir werden diesem Gesetzentwurf zustimmen, weil wir es gut finden, wenn wir die Beteiligung der Bürger voranbringen, und weil wir glauben, dass es der Windkraft nützt. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD)
