Josef Lausch
Hochverehrtes Präsidium, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Nach dieser sehr materialistischen und kämpferischen Rede, glaube ich, kehren wir wieder zur Sachpolitik zurück; es geht um die Sache. Lassen Sie mich, bevor ich auf das Bürgerenergiebeteiligungsgesetz eingehe, einen Blick nach Berlin auf den mit Pauken und Trompeten gescheiterten Wirtschaftsminister Robert Habeck von den GRÜNEN richten. Die Folgen der gescheiterten Energiepolitik im Bundeswirtschaftsministerium sind aktuell drohende Ausgabensperren und ein nennenswerter Gesetzesstau. Ich möchte kurz die Gesetze in der Energiepolitik auflisten, die tatsächlich dringend notwendig wären, aber nicht – – (Toni Schuberl (GRÜNE): Dann stimmt doch zu!) – Wir sind noch nicht in Berlin. Das kommt noch. Ich möchte sie kurz auflisten: Energiewirtschaftsgesetz, Kraftwerkssicherheitsgesetz, Kohlendioxidspeicherungsgesetz, Wasserstoffbeschleunigungsgesetz, Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz. All diese Gesetze wurden nicht beschlossen und von der Ampel-Regierung verschlafen. Dies gilt auch für das Geothermie- und Wärmepumpengesetz. Das könnte vielleicht sogar ein Vorteil sein. In Bayern hingegen ist dies bei uns in der Pipeline. Wir, das Wirtschaftsministerium und die energiepolitischen Sprecher der Regierungsfraktionen, kämpfen und sind tagtäglich dran. Uns ist dies wichtig. Bei Biogas, Gas, Wasser, Solar und Geothermie sind wir deutlich führend. Natürlich muss man auch zusehen, dass die Bürgerbeteiligung und -akzeptanz bei der Windenergie gegeben ist. Dabei ist das Gesetz der Staatsregierung ein wichtiger Baustein. Im Gegensatz dazu würde der Gesetzentwurf der GRÜNEN eher Unsicherheit und Unmut bei den Bürgerinnen und Bürgern schaffen. Zum Beispiel sollen bei Windkraftanlagen nur die Standortgemeinden profitieren. Herr Kollege Vogel hat mir hier schon vorgegriffen. Aber warum sollten sie dies freiwillig tun? Wir wissen doch, wie es in den Gemeinderäten und den Kommunen läuft. Dort ist das Hemd dem Körper immer näher als die Jacke. Dies schafft nur wieder böses Blut in der kommunalen Familie. Bei den 0,3 Cent in Ihrem Gesetzesvorschlag ist nicht klar, ob die eingespeiste oder fiktive Strommenge nach dem EEG gemeint ist. Hier ist der Entwurf ungenau. Zudem schreibt ihr in eurem Gesetzesentwurf, dass eine jährliche Zahlungspflicht vorgesehen ist. Die Strommengen werden aber im Fünf-Jahres-Zyklus festgelegt. Auch das verpflichtende Angebot von mindestens 20 % der Investitionssumme ist deutlich zu hoch und eine Abschreckung für jeden Investor. Der Entwurf der Staatsregierung hingegen ist hier viel zielführender. Ein praktisches Beispiel: Bei einer modernen Fünf-Megawatt-Windenergieanlage mit durchschnittlich 2.000 Volllaststunden pro Jahr heißt dies für eine Kommune 30.000 Euro pro Jahr. Der kommunale Haushalt bekommt da 20.000 Euro, die Einwohner bekommen 10.000 Euro, also eine namhafte Summe. Ähnlich ist es bei einer PV-Freiflächenanlage mit 5 Megawatt. Da spricht man von 15.000 Euro pro Jahr: Der kommunale Haushalt bekommt 10.000 Euro, die Einwohner bekommen 5.000 Euro. Man merkt dem Gesetzentwurf an, dass er mit heißer Nadel gestrickt wurde und deswegen zahlreiche Ungereimtheiten und Ungenauigkeiten beinhaltet. Lassen Sie mich noch zu einem aktuellen Ereignis sprechen. Am 06.12.2024 – Krampustag sagt man bei uns – war auch Krampustag für die erneuerbaren Energien, sprich auch für Biogasanlagen. Da ist nämlich das sogenannte Biogaspaket vorgestellt worden, das das Papier nicht wert ist, auf dem es gedruckt worden ist. Die Fachverbände hatten sage und schreibe 24 Stunden Zeit zur Stellungnahme, vom 6. auf den 7. Dezember. Das ist fast schon ein demokratisches Vergehen. Es ist geplant, dass Biogasanlagen 2.000 Volllaststunden vergütet bekommen. Im Gegensatz dazu ist der Flexzuschlag lediglich minimal von 65 Euro auf 85 Euro pro Kilowattstunde erhöht worden. Die Ausschreibungen sind auch am 5. oder 6. Dezember bekannt gegeben worden, das ist die letzte Ausschreibungsrunde vor 2034. Lediglich 234 Megawattstunden wurden vergeben. Beantragt waren 622 Megawattstunden. Zwei Drittel der Anlagen, die eine Folgevergütung brauchen, sind wieder heruntergefahren. Eine nicht kleine, dreistellige Zahl von Biogasanlagen werden den Weg über die Wupper gehen müssen. Die Lippenbekenntnisse von Robert Habeck aus dem Sommer 2024 waren eben wirklich nicht mehr als Lippenbekenntnisse und heiße Luft. Robert Habeck, geh zurück an den Küchentisch, dort bist du besser aufgehoben! – Dieser Antrag ist abzulehnen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)
