Martin Stümpfig
Herr Kollege Vogel, wir haben das letzte Mal schon über die Standortkommune diskutiert. Schauen Sie heute mal in die regionale Planung rein. Bei uns in Westmittelfranken zum Beispiel sind die Flächen jetzt fix. Da wissen wir ganz genau: Es gibt 60 neue Flächen, und die gehen alle über die Gemarkungsgrenzen der Kommunen drüber. Früher war es mal so, dass man sie an die Gemarkungsgrenzen geschoben hat. Die Zeiten sind vorbei. (Martin Wagle (CSU): Sagt wer?) Da sind Sie wirklich noch in einer alten Welt. Daher zieht das Argument nicht. Aber der zentrale Punkt ist eigentlich – da unterscheiden sich unsere Gesetzesentwürfe massiv –, dass wir ganz klar sagen: Wir wollen die Beteiligungsvereinbarung. Die Alternativen gemäß Artikel 7 und Artikel 8 – Sie haben es richtig gesagt – sind bei uns unattraktiv. Das ist meine Frage an Sie: Wenn man 0,3 Cent bei Artikel 22 und 0,3 Cent bei Artikel 23 hat, also dieselbe Höhe, würden Sie als Vorhabenträger dann sagen: Okay, dann mache ich das Komplizierte mit Beteiligungsvereinbarung mit der Kommune? – Oder würden Sie sagen: Na ja, dann lege ich das Geld auf den Tisch, die 0,3 Cent muss ich bezahlen, ich habe es ganz einfach?
