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Martin Stümpfig

GRÜNE 11.12.2024 Sitzungen 19/37

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist für den Klimaschutz und für niedrige Strompreise von zentraler Bedeutung. Wie können wir es schaffen, diese Energie kräftig anzuschieben? – Wir brauchen dafür eine starke Akzeptanz in der Bevölkerung. Diese erreichen wir, indem wir die Menschen, die Bürgerinnen und Bürger, beteiligen. Deswegen haben wir unser Bürgerenergiebeteiligungsgesetz eingebracht, über das wir heute in Zweiter Lesung diskutieren. Kern unseres Gesetzes ist die direkte und die indirekte Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an den erneuerbaren Energien, also an Solaranlagen mit einer Leistung von mehr als einem Megawatt oder an Windkraftanlagen. Wichtig ist dabei die Mitsprache. Diese Mitsprache kann in Form einer Genossenschaft oder einer anderen Beteiligung erfolgen. Dadurch wird die Akzeptanz erhöht. Anders als bei der Ersten Lesung liegt uns heute auch der Gesetzentwurf der Staatsregierung vor. Wir können also genau vergleichen, was die Staatsregierung tun möchte. Im Gesetzentwurf der Staatsregierung wird die Beteiligung auf die finanzielle Beteiligung beschränkt. Die Kommunen sollen 0,2 Cent und die Einwohner 0,1 Cent erhalten. Die Beschränkung auf die finanzielle Beteiligung führt aber dazu, dass das, was hinten rauskommt, ziemlich mager ist. Das sind nämlich nur wenige Euro pro Windrad. Somit ist der Ansatz, den die Staatsregierung mit ihrem Gesetzentwurf verfolgt, völlig falsch. (Beifall bei den GRÜNEN) Wie bekommen wir die Vorhabenträger mit den Kommunen an einen Tisch? – Wir sagen: Wir wollen diese Beteiligungsvereinbarung. Sollten wir es nicht schaffen, diese Beteiligungsvereinbarung zu erreichen, müssen irgendwelche Daumenschrauben zum Einsatz kommen. In unserem Gesetzentwurf wäre das zum Beispiel die Ersatzbeteiligung, die relativ unattraktiv ist. Herr Kollege Vogel hat beim letzten Mal von hohen Renditen gesprochen. Genau diese wollen wir aber. Wir wollen diese 0,3 Cent plus Nachrangdarlehen, damit es wirklich unattraktiv wird. Was hat die Staatsregierung vor? – Die Staatsregierung geht über die Artikel 22 und 23. Sie sagt: Sollten sich die Kommune und der Vorhabenträger einigen, zahlen sie insgesamt 0,3 Cent pro Kilowattstunde, also 0,2 Cent für die Kommunen und 0,1 Cent für die Bürgerinnen und Bürger. Sollten sich die beiden nicht einigen, greift der Artikel 23. Was steht dort für ein Betrag? – 0,3 Cent, also der gleiche Betrag. Der einzige Unterschied besteht darin, dass hier die Bürgerinnen und Bürger in der Kommune komplett leer ausgehen; denn hier gehen die 0,3 Cent ausschließlich an die Kommune. Herr Kollege Vogel und Herr Kollege Lausch, ich frage mich, welcher Anreiz hier für die Vorhabenträger bestehen soll, sich mit der Kommune zusammenzusetzen? Sie haben einen sehr bürokratischen Weg gewählt. Somit ist Ihr Ansatz völlig falsch. Die Energiewende ist ein Gemeinschaftsprojekt. Sie muss daher auch als Aufgabe der Kommune verstanden werden. Bei Ihnen wird sie dagegen zu einem reinen Ablasshandel für die Kommunen degradiert. Damit sind Sie auf der völlig falschen Spur. (Beifall bei den GRÜNEN) Unser Gesetzentwurf ist auch deshalb so attraktiv und interessant, weil die Kommunen damit bezüglich der Verwendung der Einnahmen komplett frei sind. Ich war neulich in Fuchstal. Dort hat Bürgermeister Karg mit den Einnahmen eine zusätzliche Fachkraft für den Kindergarten eingestellt. Dieses Beispiel hat auch Wirtschaftsminister Aiwanger in seiner Rede anlässlich der Ersten Lesung gebracht. Das ist bei uns möglich, während es nach Ihrem Gesetzentwurf nicht möglich ist. Bei Ihnen sind die Einnahmen klar gebunden. Sie haben eine abschließende Aufzählung gebracht, die ich wie folgt zusammenfassen kann: Die Kommunen dürfen die Einnahmen nur zur Senkung der Energiekosten einsetzen. Ich frage mich: Wie sollen die Kommunen das machen? Das ist ungeklärt. Darüber hinaus gibt es noch viele andere offene Fragen. Wir haben dagegen einen sehr guten Ansatz gewählt. Herr Kollege Vogel, wir haben zum Beispiel die privilegierten Anlagen nicht ausgenommen. Wir beziehen uns damit auf die gleichen Paragrafen wie Sie, nämlich auf § 37 Absatz 1 Nummer 3 EEG. Sie haben den gleichen Paragrafen angeführt Sie werfen uns aber vor, wir würden die privilegierten Anlagen herausnehmen. Ihre Kritik ist wie ein Kartenhaus zusammengefallen. Ich fasse zusammen: Wir vertrauen den Kommunen. Wir geben den Kommunen eine starke Verhandlungsposition, weil wir Ersatzbeteiligungen und eine Ausgleichsabgabe haben, die unattraktiv ist. Die Kommune hat hier eine starke Verhandlungsposition, und sie kann die Einnahmen so verwenden, wie sie das will. Bei Ihnen steht die Kommune dagegen mit dem Rücken an der Wand. Sie ist nicht einmal bei der Verwendung ihrer Einnahmen frei. Somit ist unser Gesetzentwurf bei Weitem besser. Wir bitten um Zustimmung. Oder schreiben Sie einfach von uns ab! (Beifall bei den GRÜNEN)

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