Christoph Maier
Herr Vizepräsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben es hier mit einem interfraktionellen Antrag zu tun. Ich möchte mich erst einmal herzlich bei den vier antragstellenden Kartellfraktionen dafür bedanken, dass Sie hier bei der Aussprache immerhin mehr als nur einen Satz der Begründung zusammengestammelt haben; (Michael Hofmann (CSU): Es war überhaupt kein Gestammel! Unverschämtheit!) denn im Antragstext stand lediglich, dass die effiziente Arbeit des Bayerischen Landtags gewährleistet werden soll. Die effizienteste Arbeit in einem Landtag ist sicherlich gewährleistet, wenn es nur noch eine Meinung gibt, wenn es eine Einheitspartei gibt, wenn es ein Konglomerat aus Kartellfraktionen gibt, wie wir es hier im Bayerischen Landtag haben. Das ist vielleicht Ihre Vorstellung von Demokratie, aber nicht unsere. (Beifall bei der AfD – Florian Streibl (FREIE WÄHLER): So ein Schmarrn!) Als letzten Redner haben die FREIEN WÄHLER den Parlamentarischen Geschäftsführer Felix Locke angekündigt, der die Aussprache die letzten Male grundsätzlich verweigert hat. Die FREIEN WÄHLER haben keinen Redner mehr benannt, um bei der wichtigen Entscheidung der Wahl eines Vizepräsidenten überhaupt an der Aussprache teilzunehmen. (Felix Locke (FREIE WÄHLER): Das tut auch weh!) Das ist Arbeitsverweigerung im höchsten Maß. Ihnen kommt das selbstverständlich entgegen. Bei Ihren Prozentpunkten haben Sie bestimmt sehr viel Zeit, in Zukunft noch weniger zu arbeiten. (Beifall bei der AfD) Mit der beantragten dritten Änderung der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag unternehmen Sie jetzt tatsächlich den Versuch, unsere parlamentarischen Rechte hier im Bayerischen Landtag zu beschneiden. Es reicht Ihnen offensichtlich nicht mehr aus, unsere Kandidatenvorschläge generell abzulehnen. Nein, Sie möchten unseren Kandidaten und unserer Fraktion hiermit auch die Möglichkeit nehmen, sich im Hohen Haus zu empfehlen; denn diese Änderung sieht vor, dass die Aussprache nur noch stattfinden soll, wenn zwei Fraktionen dies beantragen oder wenn die Vollversammlung dies beschließt. Bisher war es so, dass eine Fraktion dies beantragen konnte, und die Geschäftsordnung zieht systematisch immer das Recht einer Fraktion vor. Nur hier durchbrechen Sie die Geschäftsordnung und erfinden das Recht von zwei Fraktionen, wohl wissend, dass eine solche "Mehrheit" – in Anführungszeichen – von Oppositionsfraktionen nur schwer entstehen kann. Sie wollen diesen Tagesordnungspunkt auf einen reinen Wahlvorgang beschränken und damit die Kandidaten unserer Fraktion ohne Vorstellung und vor allen Dingen ohne Nennung von Sachgründen ablehnen können. Bei den insgesamt 23 Wahlgängen für das Amt des Vizepräsidenten und den 3 Wahlgängen für das Amt als Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums konnte wenigstens noch eine Aussprache stattfinden, bei der Sie Ihre Ablehnung auch begründen durften, wenngleich Sie die Ablehnung nie wirklich begründen konnten. (Beifall bei der AfD) Mit dem Entfallen der Aussprache denken Sie nun, die Öffentlichkeit über Ihre Einstellung zur Demokratie und zu den parlamentarischen Gepflogenheiten hier im Hohen Haus im Dunkeln lassen zu können. Doch das wird Ihnen nicht gelingen. Die Bürger merken sehr genau, dass es den Kartellfraktionen hier nicht um die Demokratie, sondern um reinen Machterhalt geht. Wir werden so lange die Wahl eines Vizepräsidenten im Bayerischen Landtag beantragen, bis diese Position von einem Vertreter der AfD besetzt ist. (Beifall bei der AfD – Michael Hofmann (CSU): Also doch Erpressung!) Das Parlament ist der Ort, an dem in einer Demokratie die Debatte stattzufinden hat. Wer die Debatte scheut oder sogar verweigert, kapituliert vor unseren besseren Argumenten. Wer das Recht einer Fraktion auf Aussprache einschränkt, beschneidet die Rechte der Opposition und beschädigt den Parlamentarismus. Diese Einschränkung unserer parlamentarischen Rechte verstößt auch gegen Artikel 16a der Bayerischen Verfassung. Eine kurze Verfassungsminute wird Ihnen guttun; denn es heißt dort ausdrücklich, dass die parlamentarische Opposition grundlegender Bestandteil einer parlamentarischen Demokratie ist und dass die Fraktionen und Mitglieder des Landtags entsprechende Wirkungsmöglichkeiten im Parlament haben müssen. Mit diesem Änderungsantrag zur Geschäftsordnung stehen Sie im Widerspruch zur Bayerischen Verfassung, und wir behalten uns alle rechtlichen Schritte vor. (Beifall bei der AfD) Ihre Brandmauer gegen die AfD ist zugleich eine Brandmauer gegen die Demokratie. Wir Deutsche haben schon einmal eine Mauer eingerissen, die noch viel höher und stärker war. (Beifall bei der AfD) Daher ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis auch diese Brandmauer gegen die AfD im Bayerischen Landtag (Michael Hofmann (CSU): Sie haben nichts eingerissen!) in sich zusammenbricht und die Demokratie in Bayern siegt. Den Antrag lehnen wir ab. (Beifall bei der AfD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Nächster Redner ist Herr Kollege Felix Locke für die Fraktion der FREIEN WÄHLER.
