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Simone Strohmayr

SPD 28.11.2024 Sitzungen 19/34

Sehr geehrte Frau Kollegin, natürlich ist es ein Problem und natürlich ist es nicht so einfach zu lösen. Aber Sie sind lange genug in der Regierung, um dieses Problem anzugehen. Sie hätten reichlich Zeit gehabt, um sich diesem Problem zu stellen. (Beifall bei der SPD – Michael Hofmann (CSU): Sie meinen, wie in anderen Bundesländern, wo das Problem gelöst wurde oder auch nicht?) Danke dafür, dass Sie mir noch einmal Redezeit gegeben haben. Ich möchte nämlich gerne noch einmal ausführen: 7 % der Kinder im Vorschulalter hier in Bayern besuchen keine Kita. Studien haben ergeben: Wenn man Eltern niederschwellig anspricht, kann sich die Quote der Kinder im Vorschulalter, die eine Kita besuchen, auf bis zu 98 % erhöhen. Warum machen wir das nicht einfach? Es ist doch der falsche Weg, Eltern Bußgelder anzudrohen oder Kinder mit der Polizei in die Kita zu bringen. Leute, denkt doch einmal nach! Das ist der falsche Weg. (Beifall bei der SPD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Frau Kollegin Dr. Strohmayr. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf der Drucksache 19/3248, der Änderungsantrag der Fraktionen FREIE WÄHLER und CSU auf der Drucksache 19/3623 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Bildung und Kultus auf der Drucksache 19/4015 zugrunde. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf auf Drucksache 19/3248. Der federführende Ausschuss für Bildung und Kultus empfiehlt Zustimmung zum Gesetzentwurf mit der Maßgabe, dass mehrere Änderungen durchgeführt werden. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration hat der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses zugestimmt mit der Maßgabe, weitere Änderungen vorzunehmen. Unter anderem soll in § 8 als Datum des Inkrafttretens der "17. Dezember 2024" eingesetzt werden. Im Einzelnen verweise ich hierzu auf Drucksache 19/4015. Wer dem Gesetzentwurf mit den empfohlenen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU und der FREIEN WÄHLER. Gegenstimmen! – Das sind die Fraktionen des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN und der SPD. Stimmenthaltungen! – Bei Enthaltung der AfD-Fraktion. Damit ist das Gesetz so beschlossen. Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der soeben beschlossenen Fassung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die Fraktionen der CSU und der FREIEN WÄHLER. Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Das sind die Fraktionen des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD. Stimmenthaltungen! – Das ist die Fraktion der AfD. Das Gesetz ist damit angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Einführung und Durchsetzung verbindlicher Sprachstandserhebungen und Sprachfördermaßnahmen vor der Einschulung". Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der soeben beschlossenen Fassung hat der Änderungsantrag auf Drucksache 19/3623 seine Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt davon Kenntnis. Ich rufe Tagesordnungspunkt 10 auf: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Zweckvermögensgesetzes und des Bayerischen Landesbank-Gesetzes (Drs. 19/3247) - Zweite Lesung - Eine Aussprache findet hierzu nicht statt. Wir kommen daher gleich zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf der Drucksache 19/3247 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen auf der Drucksache 19/4014 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen empfiehlt einstimmig Zustimmung zum Gesetzentwurf. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt ebenfalls einstimmig Zustimmung mit der Maßgabe, dass als Datum des Inkrafttretens in § 4 Satz 1 der "17. Dezember 2024" und in § 4 Satz 2 der "1. Januar 2026" eingesetzt werden. Im Einzelnen verweise ich hierzu auf Drucksache 19/4014. Wer dem Gesetzentwurf mit dieser Maßgabe zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen. Gegenstimmen? – Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Auch keine Enthaltungen. Dann ist das so beschlossen. Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der soeben beschlossenen Fassung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die Abgeordneten aller Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? – Keine. Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine. Das Gesetz ist damit angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Zweckvermögensgesetzes und des Bayerischen Landesbank-Gesetzes". Ich rufe Tagesordnungspunkt 11 auf: Antrag der Abgeordneten Klaus Holetschek, Michael Hofmann, Prof. Dr. Winfried Bausback u. a. und Fraktion (CSU), Florian Streibl, Felix Locke, Tobias Beck u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER), Katharina Schulze, Johannes Becher, Jürgen Mistol u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Holger Grießhammer, Volkmar Halbleib, Anna Rasehorn u. a. und Fraktion (SPD) zur Änderung der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag (Drs. 19/3936) Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Der erste Redner ist Herr Kollege Michael Hofmann für die CSU-Fraktion.

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