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Jörg Baumann

AfD 28.11.2024 Sitzungen 19/34

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen! Die Alarmrufe der Kommunen in Bayern werden immer lauter und verzweifelter. Viele sind in akuter Geldnot und können die grundlegenden Dinge der Daseinsvorsorge nicht mehr finanzieren. Das belegt ein Interview der Bayerischen Staatszeitung mit Hans Reichhart, dem Landrat des Landkreises Günzburg, vom 22.11.2024. Bayerns Kommunen haben mit über 5 Milliarden Euro ein Rekorddefizit angehäuft. Kohle muss her, egal wie. Das beste Beispiel ist der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes. Den Kurbeitrag soll zukünftig auch derjenige zahlen, der eine Wohnung im Kurgebiet hat und dessen vorwiegend genutzte Wohnung im Ausland liegt. Das klingt gut, scheitert aber in der Praxis. Ein Wohnsitz in Deutschland heißt Erstwohnsitz, und zwar egal, ob man einen weiteren Wohnsitz in London, Brüssel oder etwa Prag hat. Ich habe mich diesbezüglich einmal bei einem Einwohnermeldeamt versichert. Mir wurde bestätigt: Die Prüfung, ob ein Bürger im Ausland überhaupt einen Wohnsitz hat, findet nicht statt. Eine solche Prüfung ist äußerst schwierig und wird meistens gar nicht erst durchgeführt. Völlig unklar ist, wie man prüfen will, wie viele Personen an wie vielen Tagen die Kurtaxe zu zahlen haben. Wollen die Kurorte die Häuser 24 Stunden an 7 Tagen wöchentlich überwachen? Wie wollen sie feststellen, ob, wann und wie lange sich die Betreffenden im eigenen Kurgebiet aufhalten? Man weiß es nicht. Aber vielleicht verlässt sich die CSU auf die deutsche Blockwartmentalität. Irgendjemand wird schon ein Auge auf den Nachbarn werfen. Seit der Corona-Pandemie ist das ja wieder zu einem Volkssport geworden. Die DDR lässt grüßen. Man will mit diesem Gesetz dem Wohnsitznehmer die Rechte eines Erstwohnsitzes nehmen und ihm die Pflichten eines Erstwohnsitzes belassen. Muss man im Umkehrschluss dann nur den GEZ-Zwangsbeitrag zahlen, wenn man vor Ort anwesend ist? Damit nicht genug. Kurzerhand fügt man noch zwei Änderungsanträge an. Sie wollen die Pflicht kommunaler Unternehmen zur sogenannten Nachhaltigkeitspflichterstattung nach dem Green Deal verstetigen. Ob man dem Lieferkettengesetz oder nach dem Nachhaltigkeitsgesetz berichten muss, ist ja letztendlich egal. Wir fordern: weg damit, Bürokratieabbau jetzt, Unternehmen entlasten. (Beifall bei der AfD) Auch damit noch nicht genug. Die EU will jetzt auch bei den bayerischen Spielbanken mitmischen. Im Änderungsantrag auf Drucksache 19/3265 schreiben Sie: "Die vorgesehenen Gesetzesänderungen erfolgen in Umsetzung des Beschlusses der Europäischen Kommission vom 20. Juni 2024. […] Die Europäische Kommission stellt darin fest, dass Spielbankunternehmen durch die besonderen Steuervorschriften (Spielbankabgabe) ein potenzieller Vorteil gegenüber Spielhallenbetreibern, die nach den regulären Steuervorschriften (Ertragsteuern zzgl. der Ergänzungsabgaben (Solidaritätszuschlag) und Gewerbesteuer) besteuert werden, entstehen kann." Hat die Europäische Kommission keine anderen Probleme und so viel nicht ausgelastete Zeit, dass sie sich um die neuen bayerischen Spielbanken kümmern kann? Die CSU in Bayern versucht, Gesetze und Vorschriften, die die CSU auf EU-Ebene beschließt, zu umgehen, ähnlich wie es die GRÜNEN bei der Bezahlkarte machen. Ich bin mir sicher, dass Sie selber definitiv nicht wissen, ob Ihre Vorschläge EUkonform sind und damit auch Bestand haben. Wir lehnen diesen EU-Schmarren auf jeden Fall ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD)

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