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Bernhard Pohl

FREIE WÄHLER 28.11.2024 Sitzungen 19/34

Herr Präsident, Herr Staatssekretär, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es sind zwei Gesetzesänderungen, die in der Textform relativ kompliziert und sperrig daherkommen, aber ich glaube, man kann es auf den Kern zusammenfassen. Das Erste ist im Rahmen des Kommunalabgabenrechts eine Glättung des Rechts der Kurbeiträge. Das Zweite ist ein erfreulicher Schritt zur Entbürokratisierung. Wir beginnen mit dem Artikel 7 Absatz 2 des Kommunalabgabengesetzes. Er befasst sich mit dem Kurbeitrag. Kurbeiträge werden als Gegenleistung für die Inanspruchnahme von Leistungen erhoben, die Kurorte zur Verfügung stellen; und zwar sollen diejenigen die Gegenleistungen bezahlen, die ortsfremd sind. Vielleicht erinnert sich der eine oder andere: Artikel 21 der Gemeindeordnung regelt die Benutzung gemeindlicher Einrichtungen. Diese ist primär den Gemeindeeinwohnern vorbehalten. Wenn die Einrichtungen, die hier vonseiten der Gemeinde zur Verfügung gestellt werden, von Ortsfremden genutzt werden, dann sollen sie in Kurorten einen Kurbeitrag bezahlen. So weit, so gut. Es gab aber hier tatsächlich eine Gesetzeslücke für Menschen, die nicht in dem Ort wohnten, aber ihren Hauptwohnsitz oder alleinigen Wohnsitz im Ausland hatten oder haben. Die waren von diesem Kurbeitrag nicht umfasst. Diese unlogische Ausnahme oder diese unlogische Differenzierung wird durch diese Gesetzesänderung nun geglättet. Die zweite Änderung betrifft den § 11 der Verordnung über die Wirtschaftsführung der kommunalen Pflegeeinrichtungen. Dazu ist der Bilanz ein Lagebericht anzufügen und nach jetziger Gesetzeslage auch ein Nachhaltigkeitsbericht. Neu ist, dass die Gesellschaften nun in ihrer Satzung festlegen können, dass dieser Nachhaltigkeitsbericht nicht erforderlich ist. Das ist in der Tat eine Erleichterung. Das ist in der Tat ein Beitrag zur Entbürokratisierung. Wir unterstützen das. Wir freuen uns, dass ein praktisches Beispiel dafür gegeben wird, dass wir gewillt sind, überflüssige und belastende Bestimmungen auf ihren notwendigen Kern zu reduzieren. Wenn eine Gesellschaft es gerne haben möchte, dem Lagebericht noch einen Nachhaltigkeitsbericht hinzuzufügen, dann kann sie dies gerne tun. Es obliegt aber dann der eigenen Hoheit, dies zu tun oder davon Abstand zu nehmen. Wir stellen damit die kommunalen Einrichtungen den privaten Gesellschaften gleich, die das nach geltendem Recht jetzt schon tun können. Das findet unsere Zustimmung. Ich prophezeie an dieser Stelle, dass wir in den kommenden Monaten und Jahren noch viele derartige Änderungen beschließen werden; denn das ist das, was ich meine, wenn ich sage, wir haben in den letzten Jahrzehnten "Speck angefressen", der uns daran hindert, effektiv, schnell und gut zu wirtschaften – sei es im privaten oder im kommunalen Bereich. Ich denke, dass wir das in der Zukunft öfter haben werden. Diese beiden Gesetzesänderungen finden unsere Zustimmung. (Beifall bei den FREIEN WÄHLER sowie Abgeordneten der CSU)

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