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Gülseren Demirel

GRÜNE 13.11.2024 Sitzungen 19/33

Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr verehrtes Präsidium! Der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion ist wieder einmal keine Überraschung. Er trägt zu keiner Lösung und zu keiner sachlichen Diskussion bei. Die Intention dieses Gesetzentwurfs ist, was auch die beiden Redner der AfD verdeutlicht haben: Menschen, die vor Krieg und Armut fliehen, aus diesem Land herauszuekeln, wenn nicht sogar sie zu deportieren. (Zuruf des Abgeordneten Harald Meußgeier (AfD)) Eigentlich könnte man den Gesetzentwurf, den Sie hier im Landtag vorlegen, auch ein "Deportationsgesetz" nennen. (Beifall bei den GRÜNEN – Widerspruch bei der AfD – Prof. Dr. Ingo Hahn (AfD): Auf solche Ideen kommen wir gar nicht! – Katrin Ebner-Steiner (AfD): Sie von den GRÜNEN hingegen schon!) Der zweite Punkt freut mich wahnsinnig: Dort, wo Bürgerinnen und Bürger versuchen, in den Kommunen in einen Dialog zu kommen – wie etwa dann, wenn man diskutiert, wie eine zu groß geratene Unterkunft anders gestaltet werden kann –, haben sie es geschafft, die AfD aus diesen Kommunen von Einfluss fernzuhalten. Bei diesen Bürgern sind Sie von der AfD nicht willkommen. Das freut mich. Dafür danke ich den Bürgerinnen und Bürgern. (Beifall bei den GRÜNEN – Zuruf des Abgeordneten Harald Meußgeier (AfD)) Worüber reden wir? – Wir reden über einen Gesetzentwurf zur Änderung des Aufnahmegesetzes. Dieses Gesetz, wie das schon mein Vorredner richtig gesagt hat, reguliert die faire Verteilung von Flüchtlingen innerhalb der Bundesrepublik und in unserem Bundesland. Dazu hatten wir vor zwei Wochen einen Antrag in den Verfassungsausschuss eingebracht und über ihn diskutiert. In unserem Antrag haben wir gesagt: Innerhalb unseres Bundeslandes gestaltet sich die Verteilung auf die Landkreise dann schwierig, wenn man nicht darauf achten muss, ob eine Entzerrung der Unterbringung der Geflüchteten im Landkreis stattfindet, wenn ein Standort ausreicht, um die Quote eines Landkreises zu erfüllen. Das hat sich in der Praxis als problematisch erwiesen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wenn in einer Gemeinde mit 3.000 Einwohnern 500 Geflüchtete untergebracht werden, dann stimmt die Relation nicht mehr. Deshalb haben wir mit unserem Antrag vorgeschlagen, darüber zu reden, wie wir eine Entzerrung bei der Unterbringung innerhalb der Landkreise vornehmen können. Als zweiten Punkt haben wir mit unserem Antrag vorgeschlagen, dass Gemeinderäte oder Bürgermeister die Information nicht erst dann bekommen, wenn Mietverträge bereits abgeschlossen sind. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das geht so nicht. Man muss die Entscheidungsträger vor Ort frühzeitig einbinden. Als dritten Punkt haben wir angesprochen, dass die Ehrenamtsstruktur sehr notwendig ist. Keine der demokratischen Fraktionen kann das infrage stellen. Wir brauchen die Ehrenamtsstrukturen. Ehrenamtliche müssen bei der Einrichtung von Unterbringungen eingebunden werden. Viertens. Die meisten Geflüchteten, die wir in den Unterkünften haben, stammen aus der Ukraine und kommen nicht aus Jux und Tollerei zu uns. Diese Menschen müssen nicht in einer Gemeinschaftsunterkunft mit anderen Flüchtlingen untergebracht werden. Sie können sich privat eine Wohnung mieten. Das Problem ist jedoch, dass keine Wohnungen zur Verfügung stehen. Also müssen wir die Kommunen dabei unterstützen, schneller Wohnungen zur Verfügung zu stellen. Die Staatsregierung hat ein Leerstandsförderprogramm aufgelegt. Dieses nennt sich "Leerstand nutzen – Lebensraum schaffen". Erstaunlicherweise hat sich bisher kaum eine Kommune an diesem Programm beteiligt. Also muss man sich das genauer anschauen. Das alles kann zu einer Entlastung, zu einer besseren Kommunikation, zu einer besseren Wertschätzung unserer kommunalen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger führen und bei den Bürgerinnen und Bürgern frühzeitig Toleranz und Akzeptanz schaffen. (Beifall bei den GRÜNEN)

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