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Alexander Flierl

CSU 05.11.2024 Sitzungen 19/32

Nachher gerne. – Wir haben auch diesen Punkt bereits erfüllt. Wir können einen Haken hinter diese Forderung machen. Ich sage ganz ehrlich, dass wir die Beratungsangebote fortsetzen werden. Wir bieten einen Hochwasser-Check für sämtliche Kommunen an. Wir stellen den Kommunen ein integrales Beratungsangebot zur Verfügung, um mehr zu tun. So können die Kommunen ihre eigene Verantwortlichkeit in diesem Bereich, die sie dort ohne Zweifel haben, wahrnehmen. Ein besonders wichtiger Punkt ist, dass wir unser Beratungsangebot ständig fortentwickeln, dass wir nicht stehen bleiben und uns nicht auf dem bisher Erreichten ausruhen. Wir bauen die breite Palette weiter aus und ermöglichen zusätzliche Angebote. Deswegen ist immer wieder darauf hinzuweisen, dass der Umgang mit Hochwasser eine Gemeinschaftsaufgabe ist. Die Kommunen nehmen in diesem Bereich eine Schlüsselrolle ein. Wir können nur im Schulterschluss mit den Kommunen vorankommen. Wir unterstützen, wo immer es geht. Wir unterstützen beispielsweise die Maßnahmen bei kleinen Gewässern, bei Gewässern dritter Ordnung, wieder über die RZWas mit 75 %. Wir können aber nicht in die kommunale Planungshoheit eingreifen. Wir stellen fest, dass Hochwasser, Überflutungen oder Sturzfluten auch dort auftreten, wo keine großen Gewässer in der Nähe sind, und oft sind die Ereignisse auch losgelöst von Gewässern dritter Ordnung. Wir bieten mit den Sturzflut-Risikomanagementkonzepten das richtige und passende Werkzeug, mit dessen Hilfe die Kommunen ihre Planung anpassen können, beispielsweise bei ihrer kritischen Infrastruktur, bei den Feuerwehrhäusern etc. So können auch die Rettungskräfte entsprechend abgesichert werden und auch die Bürgerinnen und Bürger mit ihrem Hab und Gut, ihrer Gesundheit und ihrem Leben geschützt werden. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Wir werden hier nicht nachlassen. Auch das ist eine klare Forderung von uns. Wir stehen hier als Regierungskoalition klar und geschlossen dafür, dass wir die Förderrichtlinien, die Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben, auch über den 31.12.2024 hinaus fortsetzen werden. Wir werden wieder für vier Jahre ein Programm auflegen. Dankenswerterweise ist es auch unserem Finanzminister gut gelungen, die RZWas im kommunalen Finanzausgleich finanziell gut auszustatten, sodass wir auch im Doppelhaushalt 2024/2025 die notwendigen Mittel, die über den kommunalen Finanzausgleich hinausgehen, im Bereich der Hochwasservorsorge weiter zur Verfügung stellen können. Ich möchte klar festhalten, dass die Forderung in diesem Bereich ebenfalls erledigt ist und wir einen Haken dahinter machen können. Deswegen brauchen wir Ihren Antrag nicht. Soweit die Forderungen an den Freistaat Bayern zulässig sind und erfüllt werden können, nicht in die kommunale Planungshoheit eingreifen – es soll nichts von oben aufoktroyiert werden, sondern wir wollen anregen, eigene Vorsorge zu betreiben, eigene Planungen vorzunehmen und Maßnahmen zu ergreifen –, setzen wir das um und stellen die entsprechenden Mittel sowie die Beratungsleistungen und Konzepte zur Verfügung. Deswegen werden wir Ihren Antrag ablehnen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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