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Martin Stümpfig

GRÜNE 05.11.2024 Sitzungen 19/32

Herr Ludwig, wenn man jetzt einmal abzieht, was Sie alles an Beschimpfungen für die Ampel usw. abgegeben haben, dann bleibt von Ihrer Rede nur wenig Konkretes übrig. Ich will Sie nur zu einem Punkt etwas fragen. Vorab jedoch möchte ich etwas bemerken. In der Novelle des EnWG ist die Überbauung geregelt und festgeschrieben. Sie soll kommen. Jetzt zu meiner Frage an Sie. Wir haben gemeinsam am 16. Mai 2024 eine Anhörung durchgeführt. Das Bayernwerk hat uns gesagt, dass es im Jahr 2023 für die gemeinsame Nutzung genau vier Anwendungsfälle gegeben hat. Sie haben in Ihrer Rede gesagt, dass es konkrete Anwendungsfälle beim Bayernwerk gibt. Heißt das, dass es jetzt mehr gibt? Sind Sie zufrieden mit vier Anwendungsfällen im Jahr? Oder was ist Ihre neue Information?

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