Rainer Ludwig
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, Herr stellvertretender Ministerpräsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sind hier im Hohen Haus in Sachen Schaufensteranträge schon einiges gewohnt. Ich schaue dabei auf die rechte Seite; nun geraten aber auch die GRÜNEN, lieber Herr Stümpfig, zunehmend in dieses Fahrwasser. Anscheinend wollen auch Sie sich mit diesem Antrag hier im Plenum nur öffentlichkeitswirksam inszenieren. Dieser Antrag ist ein verzweifelter Versuch. Das ist kein Wunder, da Ihre Ampelkoalition auf Bundesebene kaum noch handlungsfähig ist. "Stromnetze voll auslasten – Netzinfrastruktur besser nutzen" lautet der Titel Ihres Antrags. Selbstverständlich ist das auch unser Bestreben und unser Ziel. Aber das, was Sie fordern, hat die Bayerische Staatsregierung längst als nötig erkannt. Hubert Aiwanger hat die Thematik der Komplementarität bei der Erzeugung von Elektrizität aus Wind- und PV-Anlagen bereits in der laufenden Initiative für Teilnetze und erneuerbare Energien in Bayern aufgegriffen, um das Potenzial stärker zu nutzen. Schon im Jahr 2021 wurde das Memorandum of Unterstanding vereinbart. Herr Stümpfig, wir fangen also nicht bei null an, sondern arbeiten ambitioniert und zielorientiert. (Zuruf des Abgeordneten Martin Stümpfig (GRÜNE)) Durch Gleichzeitigkeitsfaktoren werden die Erzeugungsprofile in der Netzplanung der Netzbetreiber heute schon berücksichtigt. Dadurch wird im Verhältnis zur verfügbaren Netzkapazität mehr Leistung ans Netz angeschlossen. Hierzu gibt es konkrete Anwendungsfälle im Gebiet der Bayernwerk Netz GmbH, bei denen Netzverknüpfungspunkte gemeinsam genutzt werden. Herr Stümpfig, wenn Sie jetzt behaupten, das sei zu wenig, dann sage ich Ihnen mal, warum. Es gibt nämlich jede Menge Hürden und Hemmnisse. Viele von ihnen sind im Bund hausgemacht. Ein geeigneter Netzverknüpfungspunkt ist zunächst einmal nur eine von vielen Voraussetzungen zur Realisierung. Wo ein Windrad gebaut werden kann, richtet sich doch nicht nach dem Standort einer Netzverknüpfungsanlage, sondern man benötigt relevante genehmigungsfähige Standorte für Windkraftanlagen. Das wissen Sie doch am allerbesten. Es spielen ganz andere Faktoren eine Rolle, wie die geografische Lage, die Belange der Kommunen und der Bürgerinnen und Bürger, die Wohnbebauung, die Abstände zu Siedlungsflächen und Verkehrswegen, die Windhöffigkeit, der Natur- und Artenschutz oder die Belange der zivilen und militärischen Luftfahrt. Sie tun aber so, als ob man ein Windrad beliebig aufstellen kann oder PV-Anlagen beliebig zubauen kann, wo man will. Für mich ist das reine Pippi-Langstrumpf-Mentalität: Ich male mir die Welt, wie sie mir gefällt. Das ist losgelöst von jeglicher Lebensrealität. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Meine Damen und Herren, das ist auch verständlich. Leider muss ich das auch noch betonen: Ihr Antrag basiert auf einer Studie einer Lobbyorganisation Ihrer Partei. Diese Quelle verheimlichen Sie natürlich in Ihrem Antrag. Ich rate Ihnen: Lesen Sie Ihre Messe endlich mal in Berlin. Richten Sie Ihren Antrag dorthin; denn dort werden die entscheidenden rechtlichen Rahmenbedingungen für das Energiewirtschaftsgesetz und auch für das EEG gestaltet. Das sind Grundlagen für die Überbauung von Netzanschlusspunkten. Genau hierbei brauchen wir Reformen und neue Impulse. Das Bundeswirtschaftsministerium novelliert derzeit das Energiewirtschaftsgesetz. Dazu hat man den Ländern, meine Damen und Herren – hören Sie zu –, tatsächlich nur zwei ganze Tage für die Ausarbeitung einer Stellungnahme gegeben. Ich finde das nicht nur unsauber, sondern das zeigt einen erschreckenden Mangel an Respekt vor den Ländern und allgemein vor dem demokratischen Prozess. Meine Damen und Herren, dieses Verhalten ist wahrlich keine verantwortungsvolle Politik im Sinne der Bürgerinnen und Bürger. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU) Fest steht: Im Bund muss geregelt werden, an bereits belegten Standorten eine Teilabnahme zu ermöglichen – Überbauungen also. Die Nachrüstung von Wind- oder PV-Anlagen zu Kombinationsanlagen wird in Berlin aktuell aber nicht gefördert. Genau das ist die Krux. Genau das ist das Defizit. Genau diese Förderinitiativen bzw. finanziellen Anreize müssen im EEG hinterlegt werden, damit der Zubau von Windkraftanlagen an bestehenden, mit PV-Anlagen belegten Netzverknüpfungspunkten finanziell attraktiver wird. Wir appellieren deshalb an Sie: Erledigen Sie Ihre Hausaufgaben in Berlin. Wir in Bayern tun bereits unser Bestes. Das bayerische Wirtschaftsministerium und die Staatsregierung pflegen einen engen Austausch mit allen Akteuren, mit Verteilnetz- und Anlagenbetreibern. Sie ermöglichen damit eine wertvolle Dialogplattform und eruieren eine breitere Umsetzung in der Praxis, wie bestehende Netzverknüpfungspunkte noch effizienter genutzt werden können. Ich wiederhole mich: Stellen Sie die Weichen auf Bundesebene. Die Einführung einer neuen, separaten, staatlichen Koordinierungsstelle in Bayern brauchen wir nicht. Diese würde lediglich zu noch mehr Bürokratie und zur Bindung weiterer Kapazitäten und Ressourcen führen. Sie würde eine Menge Geld kosten und hätte fragwürdige Erfolgsaussichten. Wir sehen in ihr keinen Mehrwert. Mit Ihrer von Lenkungsfantasien getriebenen Wirtschafts- und Energiepolitik sind Sie auf dem Holzweg, und zwar nicht erst seit heute, meine Damen und Herren von den GRÜNEN. Wir lehnen Ihren Antrag – wie schon im Ausschuss – hier im Plenum ab. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU)
