Florian Siekmann
Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wer bei der 112 anruft, kommt bei unseren Integrierten Leitstellen heraus. Die Integrierten Leitstellen sind der Dreh- und Angelpunkt im Rettungswesen, in der nicht polizeilichen Gefahrenabwehr; sie sind der Ort, an dem Bürgerinnen und Bürger die allerersten Ansprechpartner:innen haben, wenn sie Hilfe brauchen. Daran etwas zu ändern, erfordert Sorgfalt und sollte wohlüberlegt passieren. Dieser Gesetzentwurf ist alles andere als lange überlegt und sorgfältig. Er wurde vor zwei Wochen auf den letzten Drücker eingereicht. Nächste Woche haben wir noch eine Sondersitzung des Innenausschusses, weil die Staatsregierung es verschlafen hat, dass dringend an EU-Recht angepasst werden muss. Jetzt will man Strafzahlungen entkommen. Das ist eigentlich nicht das Verfahren, das ich mir gewünscht habe, um nach Jahren das Integrierte Leitstellen-Gesetz zu überarbeiten; denn man verpasst die Chance auf noch mehr, noch größere und bessere Veränderungen. Aber vielleicht erst zu den guten Punkten. Was ist gut im Gesetzentwurf? – Gut ist die zentrale Beschaffung von technischen Einrichtungen, von Informations- und Kommunikationseinrichtungen für die Leitstellen. Warum? – Weil wir damit sicherstellen, dass die unterschiedlichen Leitstellen im Land kompatibel miteinander arbeiten und dass sie sich, sollte eine ausfallen, sinnvoll vertreten können. Wir haben deswegen auch nichts von einer zentralen Leitstelle für Bayern. Wir brauchen eine Redundanz im Gefahrenabwehrsystem. Die Gefahrenabwehr wird dadurch noch verbessert. Wir finden es gut, dass die Regelung zum Patiententransport geändert werden sollen. Die Aktualisierungen im Datenschutz, Herr Kollege Dünkel, sind hier ganz richtig. Es geht um sensible Gesundheitsdaten. Niemanden hier im Saal geht an, welche Gebrechen ich, welche Gebrechen Sie, welche Gebrechen ein anderer Abgeordneter hier eventuell hat. Diese Änderungen stellen sowohl sicher, dass die Mitarbeitenden in den Leitstellen sensibel damit umgehen, als auch, dass Informationen in engen Grenzen sinnvoll weitergegeben werden dürfen, wenn es zur Verfolgung von Verbrechen notwendig ist – aber eben auch nicht mehr. Ich denke, die Bürgerinnen und Bürger, die in der Not bei der Integrierten Leitstelle anrufen, haben es verdient, dass mit ihren höchst persönlichen Informationen so sorgfältig und so sicher wie möglich umgegangen wird. (Beifall bei den GRÜNEN) Es gibt Vereinfachungen zu den Investitionskosten. Es wird an EU-Recht angepasst im Hinblick auf die Barrierefreiheit; auch das ist gut. Aber an einem geht dieser Gesetzentwurf völlig vorbei, nämlich an dem großen Problem, vor dem wir eigentlich gerade stehen. Von 2014 bis heute hat die Zahl der Notrufe um 34 % zugenommen. Die 112 wird 300.000-mal im Jahr zusätzlich angerufen. Das sind 300.000 Anrufe, die in den Integrierten Leitstellen verarbeitet werden müssen. Das hat natürlich auch Folgen im Rettungswesen. Die Reaktionszeit hat sich verlängert, also die Zeit, die der Rettungswagen braucht, bis er beim Patienten ist. In den Landkreisen hat sich die Zeit – der Durchschnitt geht noch – von 11 auf 12 Minuten erhöht. Was heißt das aber für die Fälle, in denen der Rettungswagen auf einmal am längsten braucht, im 90. Perzentil? – Dann wartet man plötzlich mindestens 20 Minuten, bis der Rettungswagen da ist. Die Prähospitalzeit – das ist die Zeit, bis man in der Klinik ist – beträgt auf einmal eine Stunde und zwanzig Minuten für die letzten 10 % der Anrufe, also für die, bei denen es am längsten dauert, bis die Menschen in der passenden Klinik sind. Diese Probleme haben wir im Rettungswesen. Wir können sie nur lösen, wenn wir mutiger an Änderungen im Integrierte Leitstellen-Gesetz herangehen. Was brauchen wir dazu? Der Gesetzentwurf streicht die Möglichkeit, dass tatsächlich die Leitstellen selbst die Verantwortung dafür übernehmen, direkt an die Kassenärztliche Vereinigung über entsprechende Vereinbarungen zu vermitteln. Das Ganze fließt in eine Allgemeinklausel. Wir bräuchten aber dringend eine viel stärkere Zusammenarbeit. Sie wird auch nur gelingen, wenn das Innenministerium dies forciert, wenn sichergestellt ist, dass von den vielen zusätzlichen Anrufen in der Integrierten Leitstelle nicht jeder Anruf am Ende dazu führt, dass ein Rettungswagen als Rettungsmittel alarmiert wird, sondern dass das passende Rettungsmittel alarmiert wird oder andere Versorgungswege eingeschlagen werden. Dass die Menschen erst einmal bei der 112 anrufen, hat sich durchgesetzt. Das kennen viele auch aus dem EU-Ausland, die neu nach Deutschland kommen. Überall gibt es eine zentrale Nummer. Unsere Verantwortung ist es, über ein kluges Integrierte Leitstellen-Gesetz Sorge dafür zu tragen, dass all diese Anrufe im richtigen Kanal landen, damit echte Notfälle schnell bearbeitet werden können und Patienten mit anderen Problemen oder Nöten die passende Versorgung finden. Dafür bräuchten wir einen Gesetzentwurf; dafür kommt der hier deutlich zu kurz. Er ist mit der heißen Nadel gestrickt, um jetzt noch Strafzahlungen an die EU zu entkommen. Wir wünschen uns eine mutigere Novelle. (Beifall bei den GRÜNEN)
