Sabine Gross
Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen, sehr geehrte Besucher! Dem Dringlichkeitsantrag der Fraktion der GRÜNEN werden wir zustimmen. Zehn Jahre sind genug. Das ist die Frist, die im Luftverkehrsgesetz für die Umsetzung eines Baurechts geregelt ist, und diese läuft 2026 endgültig ab. Damit muss man sich irgendwann auch mal abfinden. Es muss ein Ende haben mit dem Damoklesschwert des Baus einer dritten Startbahn über den Anwohnern im Erdinger Moos, (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der GRÜNEN) die eine Enteignung befürchten müssen, die die Zubetonierung des Erdinger Mooses befürchten müssen und die noch mehr Lärm und Abgasbelastung befürchten müssen. Dass die Flughafengesellschaft die gesetzliche Frist nicht akzeptieren will und versucht, über einen juristischen Trick eine Ewigkeitsgarantie für ihr Baurecht zu erwirken, ist nicht akzeptabel. Die Begründung der Regierung von Oberbayern im Feststellungsbescheid, dass der Bau bereits begonnen habe, ist nicht tragfähig. Das Verwaltungsgericht wird diesen Bescheid aufheben. Da bin ich mir ganz sicher. Die Baumaßnahmen, die hier aufgeführt werden, stehen nicht im Zusammenhang mit der dritten Startbahn. Es besteht auch kein Bedarf. Weder die Anzahl der Passagiere noch die Menge an Luftfracht und Luftpost rechtfertigen den Bau der dritten Startbahn. Die Flughafengesellschaft selbst hat erklärt, sie habe den Feststellungsbescheid nur höchst vorsorglich beantragt. Die Planungen würden derzeit nicht weiterverfolgt. So kann es nicht weitergehen. Genug ist genug. Die Planung für den Bau einer dritten Startbahn, die keiner will und keiner braucht, muss endgültig beerdigt werden. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der GRÜNEN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Für die Staatsregierung hat nun Staatsminister Christian Bernreiter das Wort. Staatsminister Christian Bernreiter (Wohnen, Bau und Verkehr): Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die GRÜNEN haben mit ihrem Dringlichkeitsantrag in die Mottenkiste gegriffen. Es ist ein Dringlichkeitsantrag, der die grüne Seele streichelt und von Berliner Themen ablenkt bis hin zum Haustierverbot. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER – Zurufe der Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE), Johannes Becher (GRÜNE) und Anna Rasehorn (SPD)) Ich habe heute noch einmal nachgelesen. Herr Kollege Becher, ihr habt im Jahr 2022, damals war ich schon im Amt, den gleichen Antrag gestellt. Ich wiederhole gerne, was ich damals schon gesagt habe. Die Ausgangslage zur dritten Start- und Landebahn ist politisch geklärt. Der Ministerpräsident hat ein Moratorium für die weiteren Planungen verkündet und hat dies gestern hier im Hohen Haus nach der Fraktionssitzung vor der Presse nochmals erklärt. Ich kenne niemanden, der im Entferntesten daran denkt, eine dritte Startbahn zu bauen. (Anna Rasehorn (SPD): Aha!) So weit kann ich in die Glaskugel schauen: 2035 geht die niemals in Betrieb. (Zuruf des Abgeordneten Florian von Brunn (SPD)) Damit zu den Fakten. Es hat sich rechtlich nichts geändert. Die Flughafen München GmbH hat mit dem bestandskräftigen 98. Änderungsplanfeststellungsbeschluss Baurecht für das Gesamtprojekt der dritten Start- und Landebahn erlangt. Der Flughafen hat von dieser Genehmigung schon Gebrauch gemacht. Sie sagen, den S-Bahn-Tunnel nach Osten braucht man ohnehin. Der S-Bahn-Tunnel ist ein wichtiger Baustein für die Schienenanbindung des Flughafens. Die Baumaßnahme ist entsprechend dieser Rechtsgrundlage, mit diesem Planfeststellungsverfahren genehmigt worden. Wollen wir daraus jetzt einen Schwarzbau machen, weil das Planfeststellungsverfahren jetzt zurückgezogen wird und es ausläuft? (Zuruf des Abgeordneten Johannes Becher (GRÜNE)) Auch der Feststellungsbescheid vom 30. September der Regierung von Oberbayern schafft lediglich Klarheit im behördlichen Verfahren. Damit wurde verwaltungsrechtlich festgestellt, dass der Planfeststellungsbeschluss nicht mit Ablauf von zehn Jahren außer Kraft tritt – nicht mehr und nicht weniger. Ich bin oft dazu befragt worden. Ich bin kein Jurist. Ich sage immer spaßeshalber: Nach zwanzig Jahren als Landrat bin ich Erfahrungsjurist. Ich habe immer gesagt, dass das so sein wird. Die Regierung von Oberbayern hat das jetzt in eigener Zuständigkeit und auch unabhängig bestätigt. Die Flughafen München GmbH hat den Antrag gestellt. Mit dieser Rechtsklarheit für die dritte Start- und Landebahn sind wir der Verwirklichung keinen Schritt nähergekommen. Ich habe das immer gesagt, das ist nur am Rande angeklungen. Ich bitte Sie, das zur Kenntnis zu nehmen: Wenn die Geschäftsführung den Antrag nicht gestellt hätte, hätte die Flughafen München GmbH gegen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit verstoßen; denn das Baurecht hat auch einen wirtschaftlichen Wert. Dieser ist auch bilanziert. Das haben wir immer wieder gesagt. (Zuruf des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE)) Ich möchte betonen – das wurde wiederholt dargelegt –: Der Flughafen München ist der zweitgrößte Flughafen in Deutschland und zählt zu den größten europäischen Verkehrsflughäfen. Der Kollege Joachim Konrad hat das schon angesprochen: Niemand kann vorhersagen, was in zwanzig Jahren ist und wie sich das alles weiterentwickeln wird oder wie sich die Welt verändert. Es wäre nicht sinnvoll für künftige Generationen, dieses bestehende Baurecht jetzt leichtfertig aufzugeben. (Anna Rasehorn (SPD): Doch!) – Nein. Auch im Bereich der Luftverkehrsinfrastruktur muss Bayern auf künftige Entwicklungen vorbereitet sein und kann nicht von vorn beginnen und muss auch immer flexibel reagieren können. Ich kann nur sagen: Der Luftverkehr verbindet Menschen in Europa und weltweit. Bayern braucht als internationaler Wirtschaftsstandort moderne und leistungsfähige Flughäfen. Die Staatsregierung sichert diesen Bestand. Nachhaltigkeit bedeutet dabei nicht, dass Verkehrsinfrastruktur in Stein gemeißelt ist. Wir müssen uns bei Bedarf flexibel weiterentwickeln können. Darum geht es, um Weitblick und Reaktionsfähigkeit. Darum ist der Dringlichkeitsantrag der GRÜNEN abzulehnen. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Es gibt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung vom Kollegen Johannes Becher von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
