Jochen Kohler
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehen wir uns den ORH-Bericht doch einmal richtig an: Der ORH-Bericht hat lediglich Beratende Äußerungen zum Inhalt. Der ORH hat ausdrücklich keinen Verstoß gegen das Haushaltsrecht festgestellt. Vielmehr handelt es sich bei den Ausführungen des ORH lediglich um Anmerkungen zur Darstellung der Finanzierungsinformationen. Aus unserer Sicht wurden sämtliche haushaltsrelevanten Ausgaben in Zusammenhang mit diesem Projekt vollständig, rechtzeitig und hinreichend im Rahmen der jeweiligen Haushaltspläne erläutert und veranschlagt. Fakt ist auch – und das wissen Sie anscheinend nicht –, dass gerade bei U-Bahn-Projekten bei den weiteren Kostenentwicklungen relativ wenig Steuerungsmöglichkeiten vorhanden sind, da die Projektausführung im Wesentlichen durch technische Vorgaben für den U-Bahn-Bau bestimmt ist, wie zum Beispiel Fahrzeugbeschaffungen. Natürlich brauchen wir – da gebe ich Ihnen recht – bei diesem Projekt aussagekräftiges Controlling, umfangreiches Berichtswesen und eine transparente Darstellung. Meine sehr verehrten Damen und Herren, all das haben wir in Bayern. Grund hierfür sind schon die beiden Tatsachen, dass in diesem Projekt Haushaltmittel über mehrere Jahre, letztendlich auch über mehrere Legislaturperioden hinweg, gebunden werden und es sich bei diesem Vorhaben um ein Projekt handelt, das der Freistaat nicht selbst umsetzt, sondern lediglich als Fördermittelgeber und Gesellschafter begleitet. Der Ansatz des ORH – das möchte ich auch sagen – geht aus unserer Sicht in diesem Zusammenhang zu weit; denn eine Darstellung von – ich zitiere –Vertragspartnern, Finanzierungsumfang, sämtlichen Haushaltsstellen, Kostentoleranz, Kostensteigerungen, Finanzbedarfen und letztendlich auch allgemeinen Risiken dürfte den oben geschilderten Umfang deutlich sprengen und deutlich über den in den Verwaltungsvorschriften zu Artikel 17 der Bayerischen Haushaltsordnung festgehaltenen Grundsatz, die Erläuterungen auf das Notwendige zu beschränken, hinausgehen. Es würde sich wiederum das Problem stellen, dass die Verständlichkeit des Haushaltsplans durch entsprechende Überfrachtung leiden würde. Kostenüberwachung und Änderungsmanagement erfolgen innerhalb der halbjährlichen Statusberichte und im Bericht der Geschäftsführung im Rahmen der Gesellschafterversammlung. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der AfD, bei Informationsbedarf im Bayerischen Landtag kann jeder jederzeit eine Anfrage an die Staatsregierung stellen, die dann alle relevanten Informationen, auch zu diesem Vorhaben, transparent und unbürokratisch zur Verfügung stellt. Damit sind aus unserer Sicht schon jetzt sämtliche Auflagen des ORH erfüllt. Der Freistaat steht weiter zu diesem Projekt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Wir verfolgen immer das Ziel, das Kostenziel zu setzen, ein aussagekräftiges Controlling und Berichtswesen zur Überwachung zu schaffen und jederzeit Transparenz erstens bei der Projektgesellschaft, zweitens beim Freistaat und drittens auch gegenüber uns, dem Parlament, zu haben. Wir lehnen den Antrag ab. (Beifall bei der CSU) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Kohler. – Nächster Redner ist Herr Kollege Dr. Markus Büchler für BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Ich nehme die Gelegenheit wahr, Ihnen mitzuteilen, dass zum zweiten Dringlichkeitsantrag, also dem Dringlichkeitsantrag von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, namentliche Abstimmung beantragt wurde. (Unruhe bei AfD) Herr Kollege Büchler, bitte schön. Sie haben das Wort.
