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Benjamin Nolte

AfD 24.10.2024 Sitzungen 19/31

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Mein Name ist nicht Markus Striedl, aber ich werde jetzt seine Rede vortragen. Vielleicht kann der eine oder andere noch etwas – – (Zurufe) – Genau, Sie haben es erkannt. (Zuruf) – Ja, Sie haben völlig recht. Heute darf ich zu Ihnen hier im Plenum zu den Vorgaben für Balkonkraftwerke sprechen. Im Gegensatz zu dem durchweg fachlichen Vortrag im Ausschuss werde ich – also nicht ich, sondern der Kollege Striedl – mich heute einfach und verständlich halten, sodass es hier auch und ganz besonders den GRÜNEN möglich sein dürfte, zuzustimmen. Schließlich ist es quasi Ihr Herzensthema. Fangen wir also an. Balkonkraftwerke sind gesetzlich auf eine maximale Einspeiseleistung von 800 Watt begrenzt. So weit geht auch der Verband der Elektrotechnik, kurz VDE, mit. Wer es nicht weiß: Der VDE erlässt Normungen im Elektrobereich, angefangen beim Sicherungskasten bis hin zur Prüfung eines Toasters. Was ist also passiert? Es ist gerade eine neue Norm in Arbeit, die die angeschlossenen Photovoltaikmodule auf 960 Watt begrenzen soll. Der Gesetzgeber sieht hier jedoch 2.000 Watt vor. Jetzt könnte man sagen, die maximale Einspeiseleistung beträgt doch nur 800 Watt. Gut aufgepasst: Bei PV-Modulen wird ja die maximale Leistung angegeben, die aber nur selten bei optimaler Ausrichtung und Sonnenhöchststand erreicht wird. Höhere Leistung bei PV-Modulen bedeutet also höheren Ertrag, gerade bei schlechten Wetterbedingungen, in der Dämmerung oder bei nicht optimalen Montagemöglichkeiten, jedoch niemals mehr als 800 Watt. Die Begründung des VDE ist lediglich ein Halbsatz, der auf eine Überlastung hinweisen soll. Welche Überlastung genau gemeint ist, wird nicht beschrieben. Welche Auswirkungen – darum geht es hier und heute – hat dies für den Besitzer oder Käufer einer solchen Anlage, aber auch für ausführende Elektrobetriebe? Elektrobetriebe dürfen künftig nur noch Anlagen bis zu 960 Watt Plattenleistung installieren, während der Privatmann weiterhin 2.000 Watt installieren darf. Jetzt werden Sie vielleicht sagen: Dann ist ja alles gut, selbst installieren ist zulässig und ohnehin billiger. (Michael Hofmann (CSU): Der liest nur vor!) Da haben Sie jetzt aber die Rechnung ohne den Wirt bzw. ohne den Versicherer gemacht. (Michael Hofmann (CSU): Er könnte wenigstens ein bisschen Betonung in seinen Lesevortrag hineinbringen!) Ist eine solche Anlage mit 2.000 Watt für ein Schadensereignis ursächlich, wird die Versicherung nicht oder nur eingeschränkt bezahlen; denn die Anlage entspricht nicht den anerkannten Regeln der Technik, und das sind die VDE-Regularien. (Michael Hofmann (CSU): Könnten Sie ein bisschen schneller lesen? Das würde uns Zeit sparen!) – Nein, ich will ja, dass Sie mitkommen. Deswegen kann ich leider nicht schneller lesen. (Zurufe von den GRÜNEN) Genau diese eng gefassten Vorschriften, die den Rahmen des Gesetzes weiter einschränken, gilt es – –

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