Rainer Ludwig
Sehr geehrtes Präsidium, meine Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der AfD lautet: "Balkonkraftwerke retten!" Allein dieser Titel ist erst mal völlig irreführend. Ich betone ausdrücklich allem voran noch einmal, es geht hier nicht darum, dass jemand Balkonkraftwerke verbieten möchte. Nein, es ist überhaupt keine Rettung erforderlich. Also, Thema völlig verfehlt. Es geht allein darum, sichere Bedingungen für den Betrieb von Balkonkraftwerken zu schaffen. Das gilt sowohl für die Verankerung im EEG als auch für die Überarbeitung der VDE-Normen. Mit der Verabschiedung des Solarpakets I im Bundestag sind erstmalig sogenannte Steckersolargeräte im EEG definiert worden. Diese erfreuen sich in der Tat mit einem exponentiellen Anstieg steigender Beliebtheit. § 8 Absatz 5a EEG regelt, unter welchen Bedingungen diese Balkonkraftwerke an das öffentliche Stromnetz angeschlossen werden dürfen. Hier wurden wesentliche Entlastungen festgelegt, zum Beispiel der Verzicht auf Registrierung beim Netzbetreiber oder die Inbetriebnahme mit rückwärts laufenden Zählern. Wir freuen uns natürlich als FREIE WÄHLER, dass die Bundesregierung damit in diesem Jahr endlich einige Punkte umgesetzt hat, die wir schon 2022 in einem Antrag gefordert haben. Man sieht also, wenn die Ampel von uns abschreibt, dann wird sogar mal in Berlin ganz gute Politik gemacht, meine Damen und Herren. (Beifall bei Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Von der gesetzgeberischen Debatte sind allerdings die technischen Normen des VDE zu unterscheiden. Diese entstehen im Konsens von Experten unter Berücksichtigung gemeinsamer Erkenntnisse auf Basis des neuesten Stands der Technik. Diese technischen Normen sind grundsätzlich nicht rechtsverbindlich, können aber natürlich Inhalt von Verträgen sein. Bisher konnten, und das hat der Kollege Kaufmann sehr ausführlich und detailliert beschrieben, als Ausnahmeregelungen der technischen Normung Anlagen mit einer Leistung des Wechselrichters von 600 Watt von jedermann selbst angeschlossen werden. Darüber hinaus galt diese Ausnahme nicht. Insofern war ein Elektrofachmann notwendig. Im Normungsverfahren sind nun 800 statt bisher 600 Watt an maximaler Wechselrichterleistung vorgesehen. Das heißt, wenn die Anlage diesen Grenzwert überschreitet, dann ist ein Anschluss nur durch eine Elektrofachkraft möglich. Die AfD kritisiert, dass die neue VDE-Norm eine geringere Obergrenze für die Modulleistung als das EEG vorsieht. Der VDE begründet diese Begrenzung mit Sicherheitsbedenken. Die Frage, mit welcher Modulleistung eine Balkonanlage sicher ist, können wir in diesem Hohen Haus bestimmt nicht beantworten. Dafür gibt es technische Spezialisten. Sicher ist aber erstens, kein Anlagenbetreiber, der eine EEG-konforme Anlage mit leistungsfähigen Modulen in Betrieb genommen hat, muss infolge der neuen VDE-Norm die Bestandsanlage wieder außer Betrieb nehmen. Sicher ist zweitens, wer will, kann auch in Zukunft auf Grundlage des EEG eine Anlage mit 2.000 Watt Modulleistung anschließen, nur muss er diese durch eine Elektrofachkraft installieren lassen. Meine Damen und Herren, der Normenentwurf stellt insofern also keinen Widerspruch zu § 8 EEG dar. Vielmehr ist er eine Empfehlung von Experten, die zunächst nicht bindend ist. Ich möchte auch klarstellen, dass die Bayerische Staatsregierung nicht am Normungsverfahren beteiligt ist. Insofern ist die Annahme einer Einschränkung für die Nutzung von Steckersolargeräten nicht richtig. Ein Einspruch gegen den Normenentwurf ist somit nicht angezeigt. Ein Einspruch ist somit absolut obsolet. Lassen Sie mich abschließend auch noch sagen, beim Thema Balkon-PV gibt es nichts, aber wirklich gar nichts, was von der AfD gerettet werden müsste. Nicht mehr zu retten sind wohl eher Sie selbst (Zuruf von der AfD) bei diesem missglückten Versuch, plötzlich als Unterstützer der erneuerbaren Energien aufzutreten, wo Sie sich sonst gebetsmühlenartig auf Kohle und Atomkraft konzentrieren und darauf setzen. Die AfD leugnet seit jeher, seit ich mich erinnern kann, hier in diesem Hohen Haus den Klimawandel und verhindert eine erfolgreiche Energiewende. (Zuruf) Unsere Regierungskoalition kämpft hingegen seit Jahren dafür, Balkonkraftwerke zu stärken, und setzt sich für Entbürokratisierung sowie eine genehmigungsfreie Installation ambitioniert ein. Also, meine Damen und Herren, die kruden Schaufensteranträge der AfD, die so oft hier im Plenum hochkommen, brauchen wir nicht. Wir lehnen den Antrag, wie schon im Ausschuss – dort übrigens einstimmig mit CSU, FREIEN WÄHLERN und den Oppositionsfraktionen der GRÜNEN und der SPD – ab. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)
