Sabine Gross
Verehrtes Präsidium, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir alle sind uns, denke ich, einig, dass Bürokratieabbau dringend nottut. Ob mit dem Zweiten Modernisierungsgesetz ein großer Wurf gelingt, ist ebenso zweifelhaft wie schon beim Ersten Modernisierungsgesetz. Die SPD-Fraktion ist aber entschlossen, hieran konstruktiv mitzuwirken und die Staatsregierung gegebenenfalls mit hilfreichen Änderungsanträgen zu unterstützen. (Beifall bei der SPD – Unruhe) Ich beginne mit dem Positiven. (Glocke des Präsidenten) Die SPD begrüßt ausdrücklich, dass Bauanträge künftig nicht mehr bei der Gemeinde, sondern bei den Bauaufsichtsbehörden eingereicht werden sollen. Für die unmittelbare Einreichung bei der Genehmigungsbehörde ist der digitale Bauantrag Voraussetzung, da nur die Baubehörden hierfür technisch ausgerüstet sind, aber leider noch nicht alle, bisher nur 50 von 71 Landratsämtern. Aber immerhin ist ein Anfang gemacht. Positiv zu werten ist auch die Einführung einer Ausschlussfrist von drei Wochen für die Prüfung von Bauanträgen auf Vollständigkeit. Auch positiv ist, dass die dreimonatige Fiktionsfrist des Artikels 65 Absatz 1 der Bayerischen Bauordnung drei Wochen nach Zugang des Bauantrags bzw. der nachfolgenden geforderten Unterlagen beginnt und daher nahezu zeitgleich mit der Zwei-Monats-Frist für die Erteilung des Einvernehmens der Gemeinde läuft. Das kann zu einer echten Beschleunigung führen, wenn ausreichend Personal an den Bauämtern vorhanden ist. Das ist aber derzeit noch nicht der Fall. Eine deutliche Aufstockung des Personals an den Bauämtern hat die SPD-Fraktion übrigens schon bei der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2024/2025 gefordert. Vielleicht wird das bei der Aufstellung des Nachtragshaushalts realisiert. Die Änderung des Bayerischen Statistikgesetzes klingt gut; aber der Teufel steckt wie so oft im Detail. Die Überprüfung, ob alle Landesstatistiken unbedingt erforderlich sind, kann die SPD-Fraktion unterstützen. Statistiken sind die Grundlage für Prognosen und Planungen. Werden hierbei Abstriche vorgenommen, reduzieren sich die ohnehin oft schon dünnen Datendecken. Planungen und Prognosen werden dadurch schwieriger. Meiner Ansicht nach ergibt das einmalige Aussetzen der Datenerhebung für die Jahre 2025 und 2026 gar keinen Sinn. In den Folgejahren fehlen die Vergleichsdaten, die für eine Interpretation unabdingbar sind. Das wäre nur sinnvoll, wenn man den Rhythmus insgesamt auf drei Jahre erhöhen würde. Positiv ist auch die Anpassung der Grenzwerte für die Unterschwellenvergabe mit der Erhöhung der Wertgrenzen für Liefer- und Bauleistungen und freiberufliche Leistungen zu bewerten. Das kann zu einer deutlichen Vereinfachung und Entlastung führen. Ich habe aber schon kritische Anmerkungen des Landesverbands der Bauinnungen gehört, die befürchten, dass Aufträge in Zukunft gar nicht mehr öffentlich bekannt werden, sondern unter der Hand vergeben werden. Wirklich negativ zu bewerten sind die Änderungen zum Bayerischen Waldgesetz. Diese widersprechen dem Naturschutz und einer nachhaltigen Forstwirtschaft. Auch kleinere Waldgebiete weisen oft eine hohe Qualität für Naherholung und Naturschutz auf. Der Verzicht auf die Umweltverträglichkeitsprüfung bei der Rodung von Waldgebieten bis zu zehn Hektar ist daher strikt abzulehnen. (Beifall bei der SPD)
