Jürgen Eberwein
"Yes, we can". – Ich fange mal so an. Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Gäste! Berlin kann es nämlich eben nicht, Herr Kollege Schuberl. (Zuruf des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE)) Wenn man damit hausieren geht, dass Hotelgäste nicht mehr Meldezettel ausfüllen müssen oder dass Belege zwei Jahre kürzer aufgehoben werden müssen, und das als großen Wurf verkauft, dann wissen wir, was das Niveau ist, auf dem der Bürokratieabbau in Berlin stattfindet. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Die AfD kann es übrigens auch nicht, wie wir gerade in der Rede von Herrn Nolte gehört haben. – Wir aber können es, tun es und wollen es. (Zuruf von den GRÜNEN) Deregulierung, Digitalisierung, Entbürokratisierung, Modernisierung: Deswegen legen wir jetzt bereits das Zweite Modernisierungsgesetz in Bayern auf. Die Menschen in unserem Land, meine Damen und Herren, leiden unter der Last der Bürokratie und der Überregulierung. Das kann ich, wie Sie wahrscheinlich auch, aus einer Vielzahl von Gesprächen in meinem Stimmkreis so bestätigen. Industrie, Baubranche, Vereine, Soziales, auch Tourismus, haben wir vorher gehört, in allen Branchen hören wir die Klagen und die Verzweiflung über die ausufernde Bürokratie. Mit Blick auf die alarmierenden Wirtschaftszahlen können wir uns das allerdings nicht mehr länger leisten. Rot-Grün hat nicht nur im Rest Deutschlands die Wirtschaft lahmgelegt, zwischenzeitlich spüren wir es leider auch in Bayern. (Toni Schuberl (GRÜNE): Da ist Berlin schuld, gell?) Während die Wirtschaft um uns herum in Europa wächst, stagniert sie in unserer bisher so erfolgreichen Heimat. (Toni Schuberl (GRÜNE): Wo ist der Wirtschaftsminister?) Bauprojekte dauern zu lange. Kosten steigen durch Umplanung. Übertriebener Datenschutz bremst die Digitalisierung. Fachkräfte können nicht angeworben werden. Unternehmen, auch unsere Kommunen, schlagen in beunruhigendem Ausmaß Alarm. Das ist auch bei Gesprächen in den letzten Tagen sehr deutlich geworden. Wenn wir zu unseren Nachbarn blicken, meine Damen und Herren, dann zeigt sich: Das kann nicht nur auf den Überfall Russlands auf die Ukraine geschoben werden, (Toni Schuberl (GRÜNE): Die Gasabhängigkeit, die ihr verursacht habt!) sondern eben auch auf Berlin. Herr Schuberl, es müssen Maßnahmen ergriffen werden, die die Wirtschaft stärken, Energie bezahlbar machen und den Menschen wieder ein besseres Gefühl geben. Wir haben in Bayern noch Handlungsspielräume. Noch! Die enormen Investitionen in Forschung und Entwicklung in Bayern sind im deutschlandweiten Vergleich, aber auch im weltweiten Vergleich sehr hoch und stellen die Weichen für eine erfolgreiche Zukunft. Gleichzeitig müssen wir aber bestehende Strukturen entschlacken, überarbeiten und modernisieren. Das ist ganz klar. Wir brauchen eine effizientere Bürokratie, um Wachstum und Innovation nicht die Luft zu nehmen. In Bayern haben wir das verstanden. Die Ampel aber hat den Schuss immer noch nicht gehört. Sie hat Deutschland in eine Sackgasse manövriert und findet keinen Ausweg mehr. Sie ist heillos zerstritten. (Johannes Becher (GRÜNE): Ich habe gedacht, dass es um diesen Gesetzentwurf geht! Es geht bei euch nicht ohne Ampel-Bashing! Das ist bei euch schon in der DNA!) – Ihr bringt ja die Steilvorlagen! Ihr bringt die regelmäßig. (Toni Schuberl (GRÜNE): Was genau?) Das sind nur ein paar Beispiele von undurchdachter, ideologisch gebriefter Politik. Die Ampel macht Deutschland zum Testfeld für unsinnige und ideologiegetriebene Politik. (Toni Schuberl (GRÜNE): Beispiele!) – Zum Beispiel das Lieferkettengesetz. – Ihr müsst deregulieren. Wenn man bloß ein paar Formulare am Computer ausfüllen kann, reicht das noch nicht. Man muss deregulieren, nicht neue Regularien aufstellen, wie zum Beispiel das Lieferkettengesetz oder anderes. Das ist der Weg, den wir gehen müssen. Darauf zu warten, dass die Ampel die Probleme löst, dauert zu lange. (Johannes Becher (GRÜNE): Es geht um bayerische Gesetze!) Deswegen packen wir an. Wir packen in Bayern an. Mit seiner Regierungserklärung vom 13. Juni 2024 hat Ministerpräsident Söder das Modernisierungs- und Beschleunigungsprogramm 2030 vorgestellt. Ziel ist mehr Schwung und weniger Bürokratie, stattdessen Eigenverantwortung des Bürgers und Vertrauen auch in die Bürger und in die Unternehmen, wie es der Minister schon gesagt hat. Stück für Stück wird Landesrecht durchforstet, und das ist kein Paragrafendschungel, sondern ein normales Gesetzgebungsverfahren. Wir haben bürokratische Hindernisse abgebaut für ein modernes Bayern, das wir hier haben wollen. (Unruhe) Wir setzen nach dem Ersten jetzt den Weg mit dem Zweiten Modernisierungsgesetz fort. Wir überarbeiten das Vergaberecht. Wir haben schon gehört: Es werden also deutlich erhöhte vergaberechtliche Wertgrenzen festgeschrieben, zunächst für einen befristeten Zeitraum, und dann kann man das Ganze eher bewerten. Die Auftragsvergabe wird dadurch erheblich liberalisiert und vereinfacht. Erst in der vergangenen Woche ist mir in meinem Stimmkreis in einem Fachbetrieb für Solar- und Wärmepumpen genau diese Forderung mitgegeben worden, dass man diese Vergabegrenzen ändern muss. Aufgrund der bestehenden Hürden hat dieses Unternehmen zum Beispiel an Ausschreibungen noch nicht teilgenommen. Das kann nicht sein, das darf nicht sein, das ist fatal. Das zeigt, dass das Modernisierungsgesetz praxisnah unseren Mittelstand stärken wird. Der Mittelstand ist unser wichtigster Wirtschaftsmotor, und den müssen wir mit diesen Regelungen natürlich entlasten. Es wurde auch schon angesprochen: Das Baurecht wird entschlackt. Zukünftig müssen Antennen, Windenergieanlagen, ebenerdige Terrassen, Wärmepumpen, Einhausungen und Anlagen ohne gebäudegleiche Wirkung keine baurechtlichen Abstandsflächen mehr einhalten. Auch das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Im Übrigen gibt es eine Lockerung der Abstandsregeln auch im Wohnungsbau. Da wollen wir aber trotz dieser Aufweichung betonen, dass wir Stadtteile mit Garten, sogenannte Gartenstädte, von dieser Regelung ausnehmen wollen. Diese Stadtteile verdienen aus ökologischen Gründen einen besonderen Schutz. Das Bauverfahren wird weiter beschleunigt. Die Baubehörde hat künftig nur noch drei Wochen Zeit, die Vollständigkeit des Bauantrags zu prüfen und Fehlendes zu monieren. Der Bauantrag ist nicht mehr bei der Gemeinde, sondern bei der unteren Baubehörde, meistens im Landratsamt, einzureichen. Das erspart Zeit für die Weiterleitung und letztlich auch zusätzliche Kosten. Die dreimonatige Fiktionsfrist, die wir haben, nachdem der Bauantrag als genehmigt gilt, wenn er nicht zuvor abgelehnt wurde, läuft künftig nahezu zeitgleich mit der zweimonatigen Frist, in der die Gemeinde über ihr Einvernehmen zu entscheiden hat. Abweichungen von baurechtlichen Vorschriften können in sogenannten Abweichungsverfahren genehmigt werden. Bisher waren dabei allein baurechtliche und nachbarrechtliche Fragen abzuwägen. Künftig soll auch das überragende öffentliche Interesse an erneuerbaren Energien einbezogen werden können. Das ist aus meiner Sicht ein sehr wichtiger Punkt. Das stärkt nämlich den Ausbau der erneuerbaren Energien und ermöglicht es Bauherren, diese Anlagen leichter einzurichten. Damit wären wir beim Imissionsschutzrecht. Natürlich wollen wir Windkraftanlagen fördern bzw. Blockaden etwas einschränken. Für Windkraft mit sechs oder mehr Windkraftanlagen wird künftig die jeweils zuständige Regierung als Genehmigungsbehörde bestimmt. Ab sechs Windkraftanlagen ist eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gesetzlich erforderlich; aber materielles Recht und die Verfahrenszuständigkeit werden parallel gewährt. Es wurde auch schon angesprochen: Das öffentliche Dienstrecht wird überarbeitet. Wir wünschen uns natürlich gesetzestreue Staatsdiener. In den durch Recht und Gesetz gezogenen Grenzen wünschen wir uns aber natürlich gleichzeitig, dass sie entscheidungsfreudig sind und lösungsorientiert arbeiten. Die gegebenen Beurteilungs- und Ermessensspielräume sollen zu positiven Erledigungen zugunsten unserer Bürgerinnen und Bürger genutzt werden. Um diesen Beamtentyp zu fördern, werden im Beurteilungswesen drei neue Beurteilungskriterien eingeführt: lösungsorientierte Vorgehensweise, pragmatische Arbeitsweise, und drittens Ausschöpfung bestehender Beurteilungs- und Ermessensspielräume. Beamte, die sich so verhalten, sollen keine Angst haben müssen, wenn sie Entscheidungen treffen, und auch einmal Entscheidungen mit Mut treffen. Ich komme noch kurz zur Landwirtschaft. Ich habe schon angesprochen: Das Landpachtverkehrsgesetz wird für Bayern komplett und ersatzlos aufgehoben. Ein ganzes Gesetz wird gestrichen. Da entfällt ein komplettes Verfahren. Auch in der Forstwirtschaft haben wir Lockerungen eingebaut. Im Körperschaftswald soll künftig bis 25 Hektar auf Forstwirtschaftspläne verzichtet werden können. Zuvor waren es 5 Hektar. Dann wurde auch schon die Fischwirtschaft und die Fischerei angesprochen. Auch da haben wir Erleichterungen eingeführt. Zum Beispiel bleibt künftig der Fischereischein lebenslang gültig, unabhängig von der Entrichtung der Fischereiabgabe. Das sind alles Lockerungen, die mit diesem Gesetzespaket erreicht werden. Meine Damen und Herren, das waren nicht die ersten Maßnahmen und werden nicht die letzten Maßnahmen zur Entschlackung der Bürokratie in Bayern gewesen sein. Wir können es, wir machen es, wir tun es, –
