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Benjamin Nolte

AfD 24.10.2024 Sitzungen 19/31

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kollegen! "Paragrafensalat", so kommentierte mein Fraktionskollege Markus Striedl das Erste Modernisierungsgesetz Bayern, als wir dieses vor wenigen Wochen hier im Plenum behandelt haben. Heute debattieren wir also über das Zweite Modernisierungsgesetz Bayern. Wieder steht auf dem Speiseplan Paragrafensalat. Folgende Rechtsnormen sollen durch dieses Modernisierungsgesetz geändert werden: Das Leistungslaufbahngesetz, das Bayerische Disziplinargesetz, das Bayerische Immissionsschutzgesetz, die Bayerische Bauordnung, das Bayerische Abgrabungsgesetz, das Bayerische Statistikgesetz, (Johannes Becher (GRÜNE): Er liest das Inhaltsverzeichnis vor! So vergeht die Redezeit!) das Gesetz über die Zuständigkeit zum Vollzug wirtschaftsrechtlicher Vorschriften, insoweit insbesondere zum Vergaberecht, das Bayerische Agrarstrukturgesetz, das Bayerische Waldgesetz, das Bayerische Fischereigesetz (Thomas Huber (CSU): Das ist ein Inhaltsverzeichnis, nicht Inhalt!) sowie die Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes. – Geduld, lieber Kollege, es wird schon noch interessanter. (Michael Hofmann (CSU): Das glaube ich nicht! Das wird vor allem verheerender!) – Das liegt an Ihrem Antrag, nicht an mir. Diesmal lohnt es sich allerdings, ein wenig im Paragrafensalat herumzustochern; denn da findet man einiges, was diesen Salat ungenießbar macht. Die Änderung des Leistungslaufbahngesetzes soll Beamte ermutigen, pragmatisch und lösungsorientiert zu handeln, ohne dafür berufliche Nachteile befürchten zu müssen. Die Entscheidungsfreude soll also als positives Beurteilungskriterium etabliert werden. Das Bayerische Disziplinargesetz soll so etwas wie mildernde Umstände beinhalten, wenn Beamte aus lösungsorientierter Haltung handeln. (Zuruf von den GRÜNEN: Ist doch gut!) Liebe Kollegen, das klingt erst mal nicht schlecht. Grundsätzlich ist es ja zu begrüßen, wenn die Verwaltung nicht aus behördlicher Borniertheit heraus unseren Bürgern das Leben unnötig schwermacht. Jedoch wird hier Raum für Willkür geschaffen. Wer bestimmt denn, ob eine Entscheidung pragmatisch und lösungsorientiert ist? Es ist niemandem geholfen, wenn die Bürger statt unter der Trägheit der Behörden künftig noch mehr als ohnehin schon unter der Willkür der Behörden leiden. (Zuruf von den GRÜNEN) Was passiert, wenn man wild gewordene Beamte auf die Bevölkerung loslässt? (Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Es ist unglaublich, was für ein Bild Sie von unseren Beamten haben!) Das haben wir alle während der Corona-Diktatur erfahren dürfen. Hier haben die Behörden aus Sicht der Staatsregierung wahrscheinlich auch pragmatisch und lösungsorientiert gehandelt. (Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Sie beleidigen die bayerischen Beamten, Herr Kollege!) Solange es Leute gibt, die nur nach dem nächsten Vorwand suchen, unsere Grundrechte außer Kraft zu setzen, dürfen wir keinen weiteren Raum für Willkür schaffen. (Beifall bei der AfD) Und es wird nicht besser. Bei den Änderungen des Immissionsschutzgesetzes und der Bayerischen Bauordnung geht es in erster Linie darum, den Bau von Windrädern zu erleichtern. Das Modernisierungsgesetz soll also an dieser Stelle nicht, wie behauptet, das Leben der Bürger in Bayern vereinfachen. Es soll es den links-grünen Ideologen und Klimakommunisten vereinfachen, unsere schöne bayerische Landschaft mit ihrem hässlichen Sondermüll zu verschandeln. (Beifall bei der AfD – Widerspruch bei den GRÜNEN und der SPD) Also ein erneuter Kniefall der Staatsregierung vor dem Klimawahn. Doch nicht nur unsere Landschaft ist betroffen. Durch eine Lockerung bei den Abstandsflächen soll es ermöglicht werden, diese Ungetüme noch näher an unseren Städten und Dörfern zu errichten. Ob das das Leben unserer Bürger vereinfacht, darf bezweifelt werden. Für die Genehmigung dieser Verschandelungsanlagen soll ab einer gewissen Größe übrigens nicht mehr die kommunale Ebene, sondern die jeweilige Regierung zuständig sein. Das hat für die Staatsregierung den Vorteil, dass keine widerborstigen Gemeinden mehr ihre links-grünen Lieblingsprojekte verhindern können. (Johannes Becher (GRÜNE): Die Gemeinden waren vorher auch nicht zuständig! Sie haben keine Ahnung!) Nebeneffekt dieser Kompetenzverlagerung: Bürgerbegehren werden erschwert oder gar unmöglich gemacht. Widerspenstige Bürger haben es auf jeden Fall deutlich schwerer, sich zu wehren, wenn sie diesen Schrott nicht vor ihrer eigenen Haustür haben wollen. (Beifall bei der AfD) Das ist kein Bürokratieabbau, liebe Kollegen: Das ist Demokratieabbau, und der ist mit uns nicht zu machen. (Beifall bei der AfD – Anna Rasehorn (SPD): Ihr seid der Demokratieabbau!) Wie eingangs erwähnt: Der Gesetzentwurf betrifft eine ganze Reihe von Gesetzen und Verordnungen. Leider reicht meine Redezeit jetzt nicht aus, (Gülseren Demirel (GRÜNE): Gott sei Dank! – Weitere Zurufe) um auf alle Details einzugehen. Aber die Änderung des Vergabegesetzes wollen wir uns kurz anschauen: Die Wertgrenze für die Vergabe öffentlicher Aufträge soll erhöht werden. Die Auftragsvergabe unterhalb des EU-Schwellenwerts soll vereinfacht werden. Ziel soll es sein, Beschaffungsprozesse zu beschleunigen. – So kann man es natürlich auch nennen. (Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): So ist es, Herr Kollege!) Aber es gibt nicht ohne Grund Vorschriften zu Vergaben und Ausschreibungen. Durch diese Vorschriften sollen nämlich Mauscheleien und Korruption verhindert werden. Wir haben in einer der letzten Sitzungen gelernt, dass es Mauscheleien und Korruption hier im CSU-regierten Bayern selbstverständlich ohnehin nicht gibt.

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