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Peter Wachler

CSU 24.10.2024 Sitzungen 19/31

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss mich schon wundern: der Niedergang des Postwesens? – Wir reden doch hier über digitale Dinge. Kommen wir doch wieder auf das Eigentliche zurück, (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN und der SPD) nämlich darauf, was dieser Gesetzentwurf mit sich bringt, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen. Ich weiß: Sie kommen jetzt gerade alle von der Mittagspause; es ist 14:00 Uhr. Ein herzliches Grüß Gott auch nach oben. Schön, dass Sie alle da sind. Wir wenden uns jetzt aber diesem ganz, ganz spannenden Thema zu, nämlich der Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Wir alle wissen, wie wichtig es ist, den Verwaltungsapparat so zu gestalten, dass er effizient und bürgernah funktioniert. Genau darum geht es bei dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes – zugegeben ein etwas sperriger Begriff. Lassen Sie uns trotzdem gemeinsam einen Blick darauf werfen, was dieser Gesetzentwurf wirklich bedeutet und welche Chancen er auch für Bayern eröffnet. Der erste große Punkt betrifft die Vereinfachung und Digitalisierung von Verwaltungsverfahren. Viele von uns erinnern sich an die Herausforderungen der COVID-19-Pandemie, als plötzlich von heute auf morgen vieles digital abgewickelt werden musste. Diese Zeit hat uns wirklich gezeigt, dass digitale Lösungen nicht nur möglich, sondern oft sogar besser und auch deutlich effizienter sind. Mit dem Planungssicherstellungsgesetz, das damals als Bundesgesetz im Mai 2020 eingeführt wurde, konnten wir die digitalen Beteiligungsformate etablieren, die sich in der Praxis wunderbar bewährt haben. Ich komme aus der Verwaltungspraxis. Das zeigen auch Gespräche mit ehemaligen Kolleginnen und Kollegen. Unser Gesetzentwurf sieht nun vor, diese erfolgreichen Instrumente dauerhaft in unser Landesrecht zu implementieren. Das bedeutet, dass Bekanntmachungen, Dokumentenauslegungen und Erörterungen mit der Öffentlichkeit in Zukunft verstärkt digital stattfinden können. Damit erreichen wir nicht nur eine schnellere Bearbeitung, sondern auch eine größere Transparenz und Bürgernähe. Ein weiterer wichtiger Punkt ist der sogenannte Schriftformersatz. Der Bund hat bereits den Weg dafür geebnet, um Erklärungen gegenüber Behörden einfacher und auch digitaler zu gestalten. So soll in Bayern künftig die Verwendung besonderer elektronischer Postfächer und qualifizierter elektronischer Siegel im Verwaltungsverfahrensrecht noch viel stärker und intensiver genutzt werden. Stellen Sie sich vor, wie viel Zeit und Aufwand wir einsparen, wenn Bürgerinnen und Bürger, aber auch Unternehmen und Verwaltungen ihre Anträge und Dokumente nicht mehr aufwendig drucken und postalisch versenden müssen. Die Möglichkeit, digitale Verfahren sicher und rechtsgültig zu nutzen, bringt uns einen großen Schritt weiter in Richtung einer modernen, papierlosen und auch digitalisierten Verwaltung. Ein weiterer zentraler Aspekt des Gesetzentwurfs ist die Anpassung der Wertgrenzen für Amtshilfeaufwendungen. Bisher lag diese Grenze in Bayern bei 25 Euro, was bei vielen Verfahren ganz unnötige Bürokratie verursacht hat. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir versuchen doch wirklich, an allen Ecken Bürokratie einzusparen und das Leben zu vereinfachen, gerade für die Verwaltungen. Wir passen uns nun den Regelungen des Bundes und der meisten anderen Länder an, indem wir die Wertgrenze auf 35 Euro anheben. Das mag jetzt vielleicht für Sie nicht unbedingt eine direkte Relevanz haben. Seien Sie jedoch sicher: Es ist ein kleiner Schritt, der in der Summe bedeutet, dass es eine deutliche Entlastung für Behörden und damit letztendlich auch für Sie, die Bürgerinnen und Bürger, gibt. Das ist etwas, das wir erreichen wollen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Was wäre eine Verwaltungsreform ohne die frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit? – Unsere Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht, dass ihre Anliegen in Planungs- und Genehmigungsverfahren auch berücksichtigt werden. Die Leute wollen mitsprechen und sich beteiligen. Deswegen muss man ihnen diesen Weg dafür auch rechtlich ebnen. Der Gesetzentwurf trägt dieser Erwartung Rechnung, indem er die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung stärkt. Künftig sollen die Ergebnisse dieser Beteiligung digital dokumentiert und auch maschinenlesbar gemacht werden. Das klingt vielleicht technisch oder auch wieder etwas sperrig, aber es hat in der Praxis draußen und in der Verwaltung eine ganz große Bedeutung. Es ermöglicht eine schnelle und effektive Weiterverwendung der Ergebnisse im weiteren Verfahren, was die Entscheidungsfindung beschleunigt und eine bessere Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger auch in Zukunft gewährleistet. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht aber nicht nur um die digitalen Verfahren, auch der Bürokratieabbau steht im Fokus. Die geplanten Änderungen im Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz tragen dazu bei, die Verwaltungsvollstreckung zu vereinfachen und unnötigen Papieraufwand deutlich zu reduzieren. Beispielsweise soll die Zustellung eines sogenannten Ausstandsverzeichnisses bei der Zwangsvollstreckung oder der Verwaltungsvollstreckung nicht mehr erforderlich sein, wenn dem Schuldner der zugrunde liegende Bescheid bereits zugestellt wurde. Diese Maßnahmen mögen vielleicht unscheinbar wirken, doch sie machen in der Summe wirklich einen ganz großen Unterschied im Alltag unserer Behörden. Lassen Sie mich deshalb abschließend betonen, dass es bei diesem Gesetzentwurf um nichts weniger geht als die Zukunftsfähigkeit einer modernen Verwaltung. Wir schaffen damit die Grundlagen für eine moderne, digitale, aber auch für eine bürgernahe Verwaltung in Bayern. Wir setzen auf Effizienz, auf Transparenz und auf Bürgerfreundlichkeit für ein Bayern, das auch in Zukunft Vorreiter bei der Verwaltungsmodernisierung bleibt. Ich bitte Sie deshalb um Ihre Zustimmung und die Unterstützung für diesen Gesetzentwurf. Lassen Sie uns gemeinsam die Weichen für eine zukunftsorientierte Verwaltung stellen, die den Menschen draußen dient. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das sollte immer unser Ziel sein. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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