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Judith Gerlach

24.10.2024 Sitzungen 19/31

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir leben in wirklich herausfordernden Zeiten. Manche sagen, wir lebten in einer Art Dauerkrisenmodus. Eine Krise jagt die nächste: Corona, Kriege und Klima. Es ist kein Wunder, dass viele Menschen Angst haben und sich Sorgen machen. Das verstehe ich sehr gut, und das nehme ich sehr ernst. Wir können diese globalen Herausforderungen auch nicht einfach aus der Welt schaffen, schon gar nicht von heute auf morgen. Wir sind aber auch nicht zu Resignation oder Untätigkeit verdammt. Wir haben Gestaltungsmöglichkeiten vor Ort; und die gilt es – immer – zu nutzen. Als Politikerin und bayerische Staatsministerin sehe ich es als meine Aufgabe an, Menschen Mut zu machen und meinen Teil dazu beizutragen, dass sich die Dinge in unserem Land zum Besseren verändern. Ganz konkret gilt das für den Bereich, für den ich Verantwortung trage, nämlich Gesundheit, Pflege und Prävention. Wir alle wissen um die enormen Herausforderungen in unserem Gesundheitswesen. Die Medien sind voll davon. In einem Sektor ist die Lage besonders drängend, nämlich bei den Krankenhäusern. Ich glaube, wir alle sind uns einig, dass wir hier eine Reform brauchen. Dabei geht es um viel Geld, es geht um Strukturen, und es geht um Arbeitsplätze. Vor allem aber geht es um Menschen. Stellen Sie sich vor, Ihr Sohn bricht sich beim Fußball das Bein, die Oma braucht eine neue Hüfte, oder der Vater hat einen Schlaganfall. Egal, ob es sich um einen entzündeten Blinddarm oder um einen schweren Verkehrsunfall handelt: Es geht immer um Menschen. Es geht um Einzelschicksale. Mit jedem dieser Menschen sind Angehörige und Freunde verbunden. Diese Menschen brauchen entweder eine Spezialklinik oder ein Krankenhaus für die Grundversorgung. Das erfordert eine differenzierte Krankenhauslandschaft und eine verlässliche Versorgung in der Fläche. Das müssen wir sicherstellen. Wir sind das den Menschen in unserem Land schuldig. Liebe Kolleginnen und Kollegen, hier müssen und hier können wir etwas gestalten. Der Freistaat Bayern hat die Krankenhausträger bei dieser anspruchsvollen Aufgabe schon immer aktiv begleitet und aktiv unterstützt. Seit Jahren gibt es eine kooperative und zielorientierte Krankenhausplanung. Falls Sie nicht wissen, wo dieser Krankenhausplan zu finden ist: Er umfasst 300 Seiten, wird jährlich fortgeschrieben und ist ganz transparent und öffentlich im Internet einzusehen. Wir befinden uns aber in einer Umbruchsituation. Die Rahmenbedingungen haben sich erheblich geändert. Deshalb müssen wir unsere Unterstützung im Schulterschluss mit den weiteren Akteuren des Gesundheitswesens anpassen und intensivieren. Wir warten dabei nicht auf eine Reform aus Berlin, sondern haben die erforderlichen Schritte längst eingeleitet. Genau darum geht es heute. Ich möchte Ihnen aufzeigen, was wir bereits getan haben und wie wir die nächsten Herausforderungen angehen wollen. Warum ist mir das so wichtig? – Bayern ist ein Land, in dem es sich gut leben lässt. Das gilt für alle Regionen. Dazu gehört auch eine flächendeckende und qualitativ hochwertige medizinische Versorgung. Spreche ich allerdings mit den Menschen in den ländlichen Gebieten, höre ich oft: Jetzt hat der Bäcker dichtgemacht. Der nächste ist der Metzger. Der Bus fährt nur noch dreimal am Tag. – Wenn jetzt auch noch das Krankenhaus schließt, besteht die Gefahr, dass sich diese Menschen abgehängt, vergessen und benachteiligt fühlen. Das dürfen wir nicht zulassen. Wir müssen dafür sorgen, dass Bayern für die Menschen in allen Regionen lebenswert bleibt. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Wenn die Menschen das Gefühl haben, dass ihre Ängste und Bedürfnisse nicht gesehen werden, dass niemand etwas dafür tut, dass es ihnen bessergeht, sind sie für Parolen empfänglicher, die ihnen einfache Lösungen für komplexe Probleme suggerieren. Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Gefahr sehe nicht nur ich. Deshalb ist es wichtig, entschlossen zu handeln. Genau das tun wir in Bayern. Es geht darum, den Wandel gemeinsam, klug und mutig zu gestalten. Ich bin zuversichtlich, dass uns das gelingen wird. Bayern ist gut gerüstet, um die drängenden Probleme zu bewältigen und die Gesundheitsversorgung für die bayerischen Bürgerinnen und Bürger auf hohem Niveau zu sichern. Das gilt auch für die Krankenhausversorgung. Essenziell dafür sind leistungsfähige und gut erreichbare Krankenhäuser für alle. Diese haben wir. Von wohnortnaher Grundversorgung bis hin zu hoch spezialisierter Spitzenmedizin verfügt Bayern über eine hervorragende Krankenhauslandschaft, sowohl in der Fläche als auch in den Ballungsräumen. Darauf können wir alle gemeinsam stolz sein. Ich sage bewusst "gemeinsam"; denn daran sind unzählige Menschen in diesem Land beteiligt. Ich möchte deshalb von Herzen allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den verschiedenen Einrichtungen danken, die sich für die Gesundheitsversorgung in Bayern einsetzen. (Allgemeiner Beifall) Ihr täglicher Dienst für die Menschen in Not, die Hilfe brauchen, ist unendlich wertvoll und verdient unseren allergrößten Respekt. Noch einmal ganz herzlichen Dank! Nicht zuletzt hat die erfolgreiche Bewältigung der Corona-Pandemie gezeigt, dass wir gemeinsam in der Lage sind, auch große und bedrohliche Herausforderungen zu meistern. Das macht Mut. Nun stehen wir vor weiteren anspruchsvollen Herausforderungen bei der Gesundheitsversorgung, nämlich der Reform der Krankenhausstrukturen. Warum? – Seit geraumer Zeit befindet sich die gesamtdeutsche, aber auch die bayerische Krankenhauslandschaft in einem Prozess der Umstrukturierung. Das hat viele Gründe. So werden zum Bespiel immer mehr Behandlungen ambulant durchgeführt. Bei stationären Behandlungen bleiben die Menschen immer kürzer im Krankenhaus. Es wird aber auch immer schwieriger, Menschen für die Arbeit im Gesundheitsbereich zu begeistern und sie dort zu halten, egal, ob es sich um qualifiziertes ärztliches, pflegerisches oder anderes Personal handelt, und egal, ob im stationären oder niedergelassenen Sektor. Diese veränderten und sich weiter verändernden Rahmenbedingungen werden durch die Krankenhausvergütungsreform verstärkt. Dadurch sind bei uns weitere Anpassungen unumgänglich. Die damit verbundenen Aufgaben und Herausforderungen sind vielfältig. Alle beteiligten Akteure stehen hier in der Verantwortung. Deshalb ist es enorm wichtig, dass alle Verantwortlichen an einem Strang ziehen. Gemeinsam an einem Strang zu ziehen, heißt für mich aber auch: Jeder Beteiligte muss seinen Beitrag leisten und seine Hausaufgaben machen. Erlauben Sie mir deshalb ein paar klarstellende Sätze zu dieser Aufgabenverteilung: Der Bund ist vor allem für die Regelung der Betriebskostenfinanzierung der Krankenhäuser verantwortlich. Das Land ist für die Finanzierung der Krankenhausinvestitionen und für die Krankenhausplanung zuständig. Die Kommunen, also die Landkreise und die kreisfreien Städte, haben die sogenannte Sicherstellungspflicht für die stationäre Versorgung ihrer Bewohnerinnen und Bewohner. Was heißt Krankenhausplanung in diesem komplexen Zusammenwirken konkret? – Der Freistaat Bayern betreibt, abgesehen von den Universitätskliniken, keine Krankenhäuser. Kommunale, freigemeinnützige und private Krankenhäuser sind auch keine nachgelagerten Behörden des Freistaats, sondern eigenverantwortlich agierende und wirtschaftende Unternehmen. Der Freistaat kann also weder anordnen, wo welche Krankenhäuser stehen müssen, noch, welche Krankenhausleistungen die Häuser jeweils anbieten müssen. Die Staatsregierung kann auch keinen Träger zwingen, eine unwirtschaftliche Station zu schließen oder auch weiterzuführen. Ich sage das deshalb so deutlich, weil stellenweise so getan wird, als könnte der Freistaat das, als wäre es gar seine Pflicht. Es bleibt dabei, der Freistaat darf und kann nur im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten tätig werden. Für die Sicherstellung der benötigten Krankenhausversorgung sind die kreisfreien Städte und Landkreise zuständig und nicht der Freistaat. Aber die Staatsregierung unterstützt die Kommunen und die Krankenhäuser im Rahmen des rechtlich Möglichen aktiv bei sämtlichen Zukunftsfragen und bei den Umstrukturierungsmaßnahmen. Gemeinsam, kooperativ und vor allem im engen Schulterschluss sorgen wir dafür, dass die qualitativ hochwertige und flächendeckende stationäre Versorgung in Bayern auch zukünftig gewährleistet wird. Dafür steht die Staatsregierung im Rahmen ihrer oben beschriebenen Verantwortlichkeit. Die Wahrnehmung ihrer Verantwortung erwarte ich aber selbstverständlich auch von den Kommunen. Hier sind wir in einem ständigen, in einem vertrauensvollen Dialog mit den Beteiligten, für den ich mich ausdrücklich bei den kommunalen Spitzenverbänden, bei den Landrätinnen und Landräten und den Oberbürgermeistern bedanke, mit denen ich in den letzten Monaten wirklich in sehr regem, teilweise täglichem Kontakt gestanden bin, um vor Ort passgenaue, sinnvolle Lösungen für die Zukunft zu finden. Viele Landkreise haben sich bereits vor einiger Zeit auf den Weg gemacht und Maßnahmen ergriffen, um die Versorgung in ihrer Region anzupassen und zukunftsfest auszugestalten. Das betrifft Regionen quer durch ganz Bayern, zum Beispiel den Landkreis Neu-Ulm und den Landkreis Freyung-Grafenau oder die Landkreise Mühldorf und Altötting, die landkreisübergreifend gemeinsame Konzepte entwickeln. In teils durchaus schmerzhaften Prozessen haben die Kommunen nach einer gründlichen Analyse entschieden, Doppel- oder sogar Dreifachvorhaltungen derselben stationären Angebote an mehreren Standorten innerhalb eines Landkreises abzubauen. Das bedeutet konkret die Konzentrierung an einem Standort und dadurch auch, dass dieser Standort dauerhaft gestärkt und in der Versorgungsqualität zum Teil sogar weiter aufgewertet wird. An manchen Standorten wurden die stationären Leistungen bedarfsgerecht reduziert, oft aber bei gleichzeitigem Aufbau der ambulanten Notfallversorgung. Vor allem, wenn sich Klinikträger zu größeren Verbünden zusammengeschlossen haben, ist es gelungen, solche Abstimmungen landkreisübergreifend und über mehrere Kommunen hinweg vorzunehmen. Besonders konsequent ist diesen Weg der Konzentration zum Beispiel der Landkreis Main-Spessart gegangen. In einem konstruktiven Dialog wurde entschieden, die stationäre Versorgung für die Region von ehemals drei Standorten in einem zentralen Neubau in Lohr zu konzentrieren. Hierdurch werden nicht nur unwirtschaftliche Mehrfachvorhaltungen und bestehende Überkapazitäten abgebaut, sondern wird auch die medizinische Qualität der Versorgung durch eine stärkere Profilbildung verbessert. Der Freistaat unterstützt diesen Weg weitreichend mit der Investitionskostenförderung. Auch in vielen weiteren Regionen machen sich die Kommunen und die Krankenhäuser Gedanken, wie sie die Versorgung durch partnerschaftliche Leistungsabsprachen und Synergieeffekte weiter verbessern können, und das eben nicht erst seit Bekanntwerden der Berliner Reformpläne. Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir den bisherigen Weg auch unter geänderten Rahmenbedingungen gemeinsam mit Erfolg weiter beschreiten werden. Konkret: Wir intensivieren die Abstimmung zwischen den Krankenhäusern und dem Gesundheitsministerium, zum Beispiel wenn es um neue Versorgungsangebote geht. Keine Frage, die vielfältigen Fragestellungen und Probleme werden allen Beteiligten noch mehr Aktivität abverlangen als bisher. Das ist auch eine Chance, eine Chance für bessere, für effizientere Strukturen, die modern und leistungsfähig für die Zukunft aufgestellt sind. Mir ist deshalb nicht nur die kooperative, die partnerschaftliche Gestaltung der Krankenhausversorgung gemeinsam mit den Kommunen wichtig, sondern vor allem auch die Abstimmung mit den anderen Stakeholdern des Gesundheitswesens, den Menschen, die Tag für Tag in unserem Gesundheitswesen arbeiten. Ich kann Ihnen versichern, der Freistaat Bayern stellt sich seiner Verantwortung, und zwar in Kooperation und nicht in Konfrontation mit den anderen Beteiligten. Das unterscheidet uns vom Bund. Wir machen keine Topdown-Vorgaben im Blindflug, sondern wir setzen auf Lösungen, die gemeinsam in der Region erarbeitet werden. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Wir warten auch nicht auf Lösungen aus Berlin, sondern wir handeln selbst. Wir unterstützen und begleiten die Krankenhäuser bei diesem Prozess der Umstrukturierung, und zwar schon seit Monaten. Diese Unterstützung möchte ich noch mal ausweiten und Strukturen und Leitlinien geben, um mehr Klarheit in diesen Prozess zu bringen. Der Freistaat wird die Krankenhäuser als starker Partner politisch flankieren. Was heißt das konkret? – Mir ist es wichtig, den Anpassungsprozess aktiv zu begleiten. Deswegen habe ich dem bayerischen Kabinett ein Maßnahmenprogramm vorgestellt, und der Sieben-Punkte-Plan wurde von der Bayerischen Staatsregierung beschlossen. Er unterstützt die Verantwortlichen vor Ort bei anstehenden Überlegungen zur Anpassung der gegenwärtigen Krankenhausstrukturen, und zwar mit belastbaren Informationen, mit Leitplanken der künftig vorzuhaltenden Angebote und mit der Finanzierung von externen Gutachten. Wenn es zur Umstrukturierung kommt, leisten wir politische Rückendeckung für die Verantwortlichen und entlasten sie von Rückforderungen geleisteter Fördermittel. Ich möchte Ihnen die wesentlichen Inhalte kurz etwas näher skizzieren: Erstens. Wir stellen eine bayernweite Datenlage zu den voraussichtlich künftigen Leistungsangeboten der einzelnen Krankenhäuser zur Verfügung. Grundlage aller Umstrukturierungen müssen standortbezogene, bedarfsgerechte Erwägungen sein. Wir wollen den Verantwortlichen vor Ort eine tragfähige, eine einheitliche bayernweite Basis für ihre Überlegungen zur Verfügung stellen. Deshalb haben wir das aktuelle und das künftige medizinische Angebot aller Krankenhäuser und die damit einhergehende Notfallversorgung untersucht. Wir sorgen so für Klarheit über das, was in den Krankenhäusern künftig angeboten werden kann. Das erleichtert den Trägern die Vorbereitung auf die anstehenden Veränderungen, und es ermöglicht vor allem Neuausrichtungen. Zweitens. Ein bayernweites Gutachten prognostiziert die künftigen Patientenzahlen. Wir müssen jetzt für langfristige, für zukunftsfähige, für zukunftsfeste Strukturen sorgen. Die Krankenhäuser müssen sich auf das zu erwartende Patientenaufkommen einstellen können. Dabei berücksichtigen wir zum Beispiel die Bevölkerungsentwicklung, aber auch den Trend hin zu immer mehr ambulanter Versorgung und Behandlung. Es geht mir darum, dass die weiteren Überlegungen eine einheitliche Basis für die Träger und für ihre weitere Vorgehensweise vor Ort schaffen. Das Gutachten soll den voraussichtlichen Versorgungsbedarf bis zum Jahr 2035 prognostizieren; denn wir dürfen nicht nur an morgen denken, sondern müssen größer, weiter und umfassender planen. Drittens. Wir haben Leitplanken identifiziert für die künftig vorzuhaltenden Leistungsangebote in besonders wichtigen medizinischen Bereichen. Krankenhausträger und kommunale Entscheidungsgremien erhalten damit ganz klare Hinweise für ihre Überlegungen. Wir stellen eine bayernweite Matrix zur Verfügung, damit die Träger nach einheitlichen und in allen Landesteilen geltenden Grundsätzen entscheiden können, wo welche Leistungsangebote notwendig sind. Damit geben wir keineswegs im Detail vor, welches Leistungsangebot in der jeweiligen Region vorzuhalten ist. Es geht uns nicht um die planbaren Leistungen, um die elektiven Leistungen, bei denen es den Patienten auch zumutbar ist, weitere Wege bis zum nächsten Angebot in Kauf zu nehmen. Niemanden stört es, ein paar Minuten länger zu fahren, um zu einer geplanten Hüft-OP zu kommen. Aber es geht um zumutbare Erreichbarkeiten bei besonders versorgungsrelevanten Angeboten, die in jedem Fall vorzuhalten sind. Das betrifft die pädiatrischen Angebote, also die Kinder- und Jugendmedizin, die Geburtshilfe und die Notfallversorgung. Gerade wenn es um die Versorgung bei lebensbedrohlichen Erkrankungen geht, also bei Tracerdiagnosen wie zum Beispiel Herzinfarkt, Schlaganfall oder Polytrauma, dürfen wir keine Abstriche machen. Unsere Leitplanken geben bayernweit einen flächendeckenden Rahmen, wo solche Versorgungsstrukturen weiterhin notwendig sind. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) In diesem Zusammenhang haben wir auch vor, den Einsatz von Rettungsmitteln an die geänderten Anforderungen anzupassen. Hier stimmen wir uns eng mit dem Innenministerium ab, um Maßnahmen zu optimieren. An dieser Stelle geht mein herzlicher Dank an Staatsminister Herrmann, mit dem ich da im vertrauensvollen Dialog stehe und der uns im Rahmen seiner Zuständigkeit im Rettungswesen eng unterstützt. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Viertens: die Finanzierung regionaler Struktur- oder Umsetzungsgutachten. Zur Flankierung des Umstrukturierungsprozesses stellt der Freistaat Bayern erhebliche zusätzliche Mittel zur Verfügung: insgesamt 100 Millionen Euro in den Jahren 2024 bis 2028. Um gezielt kleine Kliniken vor allem im ländlichen Raum zu unterstützen, finanziert das Gesundheitsministerium den Krankenhausträgern bereits jetzt Gutachten zur regional passenden Ausrichtung ihrer Versorgungsstrukturen. Im Rahmen der Gutachten werden nicht nur einzelne Häuser, sondern auch größere Regionen unter Einbeziehung der Universitätsklinika berücksichtigt, wenn es sinnvoll erscheint. Das bedeutet konkret: Wir versetzen die Träger in die Lage, sich die bestmögliche Basis für anstehende Umstrukturierungen in ihrer Region zu verschaffen. Das Förderprogramm wird bisher sehr gut angenommen. Zwölf Regionen machen schon von diesem Angebot zur Unterstützung ihrer Planungen Gebrauch. Es hat sich aber gezeigt, dass der Unterstützungsbedarf der Krankenhäuser überaus vielfältig ist. Wir werden das Förderprogramm deswegen gezielt weiterentwickeln, etwa auch mit Blick auf größere Kliniken, die eine maßgebliche Rolle bei der Versorgung des ländlichen Raumes übernehmen. Auch hierzu sind wir in sehr gutem Kontakt mit dem Bayerischen Städtetag, dem das sehr, sehr wichtig war, aber auch mit dem Bayerischen Landkreistag. Wir stimmen die Maßnahmen eng ab. Kommunikation und Kooperation mit den Beteiligten ist mir äußerst wichtig. Sie alle wissen: Je schwieriger die Situation ist, desto besser und klarer muss auch die Kommunikation sein. Deshalb wollen wir unser Förderprogramm auch in dieser Hinsicht ausweiten und regionale Konzepte zur Kommunikation und auch zur Mediation finanzieren. Lassen Sie mich die vier Punkte, weil sie mir so wichtig sind, zusammenfassen. Mit der bayernweiten Datengrundlage über künftige Leistungsangebote, die voraussichtlichen Patientenzahlen, die Leitplanken zur Grundversorgung und den regionalen Gutachten geben wir wirklich eine breite, eine fundierte Entscheidungsgrundlage für die Krankenhäuser vor Ort. Nutzt man diese Werkzeuge, wird sehr klar, wohin die Entwicklung der Krankenhauslandschaft regional gehen kann. Fünftens. Wir werden regionale Dialoge zur Krankenhausstruktur anstoßen und sie begleiten. Viele Krankenhausträger haben sich bereits auf den Weg gemacht und etwas verändert. Es gibt aber auch Fälle, in denen diese Umstrukturierungsdialoge noch nicht ausreichend stattgefunden haben. Das Gesundheitsministerium wird hier aktiv auf Krankenhäuser und kommunale Entscheidungsgremien zugehen und sie zum träger- und einrichtungsübergreifenden Austausch auffordern. Diese Regionalkonferenzen werden weiterhin freiwillig bleiben – das war den kommunalen Spitzenverbänden sehr wichtig –; wir möchten uns aber als verbindendes Element für die Beteiligten vor Ort in der Region anbieten. Dabei geht es um Versorgungsgespräche mit allen relevanten Playern vor Ort. Wir bieten aber auch an, diese Konferenzen zum Beispiel durch einen externen Moderator begleiten zu lassen, und finanzieren das auch von staatlicher Seite aus. Sechstens. Das alles geht nur gemeinsam. Deshalb geben wir den Verantwortlichen vor Ort politische Rückendeckung. Das war vor allem unserem Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder, der heute auf der Ministerpräsidentenkonferenz ist, ein sehr, sehr wichtiges Anliegen, das seine starke Unterstützung findet, weil er weiß, welche Bedeutung die Krankenhäuser für uns alle haben. Dies hat daher für ihn und ebenso für die Bayerische Staatsregierung top Priorität. Dafür möchte ich herzlich Danke sagen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Umstrukturierungen in einem so sensiblen Bereich wie der Krankenhausversorgung lösen bei den Menschen verständlicherweise häufig Unsicherheit und Sorge aus. Auch wenn eine Entscheidung durch Daten, durch Gutachten und selbstverständlich auch durch die fachliche Expertise des Gesundheitsministeriums unterstützt und eng begleitet wird, muss die Entscheidung letztlich der jeweilige Krankenhausträger treffen. Wir möchten den Entscheidungsträgern über die fachlich-inhaltliche Komponente hinaus in besonders gelagerten Fällen auch politische Rückendeckung geben. Auf Vorschlag der jeweiligen Kommune oder auch auf Vorschlag des Gesundheitsministeriums wird die Staatsregierung die Ergebnisse von Umstrukturierungsüberlegungen im Kabinett bestätigen, um die Verantwortlichen in ihrer getroffenen Entscheidung auf diese Weise auch politisch zu unterstützen. Meines Wissens gibt es so etwas noch nicht. Zugegebenermaßen ist das ungewöhnlich, aber besondere Situationen erfordern auch besondere Maßnahmen. Siebtens. Hier geht es darum, auf eine Rückforderung von Fördermitteln bei Nutzungsänderungen zu verzichten; denn Entscheidungen, wie sinnvolle Versorgungsstrukturen künftig aussehen sollen, dürfen nicht an vermeidbaren finanziellen Hindernissen scheitern. Deswegen prüft das Finanzministerium, ob und gegebenenfalls wie Krankenhausträger noch besser von der Rückforderung von Fördermitteln entlastet werden können. Hier geht mein Dank an Kollegen Staatsminister Füracker, mit dem ich in der Frage der notwendigen Flexibilität in diesen Bereichen sehr, sehr eng zusammenarbeite. Dabei geht es um Umstrukturierungen, bei denen früher geförderte Räume und Gebäude einer anderweitigen Nutzung zugeführt werden sollen. Bereits jetzt gibt es solche Fälle, in denen es keine Rückforderungen gibt, zum Beispiel bei sozialstaatlicher Zweckbestimmung im pflegerischen Bereich. Diese Möglichkeiten wollen wir noch erweitern, zum Beispiel bei einer Nachnutzung zu kommunalen Zwecken. Entsprechende Überlegungen werden in einem nächsten Schritt intensiv mit den kommunalen Spitzenverbänden erörtert. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin davon überzeugt, dass der Freistaat damit alles in seiner Macht Stehende tut, um eine zukunftssichere Krankenhausversorgung zu gewährleisten. Aber klar ist auch, dass wesentliche Rahmenbedingungen für die künftige Gestaltung der bayerischen Krankenhauslandschaft auf Bundesebene gesetzt werden. Das gilt zum einen für die Refinanzierung der Betriebskosten, das gilt zum anderen aber auch für die Frage, welche Leistungen die jeweilige Klinik zukünftig überhaupt noch anbieten kann. Dass es einer Reform des Gesundheitssystems, allen voran der stationären Strukturen bedarf, liegt auf der Hand. Dementsprechend verweigert sich Bayern diesem Reformbedarf auch nicht. Es geht um das Wie. Als bayerische Gesundheitsministerin sehe ich mich in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass die in Bayern gewachsenen stationären und auch hervorragend funktionierenden Strukturen nicht durch zentralistische Vorgaben aus Berlin gefährdet werden. In diesem Sinne hat Bayern auch unter meinem Vorgänger Klaus Holetschek von Beginn an immer konstruktiv und zugleich klar und fordernd an der Krankenhausvergütungsreform des Bundes mitgewirkt. Auch hier gilt: Die Reform kann nur im Schulterschluss aller Beteiligten gelingen. Da sehe ich sehr, sehr große Defizite. Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz, kurz KHVVG, bietet keine ausreichende Antwort auf den Reformbedarf und vor allem nicht auf die akuten Probleme der Krankenhäuser. Trotz seines doch sehr klangvollen Titels besteht die Gefahr, dass dieses Gesetz nicht zu einer Verbesserung, sondern vielmehr zu einer Verschlechterung der Krankenhausversorgung führen wird, und zwar nicht nur in Bayern. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Die "Bild am Sonntag" hat Bundesgesundheitsminister Lauterbach zuletzt auf der Titelseite mit den Worten zitiert: "[…] dass wir […] ein paar Hundert Krankenhäuser weniger haben […]. Das ist auch richtig so." – Ist das wirklich richtig so? Oder werden wir in zehn Jahren zurückblicken und es das Lauterbach‘sche Desaster nennen? Fakt ist: Der Bundesgesundheitsminister weiß überhaupt nicht, was seine Reform mit den Krankenhäusern machen wird, oder er tut es nach außen nicht kund. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Klaus Holetschek (CSU): Genauso ist es!) Er weiß es nicht oder tut es nach außen nicht kund. Er peilt über den Daumen einmal ein paar Hundert Krankenhäuser als Schwund an. Letzte Woche haben die Ampel-Bundestagsabgeordneten einem Reformgesetz zugestimmt, ohne auch nur im Geringsten zu wissen, wie sich diese Reform finanziell und tatsächlich auf die Krankenhäuser in ihrem Bundesland auswirken wird. Wie man in einem solchen Blindflug einer für uns strukturell so wichtigen Frage zustimmen kann, ist mir wirklich ein Rätsel. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Ebenso wurden zentrale Forderungen, und zwar nicht nur Bayerns, sondern aller 16 Bundesländer, bis zum heutigen Tag nicht aufgegriffen. Dabei geht es nicht nur darum, dass Bayern am Bund vorbei alles wie bisher machen darf. Das wäre auch völlig unsinnig, weil sich die Rahmenbedingungen geändert haben – und sie werden sich auch weiterhin ändern. Umstrukturierungen sind notwendig. Aber ein hoch komplexes System mit vielfältigen Vorgaben kann nicht funktionieren, wenn es kein ausgleichendes Korrektiv zur Vermeidung von Verwerfungen im Einzelfall gibt. Man kann nicht einfach von Berlin aus das Ganze mit Schema F über Deutschland legen und darauf hoffen, dass es schon passen wird. Was im Stadtstaat Hamburg vielleicht funktioniert, kann bei uns in Niederbayern schon wieder ganz anders aussehen. Wir können uns hier aber kein Prinzip Hoffnung leisten, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Zuruf des Abgeordneten Johannes Becher (GRÜNE)) Deshalb werden wir weiterhin darum kämpfen, dass die aus bayerischer Sicht zwingend notwendigen Änderungen und zwingend notwendigen Ausnahmen noch den Weg ins Bundesgesetz finden werden. Das bedeutet, dass wir uns im Bundesrat für die Anrufung des Vermittlungsausschusses einsetzen werden, um über diesen Weg noch zu Kompromissen mit dem Bund zu kommen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Selbstverständlich werden wir uns auch für den Fall rüsten, dass das Reformgesetz unverändert in Kraft tritt. Unsere Vorbereitungen für eine rechtssichere Umsetzung des Reformpakets sind bereits weit fortgeschritten. Dazu gehören auch die erforderlichen Verwaltungsstrukturen. So sind wir gerade dabei, am Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit mit zusätzlichem Personal ein eigenes Sachgebiet aufzubauen, um den immensen bürokratischen Aufwand administrativ überhaupt bewältigen zu können. Nicht nur in den Kliniken und beim Medizinischen Dienst, sondern auch in den Ländern schlägt die von Bundesgesundheitsminister Lauterbach behauptete Entbürokratisierung im KHVVG voll durch bzw. ins blanke Gegenteil um. Lassen Sie mich noch ein Wort zur Finanzierung der Krankenhäuser sagen. Wir alle wissen: Bei vielen Kliniken herrscht aktuell wirklich akute Finanznot. Die Krankenhausversorgung für die Menschen aufrechtzuerhalten, ist in vielen Regionen mit hohen Defiziten verbunden. Der Bund lässt die Krankenhäuser mit seinen Vorschlägen zur Krankenhausreform bei der Betriebskostenfinanzierung weiterhin im Regen stehen. In der Pflicht ist aber ganz klar der Bund, weil er dafür verantwortlich ist. Er hätte längst ein Soforthilfeprogramm für die Krankenhäuser vorlegen müssen, um drohende weitere Insolvenzen und den kalten Strukturwandel, dem wir gerade entgegensehen, zu verhindern. Daran ändert auch die vom Bund geplante Vorhaltefinanzierung nichts; denn auch die bringt den Kliniken kein frisches Geld. Sie ist letzten Endes weiterhin fallbezogen, und sie ist vor allem in der Gesamthöhe auf Landesebene gedeckelt. Das Gesetz zur Krankenhausreform bleibt auch in der finanziellen Frage weit hinter den erforderlichen Zusagen zurück. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Auch wenn der Bund uns nicht ausreichend Handlungsspielräume schafft, bleibt Bayern bestmöglich am Ball. Mit unserem Sieben-Punkte-Plan für die Krankenversorgung unterstützen und begleiten wir die Krankenhausträger dabei, passende Antworten auf die Herausforderungen der Zukunft zu finden. Mit dem Sonderförderprogramm in Höhe von 100 Millionen Euro, der regulären Krankenhausinvestitionskostenförderung, die wir um fast 25 % angehoben haben, und einem weitreichenden Verzicht auf die Rückforderungen ausgereichter Fördergelder nehmen wir unsere Finanzierungsverpflichtung vorbildlich wahr. Aber zur Wahrheit gehört auch Folgendes: Erstens. Wir können nur dort gestalten, wo der Bund uns auch zukünftig noch Spielräume lässt. Zweitens kann selbst die beste Krankenhausplanung das Defizit bei den Betriebskosten nicht verhindern; denn das entsteht einerseits durch steigende Kosten, andererseits durch gedeckelte Erlöse. Drittens kann der Freistaat Bayern nicht Ausfallbürge des Bundes sein und die Betriebskostendefizite der Krankenhäuser übernehmen. (Michael Hofmann (CSU): Richtig!) Das werde ich im Übrigen auch den bayerischen Bundestagsabgeordneten erklären, die am vergangenen Donnerstag im Bundestag für das KHVVG gestimmt haben und jetzt vom Freistaat passend in ihrem Stimmkreis Lösungen erwarten. Der Bund enttäuscht mit seinen Reformbestrebungen, aber nicht nur bei der Krankenhausversorgung, sondern ehrlicherweise in vielerlei Hinsicht. Ich denke etwa an die Finanzsituation der gesetzlichen Krankenkassen, die fehlenden notwendigen regionalen Handlungsspielräume bei der Notfallreform oder auch die längst überfällige generationengerechte Pflegereform, die immer noch fehlt. Wir haben also noch einiges vor uns. Beim Blick auf die bayerischen Krankenhäuser bin ich aber sehr zuversichtlich, dass wir die Herausforderungen meistern werden, wenn wir uns konstruktiv über die gemeinsamen Ziele austauschen, notwendige Gestaltungsspielräume aller Beteiligten schaffen und sie nutzen und jeder im Rahmen seiner Verantwortlichkeit das Erforderliche unternimmt – deswegen unser Sieben-Punkte-Plan. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist immer einfacher, vom grünen Tisch in Berlin aus Reformen zu diktieren. Das Machen und Gestalten in der Praxis ist eine andere Hausnummer. Wir stellen uns dieser Herausforderung. Dass es dabei immer wieder Anpassungen bedarf, ist systemimmanent. Das wird auch weiterhin erforderlich sein. Der Wandel der Krankenhauslandschaft ist kein Kurzstreckensprint, das ist ein Marathon. Jeder muss seinen Teil der Strecke laufen, braucht einen langen Atem. Aber gemeinsam in der Gruppe läuft es sich bis zum Ziel immer besser. Deshalb kann ich uns allen nur zurufen, unsere Krankenhausträger in dieser wirklich schwierigen Zeit gemeinsam zu unterstützen, konstruktiv zu sein und auch vor Ort nicht aus parteitaktischen Gründen die Konfrontation zu suchen, sondern das Allgemeinwohl, die bestmögliche Gesundheitsversorgung für die Menschen in Bayern in den Vordergrund zu stellen. Lassen Sie uns das gemeinsam tun; denn was morgen ist, hängt davon ab, was wir heute tun. (Lang anhaltender Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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