bayern.landtag.de ↗

Rainer Ludwig

FREIE WÄHLER 16.10.2024 Sitzungen 19/30

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollege Stümpfig, es ist mir nicht ganz schlüssig, warum Sie diesen Antrag heute noch ins Plenum hochziehen. Er wurde im federführenden Ausschuss bereits umfänglich behandelt. Sie kennen unsere Argumente. An diesem Standpunkt hat sich nichts verändert. Wir sind uns in einem Punkt einig: Zur Erreichung der Klimaziele und zur Reduzierung zunehmender Netzengpässe ist in der Tat ein zügiger Ausbau der Stromautobahnen unabdingbar. Das ist eine Mammutaufgabe. Klar ist auch: Die Energiewende muss für Unternehmen wie auch für private Haushalte bezahlbar bleiben. Daher sind beim Aufbau der Infrastruktur effektive und kostengünstige Lösungen zu wählen. Die Option "Freileitungen statt Erdkabel" gehört sicherlich dazu. Ihr Antrag enthält durchaus wichtige Ansätze, und in Teilen gibt es Übereinstimmungen. Aber das, was Sie fordern, ist nichts anderes als das, wofür sich die Bayerische Staatsregierung bereits ambitioniert einsetzt, damit die neuen HGÜ-Leitungen nicht per se als Erdkabel realisiert werden. Ich verweise auch hier – Jenny Schack hat das bereits getan – auf die Rede unseres Ministerpräsidenten vom 13. Juni und seine Absicht – ich zitiere –: Alle großen Stromtrassen im Normalfall – die Betonung liegt auf "Normalfall" – künftig wieder oberirdisch zu bauen. Denn es ist klar: Knapper und teurer Strom ist ein Standortrisiko für Bayern. Der Bau von Stromleitungen muss deshalb wieder schneller und günstiger werden. Das heißt strategisch für künftige Gleichstromtrassen – auch dieser Satz im O-Ton ist bereits gefallen –: Oberirdisch wo möglich, unterirdisch wo nötig. Herr Stümpfig, anders als Ihr Antrag es fordert, wollen wir in Bayern abwägen und die Möglichkeit erhalten, Stromleitungen zumindest teilweise unter die Erde zu legen. Ihr Antrag sieht dagegen schlicht für mich – ich lese das so – eine komplette Aufhebung des Erdkabelzwangs vor, was im Umkehrschluss nach aktueller Rechtslage in der Tat einem Freileitungszwang gleichkäme. So steht es in Ihrem Antrag, den wir deshalb ablehnen. Sie haben Ihre Wortwahl heute ein bisschen aufgeweicht und haben von "nicht zwingend" gesprochen. So steht es aber nicht im Antrag. Ich gebe meiner Kollegin Jenny Schack recht: Für uns ist das nicht konsensfähig. Meine Damen und Herren, lieber Herr Stümpfig, umso erstaunlicher ist es aber, dass Ihre Kollegen von den GRÜNEN in Bundesländern, in denen sie mitregieren, eine ganz andere Meinung haben und sich im Gegensatz zu Ihren Forderungen sogar völlig dagegen sperren, den Erdkabelvorrang aufzuheben. Ich zitiere Ihren Umweltminister Christian Meyer aus Niedersachsen. Er sagt wörtlich – hören Sie einmal genau zu –: "Der Netzausbau schreitet immer zügiger voran, auch weil durch die Erdverkabelung hierfür die Akzeptanz in der Bevölkerung vorhanden ist. Diesen gesamtgesellschaftlichen Konsens dürfen wir daher auf keinen Fall antasten." Das ist ein typischer Beweis dafür, dass Sie sich länderübergreifend wieder einmal widersprechen und sich nicht einmal in Ihrer Partei einig sind. Energieminister Tobias Goldschmidt, Schleswig-Holstein, will Gemeinden beim Ausbau der Stromnetze "nicht ohne Not mit Freileitungen belasten". Man höre! "Das sei auch eine Frage des Respekts vor dem ländlichen Raum", sagt er. In Nordrhein-Westfalen sagt die Energieministerin Mona Neubaur, "dass die Verzögerungen durch Umplanungen und mehr Einwendungen in Genehmigungsverfahren deutlich unterschätzt werden", und sie betont, beim dringend notwendigen Ausbau der Netze kommt es ganz besonders auf die Akzeptanz vor Ort an. Ja, da kann ich nur beipflichten. Das haben wir jetzt schon öfter gehört: Die Erfahrung zeigt, dass Anwohner es überwiegend befürworten, wenn die Leitungen als Erdkabel nicht sichtbar sind. Das war übrigens auch der Grund, warum die Gleichstromleitungen seit dem Jahr 2015 unter der Erde verlegt werden sollen, um eben Proteste der Bevölkerung möglichst gering zu halten. Entsprechend wurde dies dann auch als Bundesgesetz festgeschrieben. Diese Akzeptanz ist ein wesentlicher, ein ganz, ganz wichtiger Faktor, und daher sollte aus unserer Sicht an besonders akzeptanzrelevanten Stellen – ich wiederhole mich da – eine Erdverkabelung möglich sein, beispielsweise auch in den durch den Netzausbau stark belasteten Regionen oder bei einer unvermeidbar starken Annäherung an die Wohnbebauung. Wir plädieren dafür, solche individuellen flexiblen Optionen, solche bedarfs- und situationsgerechten Freiräume ganz pragmatisch beizubehalten. Unsere Strategie in Bayern ist klar: Vorrang und Vorfahrt für die Freileitungen, aber kein generelles Verbot für Erdkabel. Unter diesem Aspekt lehnen wir Ihren Antrag wie auch schon im federführenden Ausschuss ab. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

Alle Reden von Rainer Ludwig Protokoll ↗