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Thomas Zöller

FREIE WÄHLER 16.10.2024 Sitzungen 19/30

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucherinnen und Besucher! Die Überschrift dieses Antrags lautet "Stärkung der Notfallvorsorge in Gesundheitseinrichtungen". Der Antragstitel ist meines Erachtens missverständlich; es geht nicht – wie ich zuerst gedacht habe – um die Notversorgung von Patienten in Gesundheitseinrichtungen, sondern um die Notversorgung von Gesundheitseinrichtungen selbst und um Notfallpläne für die Bewältigung von besonderen Ereignissen, die die Aufrechterhaltung der Versorgungsangebote von Krankenhäusern beeinträchtigen können. Die Vorredner haben es schon gesagt: Ein Erkenntnisgewinn ist durch diesen Antrag nicht zu erwarten. Das Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention hat bereits mehrfach zur Frage von Notfallplänen in Krankenhäusern umfassend Stellung genommen; wir haben hier im Landtag und auch im Juli im zuständigen Ausschuss schon davon gehört. Der nunmehr in den Vordergrund gestellte terroristische Anschlag, der zum Ausfall des gesamten Pflegepersonals führen könnte, unterscheidet sich im strukturellen Vorgehen der Krankenhäuser von den in früheren Stellungnahmen aufgezeigten Grundsätzen nicht. Alle Universitätsklinika sowie alle im Krankenhausplan des Freistaats Bayern aufgenommenen Krankenhäuser haben Alarm- und Einsatzpläne aufzustellen und fortzuschreiben, die zur Bewältigung eines Massenanfalls von Verletzten auch geeignet sind. Die Pläne sind mit den Katastrophenschutzbehörden und den Trägern benachbarter Krankenhäuser sowie auch den Integrierten Leitstellen abzustimmen. Krankenhäuser sind bereits verpflichtet, für Schadensereignisse innerhalb der Krankenhäuser Notfallpläne aufzustellen. Sowohl bei internen als auch bei externen Gefahrenlagen ist im Krankenhaus eine eindeutige Führungsstruktur aufzubauen. Andere Stellen wie Polizei und Feuerwehr sowie weitere Rahmenbedingungen werden bei Notfallplänen berücksichtigt. Krankenhäuser verfügen über Notstromaggregate, die im Falle eines Stromausfalls den weiteren Betrieb der versorgungsrelevanten Bereiche des Krankenhauses und damit die Versorgung der Patientinnen und Patienten gewährleisten. Im Übrigen sind die Investitionskosten für Notstromsysteme nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz und dem Bayerischen Krankenhausgesetz förderfähig. Verehrte Mitglieder der AfD, spätestens nachdem uns von Ihrem Freund Putin das Gas abgedreht wurde, war in jeder öffentlichen Einrichtung die Rede von Blackout oder Brownout. (Zurufe von der AfD) Wie komme ich von "brown" und "out" wieder auf den AfD-Antrag zurück? – Wir alle haben in unseren Kommunen Notstromaggregate gekauft, sei es für Wassereinrichtungen, Feuerwehrhäuser oder Turnhallen, die im Notfall eben für Notfallunterkünfte genutzt werden können. Genauso haben auch unsere Krankenhäuser dort nachgebessert, wo es vielleicht noch nötig war. Wenn man – wie eben schon gehört – in den letzten Tagen die Nachrichten verfolgt hat, dann mache ich mir große Sorgen, wenn es um gezielte Angriffe Russlands auf unsere Infrastruktur geht. Deshalb hier die Bitte an die AfD-Russlandwahlbeobachtungsreisegruppe: Vielleicht können Sie nochmals in den Kreml reisen und dort ein gutes Wort für uns einlegen. – Wir FREIEN WÄHLER lehnen den Showantrag der AfD ab. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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