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Tobias Beck

FREIE WÄHLER 08.10.2024 Sitzungen 19/29

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Dr. Büchler, ich denke, wir beide beschäftigen uns mit der zweiten S-Bahn-Stammstrecke auch deswegen, weil wir als Löwenfans zumindest fußballerisch sehr leidensfähig sind. Das kann hier herinnen nicht jeder sagen, glaube ich. Der Antrag, über den wir heute diskutieren, verfolgt auf den ersten Blick ein hehres Ziel: Die Staatsregierung soll den 5. Nachtrag zum Bau- und Finanzierungsvertrag zweite S-Bahn-Stammstrecke München offenlegen. Begründet wird das mit dem öffentlichen Interesse an diesem Vertragswerk. Wer will ein öffentliches Interesse an dem Vertragswerk eines Projektes in dieser Größenordnung bestreiten? Jetzt gehen aber unsere Auffassungen auseinander: Konkret soll das gesamte Vertragswerk vorgelegt werden, und zwar sowohl dem Ausschuss für Wohnen, Bau und Verkehr als auch dem gesamten Plenum. Da stellt sich mir ganz wertneutral die Frage: Ist die Naivität, die in diesem Antrag steckt, echt oder nur vorgegaukelt, um wieder Stoff für billige Polemik zu haben? Selbst mir als Neuling in diesem Haus ist klar, dass man ein solch komplexes und umfassendes Vertragswerk mit zahlreichen Beteiligten nicht umfänglich offenlegen kann. Klar ist uns allen auch, dass sich der Staat immer in einem Spannungsfeld bewegt, wenn er Verträge mit der Privatwirtschaft abschließt, deren Inhalt naturgemäß immer zu einem gewissen Teil vertraulich ist. Der Kollege Wagle hat bereits erörtert, dass das Vertragskonstrukt mit sehr vielen Beteiligten nicht so einfach zu veröffentlichen ist. Jemandem, der sich auch ohne Kenntnis der juristischen Feinheiten damit auseinandersetzt, muss bewusst sein, dass die Abwägung zwischen dem Recht der Bürgerinnen und Bürger auf einen sparsamen und transparenten Umgang mit ihren Steuermitteln einerseits und dem Recht der Vertragspartner auf Vertrauensschutz andererseits nie vollständig zugunsten der einen oder anderen Seite aufgelöst werden kann. Es ist uns und umso mehr mir als Abgeordnetem aus dem ländlichen Raum ein Herzensanliegen, bei der zweiten S-Bahn-Stammstrecke genau hinzuschauen. Immerhin stellen sich bei solchen Großprojekten mit großer Dringlichkeit Verteilungsfragen zwischen Stadt und Land. Wir wissen auch, dass wir jeden Euro nur einmal ausgeben können und dass umfangreiche Mittel, die in die zweite Stammstrecke fließen, nicht für andere Infrastrukturprojekte, die auch sinnvoll und wichtig wären, verwendet werden können. Wir haben uns deshalb im Koalitionsvertrag gegenseitig verpflichtet, auf eine kostenbewusste und planerische Begleitung und Überwachung des Projektes zu setzen. Seien Sie versichert, dass wir diesen Passus sehr ernst nehmen. Nicht umsonst wurde ja auch der Unterausschuss eingesetzt, der sich monothematisch mit der zweiten S-Bahn-Stammstrecke beschäftigt. Klar ist aber auch: Wir können dieses Projekt, das die Verkehrsinfrastruktur Münchens und damit das wirtschaftliche und infrastrukturelle Kraftzentrum des Freistaates in ein neues Zeitalter bringen soll, nicht torpedieren, indem wir sensible Inhalte ungefiltert in die mediale Öffentlichkeit hinausposaunen; das betrifft wieder die Abwägung zwischen öffentlichem Interesse und Schutzrecht der Vertragspartner. Der Sinn der Repräsentation in einer parlamentarischen Demokratie ist ja gerade, dass wir als Sachwalter im Interesse der Bürgerinnen und Bürger handeln, dass sich die Bürgerinnen und Bürger im Freistaat darauf verlassen können, dass wir genau hinsehen, auch wenn nicht jeder Passus aus dem Vertragswerk öffentlich gemacht werden darf. Ich habe schon vor der Behandlung im Ausschuss mit einiger Verwunderung festgestellt, dass im Antrag Informationen abgefragt werden, die beispielsweise dem Kollegen Nolte als Mitglied des Unterausschusses umfänglich bekannt sein müssten. Die Staatsregierung hat beispielsweise sehr wohl eine verbindliche Terminschiene ausverhandelt und entsprechend abgesichert. Daneben halte ich auch die Unterstellung für zumindest sehr fragwürdig, dass Steuergelder verschenkt würden, wenn Termine nicht eingehalten würden. Ich möchte daher an die Antragsteller appellieren: Lassen Sie uns Ressourcen, die uns im Parlament zur Verfügung stehen, nutzen, um unserer Kontrollfunktion gegenüber der Regierung gerecht zu werden. Verschwenden wir unser aller Zeit nicht mit Anträgen, die zwar vielleicht von interessierter Seite dazu genutzt werden könnten, hier und da in einem populistischen Interesse den Volkszorn zu schüren, die uns aber in der Sache keinen Millimeter weiterbringen. Lassen Sie uns im Unterausschuss das Projekt weiterhin konstruktiv und akribisch begleiten und unseren Teil dazu beitragen, dass die zweite S-Bahn-Stammstrecke im Sinne aller Bürgerinnen und Bürger des Freistaates so effizient und zügig wie möglich fertiggestellt wird. Ich freue mich schon heute auf die Eröffnung der zweiten S-Bahn-Stammstrecke; (Lachen bei der AfD) denn ich denke, ich werde das noch als aktiver Politiker erleben können. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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