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Martin Wagle

CSU 08.10.2024 Sitzungen 19/29

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Nolte, bei allem Respekt, aber ich habe wirklich kein Verständnis für diese skurrile Gutenachtgeschichte. Mir erschließt sich auch nicht annähernd, was die Geschichte und die Mülleimer vom Berliner Flughafen mit der zweiten Stammstrecke zu tun haben. Das ist völliger Unsinn, völlig deplatziert. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Jetzt bleiben wir mal bei den Fakten. Fakt ist, dass die zweite Stammstrecke notwendig ist, dass es sich hier um ein Jahrhundertbauwerk handelt; (Zuruf von der AfD: Das hat niemand bestritten!) denn die erste Stammstrecke in München ist die meistfrequentierte Bahnstrecke Europas. Um hier zukunftsfähig zu sein, ist die zweite Stammstrecke einfach notwendig. Man hat sie auf den Weg gebracht, um Störanfälligkeiten zu beseitigen, mehr Kapazitäten zu schaffen und mehr Verkehr auf dieser Strecke abwickeln zu können. Ein Vertrag auf Basis des GVFG wurde geschlossen. Bauherr ist die Deutsche Bahn, Fördergeber sind der Bund und der Freistaat Bayern. Das ist die Ausgangssituation. Im Laufe der Zeit wurden dann seitens der Stadt München weitere Wünsche geäußert. Bei der U9 sollte ein Vorhaltebauwerk mit aufgenommen werden; die U9 ist noch zu bauen. Das wurde mit aufgenommen. Des Weiteren wurde das Rettungskonzept erweitert. Neue Rettungstunnel wurden mit aufgenommen. Das heißt, das Gesamtprojekt wurde wesentlich erweitert. Deswegen ist auch ein 5. Nachtrag zum Bau- und Finanzierungsvertrag notwendig. (Benjamin Nolte (AfD): Das bestreitet doch niemand!) Zum Vertragswerk: Absolut ungewöhnlich ist es – ich habe die GVFG-Maßnahme erwähnt –, dass solche Planungen und Projekte erweitert werden und wie in diesem Fall wesentlich erweitert werden. Deswegen kommt diesem 5. Nachtrag eine besondere Bedeutung zu. Er ist ausgehandelt worden zwischen dem zuständigen Minister Bernreiter und dem Infrastrukturvorstand der Deutschen Bahn, Huber. Darin sind wesentliche Eckpunkte festgehalten worden, und diese Eckpunkte sind klar dargelegt. Der Freistaat hat zusätzlich erreicht, dass ein effektives Baucontrolling stattfinden kann. Dazu gehören regelmäßige, detaillierte Berichtspflichten zu Kosten und Terminen. Außerdem ist ein Zustimmungsvorbehalt des Freistaats bei Veränderungen aufgenommen worden und enthalten. Das ist der Vertrag. Zusätzlich hat sich die Deutsche Bahn eine Vertraulichkeitsregelung mit einbauen lassen, (Zurufe von der AfD: Ah!) weil dieses Projekt eigentlich nicht über GVFG zu fördern wäre, so wie es sich dann darstellt, sondern wesentlich erweitert ist. Normalerweise – da waren sich in den entsprechenden Ausschüssen alle einig – müsste es hierfür ein Gesetz geben, weil es keine Vergleichbarkeit gibt. Deswegen hat man sich so geeinigt. Zur Beteiligung des Parlaments wurde schon in der letzten Legislaturperiode ein Unterausschuss "Zukunft Stammstrecke" eingerichtet, übrigens auch mit Zustimmung der AfD. In der neuen Legislaturperiode wurde wiederum ein Unterausschuss eingerichtet, auch wieder mit Zustimmung der AfD. Hier wurden detailliert mehrfach die Pläne und Vertragsinhalte vorgestellt. (Michael Hofmann (CSU): Hört, hört!) Fragen konnten gestellt werden. Vor der Vertragsunterzeichnung hat die AfD noch eine Frage – ehrlicherweise mehr Prosa – gestellt. Nach der Vertragsunterzeichnung hat die AfD dann eigentlich gar nicht mehr nachgefragt. Da stellt sich mir die Frage: Wo ist der Aufklärungsbedarf? Haben Sie eigentlich eh alles erfahren, was Sie wissen wollten, oder wo ist der weitere Bedarf zur Aufklärung? Sie hatten die Möglichkeit, in diesem Unterausschuss Fragen zu stellen und sämtliche Vertragsdetails kennenzulernen. Die Möglichkeit besteht, auch in Zukunft noch. Da frage ich mich, warum Sie hier so ein Ballyhoo veranstalten, um dieses Vertragswerk auch öffentlich zu machen, wo Sie doch genau wissen, dass die Deutsche Bahn sich einen Vorbehalt hat einbauen lassen. Also viel Lärm um nichts. Hier so zu tun, als würden Mauscheleien stattfinden und als würden wesentliche Dinge vorenthalten, trifft bei Weitem nicht zu. Deswegen lehnen wir Ihren Antrag auch ab. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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